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Gewerbliche Gebäudeversicherung – Schutz für Ihr Betriebsgebäude
Nach dem Sturm fehlen auf der Lagerhalle drei Dachplatten, Regenwasser läuft in die Fertigung, und der Mieter im Vorderhaus kann sein Ladenlokal vorerst nicht öffnen. Was dann folgt, ist selten nur eine Reparatur: Aufräumen, Trocknen, Wiederherstellen — und Mieteinnahmen, die in der Zwischenzeit ausbleiben. Gewerbliche Gebäudeversicherungen decken genau diese Kette ab, für gewerblich genutzte Immobilien, ob Sie darin selbst arbeiten oder sie vermieten. Dahinter steht kein einzelner Vertrag, sondern ein Bündel: die Immobilienversicherung für die Substanz, dazu Glas, Photovoltaik und die Haftung als Eigentümer.
- Feuer, Leitungswasser, Sturm, Naturgefahren
- Aufräumkosten und Mietausfall mitversichert
- Glas, Photovoltaik, Haus-Haftpflicht ergänzbar
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So läuft es ab
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- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
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Gewerbliche Gebäudeversicherung
Das Wichtigste im Detail
Betriebsgebäude nach Feuer, Sturm, Leitungswasser und Naturgefahren.
Das Gebäude selbst
Kern des Schutzes ist die gewerbliche Immobilienversicherung. Sie deckt das gesamte Gebäude mit seinem Zubehör und den dazugehörigen Grundstücksbestandteilen gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie weitere Naturgefahren wie Überschwemmung. Ersetzt werden die Kosten für Reparatur oder Wiederherstellung — also das, was nach einem großen Schaden tatsächlich anfällt, nicht nur der sichtbare Bauschaden.
Die Kosten nach dem Schaden
Ein Gebäudeschaden endet nicht an der beschädigten Wand. Mitversichert sind Aufräum-, Reparatur- und Bergungsarbeiten und weitere Folgekosten; ebenso der Miet- oder Nutzungsausfall, wenn sich die Räume bis zur Wiederherstellung nicht vermieten oder nutzen lassen. Auch die Betriebsunterbrechung infolge eines Gebäudeschadens zählt die Allianz zu den gedeckten Kosten — in welchem Umfang, hängt vom einzelnen Vertrag ab.
Glas, Photovoltaik und die Haftung als Eigentümer
Drei Risiken hängen am Gebäude, stehen aber in eigenen Bausteinen. Die gewerbliche Glasversicherung zahlt bei Bruch von Innen- und Außenverglasung unabhängig davon, wie es dazu kam — die Innenverglasung ist ohne sie nicht gedeckt. Photovoltaikanlagen lassen sich als Zusatzbaustein der Immobilienversicherung oder über eine eigene Police absichern, einschließlich des Ertragsausfalls. Die Haus-Haftpflicht wiederum ist gar keine Gebäudeversicherung: Sie greift, wenn sich auf Ihrem Betriebsgrundstück ein Dritter verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wird — etwa wenn ein Besucher über eine schadhafte Stufe im Eingang stürzt; ersetzt werden dann Behandlungskosten, entgangener Verdienst und Schmerzensgeld.
Deckung
Was der Gebäudeschutz umfasst
Einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für die gewerblichen Gebäudeversicherungen nicht — er wird für jedes Objekt einzeln gerechnet. Öffentlich sind dagegen einige Eckwerte, an denen sich der Umfang des Schutzes ablesen lässt.
| Eckwert | Gewerbliche Gebäudeversicherungen der Allianz |
|---|---|
| Miet- und Nutzungsausfall Ersetzt, solange die Räume nach einem versicherten Schaden nicht vermietet oder genutzt werden können. | bis zu 48 Monate |
| Photovoltaikanlagen Betriebsfertige Anlagen auf Dach und Fassade samt Bauteilen, einschließlich Ertragsausfall — über die gewerbliche Photovoltaikversicherung. | bis 1 Mio. € Versicherungsneuwert |
| Photovoltaik im Gebäudevertrag Alternativ lässt sich die Anlage in der Immobilienversicherung mitversichern. | optionaler Zusatzbaustein |
| Innenverglasung Außenverglasung ist über den Gebäudeschutz gedeckt, die Innenverglasung nicht. | nur mit gewerblicher Glasversicherung |
- Unternehmen der Wohnungswirtschaft mit mindestens 1.000 Wohneinheiten können ihren Bestand über die Allianz Wohngebäudeversicherung der Immobilienwirtschaft zu einheitlichen Konditionen versichern.
Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Allianz für die gewerblichen Gebäudeversicherungen nicht; er hängt vom einzelnen Objekt und den gewählten Bausteinen ab und wird individuell gerechnet. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 20. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.
Quellen: Allianz gewerbliche Gebäudeversicherungen · Allianz gewerbliche Immobilienversicherung
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Ehrlich gesagt
Was nicht versichert ist
Wo die Grenze verläuft, entscheiden die gewählten Gefahrenbausteine und der Zustand des Gebäudes — nicht die Höhe des Schadens.
- Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau, Schneedruck oder Erdrutsch sind ein eigener Gefahrenbaustein; ohne ihn bleibt gerade der Elementarschaden ungedeckt.
- Baumängel, Planungs- und Ausführungsfehler sowie Schäden, die sich über Jahre durch Verschleiß, Feuchtigkeit oder Korrosion entwickelt haben.
- Der Inhalt des Gebäudes — Einrichtung, Maschinen, Waren und Vorräte — gehört in die Inhaltsversicherung; die Gebäudeversicherung endet bei dem, was fest verbaut ist.
- Grobe Fahrlässigkeit ist nur mitversichert, wenn der entsprechende Zusatzbaustein vereinbart wurde; sonst darf der Versicherer die Entschädigung kürzen.
- Rein privat genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gehören nicht in einen gewerblichen Gebäudevertrag, sondern in die private Wohngebäudeversicherung.
Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.
Für die Gebäude eines Hofs — Ställe, Scheunen und das Wohnhaus darin — führt die Allianz einen eigenen Vertrag; er steht auf der Seite zur landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
Mo–Fr 9–18 Uhr · außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag
Bevor Sie anfragen
Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.
Ihr persönliches Angebot
Ein paar kurze Fragen – dann erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrer Situation passt. Ohne Unterlagen.
Häufige Fragen
Wir vermieten das Gebäude nur — ist das nicht Sache des Mieters?
Ihr Mieter versichert, was ihm gehört: Einrichtung, Waren und Vorräte über eine Inhaltsversicherung. Das Gebäude selbst bleibt Ihr Risiko, und die Verkehrssicherungspflicht auf dem Grundstück trifft ebenfalls Sie. Kommt der Betrieb im Haus nach einem Schaden zum Erliegen, fällt zusätzlich Ihre Miete aus — dieser Ausfall ist über die Gebäudeversicherung gedeckt, nicht über den Vertrag Ihres Mieters.
Reichen unsere Betriebshaftpflicht und die Inhaltsversicherung nicht aus?
Beide decken andere Dinge ab. Die Inhaltsversicherung ersetzt Einrichtung, Waren und Vorräte, nicht die Substanz des Hauses. Die Betriebshaftpflicht steht für Schäden ein, die aus Ihrer betrieblichen Tätigkeit entstehen; für die Haftung, die Sie als Eigentümer eines Grundstücks trifft, ist die Haus-Haftpflicht zuständig. Ein Schaden am eigenen Gebäude ist ohnehin keine Haftungsfrage, sondern ein Sachschaden an Ihrem Eigentum — dafür gibt es nur die Gebäudeversicherung.
Ist unsere Photovoltaikanlage über das Gebäude mitversichert?
Nur, wenn sie ausdrücklich eingeschlossen ist. Bei der Allianz ist die Anlage entweder ein optionaler Zusatzbaustein der Immobilienversicherung oder Gegenstand einer eigenen gewerblichen Photovoltaikversicherung. Versichert sind betriebsfertige Anlagen auf Dach und Fassade samt ihren Bauteilen, und zwar auch der Ertragsausfall, wenn die Anlage nach einem Schaden keinen Strom mehr liefert. Ohne diesen Einschluss steht die Anlage im Schadenfall ohne Deckung da.
Was kostet eine gewerbliche Gebäudeversicherung?
Jedes Objekt wird einzeln gerechnet — einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Allianz dafür nicht. In die Rechnung fließen das Gebäude selbst und die gewählten Bausteine ein; üblicherweise heißt das: Nutzung, Bauart, Baujahr und Fläche stecken den Rahmen ab, die eingeschlossenen Gefahren füllen ihn. Für ein belastbares Angebot genügt uns eine Objektbeschreibung mit diesen Angaben — die Aufbereitung übernehmen wir.
Unser Haus wird teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutzt — welcher Vertrag gilt?
Das entscheidet der Nutzungsanteil. Überwiegend gewerblich genutzte Gebäude, vermietete Mehrfamilienhäuser sowie Wohn- und Geschäftshäuser mit hohem Wohnanteil gehören in die gewerbliche Immobilienversicherung. Ein Ein- oder Zweifamilienhaus, das im Wesentlichen privat bewohnt wird und nur eine kleine gewerbliche Nebennutzung hat, ist dagegen ein Fall für die private Wohngebäudeversicherung. Wir sehen uns die Nutzung vorher an, weil ein falsch eingeordneter Vertrag erst im Schadenfall auffällt — und dann teuer wird.
Sturmschaden am Dach — welche ersten Schritte sind richtig?
Lassen Sie offene Stellen so schnell wie möglich notdürftig sichern — Plane, Notdach, Absperrung —, denn eindringender Regen macht aus einem Dachschaden einen Gebäudeschaden. Fotografieren Sie vorher, was zu sehen ist, und heben Sie die Rechnungen der Notmaßnahmen auf; sie zählen üblicherweise zum ersatzfähigen Aufwand. Die eigentliche Reparatur wird mit dem Versicherer abgestimmt. Prüfen Sie außerdem Nebengebäude und Werbeanlagen — Folgeschäden zeigen sich oft erst beim zweiten Blick.
Was gilt, wenn Teile des Gebäudes leer stehen?
Leerstand verändert das Risiko — unbeheizte Bereiche frieren eher ein, unbemerkte Schäden wachsen, Vandalismus nimmt zu — und gehört deshalb dem Versicherer angezeigt, meist ab einer im Vertrag genannten Dauer oder Fläche. Wer das versäumt, riskiert Kürzungen. Zur Anzeige kommen Pflichten wie das Absperren wasserführender Leitungen in ungenutzten Teilen. Melden Sie auch den Wiederbezug; dann wird der Vertrag wieder auf den Normalzustand gestellt.
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Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
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