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Landwirtschaftliche Inhaltsversicherung – Inventar, Tiere und Vorräte absichern
Ein Brand in der Scheune, und mit dem Dachstuhl verbrennen Futtervorräte, Stalleinrichtung und die Technik, die daneben stand. Was in Ställen, Hallen und Lagerräumen steht, ist bei vielen Betrieben mehr wert als das Gebäude selbst — und im Schadenfall in derselben Nacht weg. Die landwirtschaftliche Inhaltsversicherung ersetzt dieses Inventar: Tierbestand, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Ernteerzeugnisse, Waren und Vorräte sowie Anlagen einschließlich der Stalleinrichtung. Welche Gefahren dabei mitlaufen, entscheiden Sie über die Produktlinie und die einzelnen Gefahrenbausteine.
- Tierbestand, Vorräte und Ernteerzeugnisse versichert
- Vier Produktlinien mit wählbaren Gefahrenbausteinen
- Ersatz der Betriebseinrichtung grundsätzlich zum Neuwert
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- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
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Landwirtschaftliche Inhaltsversicherung
Das Wichtigste im Detail
Vorräte, Ernte, Technik und Tiere im Stall und in der Halle.
Was zum versicherten Inventar zählt
Zum Inventar zählen die Tiere im Bestand, Maschinen, Geräte und Anlagen bis hin zur Stalleinrichtung, dazu die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Vorräte, Waren und Ernteerzeugnisse. Auch der Weidegang ist erfasst: Wird ein Tier dort gestohlen oder getötet oder muss es notgetötet werden, weil Dritte es böswillig verletzt haben, greift der Schutz. Gedeckt sind ebenso Bissschäden, die Wildtiere oder Schädlinge an elektrischen Leitungen und Anlagen anrichten.
Die Gefahren und ihre Bausteine
Feuer — Brand, Explosion, Verpuffung, Blitzschlag und Überspannung durch Blitz — ist in jeder Produktlinie enthalten. Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl sowie weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sind je nach Linie fest eingeschlossen, zubuchbar oder gar nicht vorgesehen; in der Basislinie ist von den Gefahren allein Feuer gedeckt. Welche Linie zu Ihnen passt, entscheidet weniger der Beitrag als die Lage: Wer im Überschwemmungsgebiet oder in schneereicher Höhe wirtschaftet, kann auf den Elementarbaustein nicht verzichten.
Neuwert, Versicherungssumme und mitversicherte Kosten
Die Betriebseinrichtung wird grundsätzlich zum Neuwert ersetzt. Damit die Summe bei steigenden Preisen nicht stillschweigend zu niedrig wird, ermittelt die Allianz pauschale Mindestversicherungssummen über ein computergestütztes Modell und passt die Summe dynamisch an. Beitragsfrei mitversichert sind zusätzliche Kosten, die im Schadenfall regelmäßig anfallen: Sachen in Feldscheunen und Ballenlagern, Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten sowie Überspannungsschäden durch Blitz.
Produktlinien
Was die vier Produktlinien abdecken
Die landwirtschaftliche Inhaltsversicherung der Allianz gibt es in vier Linien. Sie unterscheiden sich nicht im versicherten Inventar, sondern darin, welche Gefahren fest eingeschlossen sind und welche Sie hinzuwählen. Feuer ist überall dabei; alles Weitere entscheidet die Linie.
Gefahren je Produktlinie
| Gefahr | Basis | Smart | Komfort | Premium |
|---|---|---|---|---|
| Feuer Brand, Explosion, Verpuffung, Blitzschlag sowie Überspannungsschäden durch Blitz. | Enthalten | Enthalten | Enthalten | Enthalten |
| Leitungswasser Schäden an Einrichtungsgegenständen, technischen Anlagen und Vorräten. | Nicht enthalten | optional | optional | inklusive |
| Sturm/Hagel | Nicht enthalten | inklusive | optional | inklusive |
| Einbruchdiebstahl Wenn versicherte Sachen dabei zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. | Nicht enthalten | optional | optional | inklusive |
| Weitere Naturgefahren (Elementar) Überschwemmung, Erdsenkung und Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen. | Nicht enthalten | optional | optional | inklusive |
| Erweiterte Sachdeckung Fahrzeuganprall, Rauch und Ruß, Überschalldruckwellen. | Nicht enthalten | optional | optional | inklusive |
| Böswillige Beschädigung Einschließlich Streik und Aussperrung. | Nicht enthalten | Nicht enthalten | optional | inklusive |
| Unbekannte Gefahr Unvorhergesehene Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen — ohne Maschinen sowie elektrische und elektronische Anlagen und Geräte. | Nicht enthalten | Nicht enthalten | Nicht enthalten | inklusive |
Ergänzungen, in jeder Produktlinie wählbar
| Baustein | Basis | Smart | Komfort | Premium |
|---|---|---|---|---|
| Technik-Landwirtschaft Maschinelle, technische und elektrotechnische Anlagen und Geräte des Betriebs gegen unvorhergesehene Zerstörung oder Beschädigung. | optional | optional | optional | optional |
| Mehrkosten und Ertragsausfall Ertragsausfall und Mehrkosten nach einem ersatzpflichtigen Sachschaden; wählbare Haftzeit von 12, 24 oder 36 Monaten. | optional | optional | optional | optional |
| Werkverkehr Landwirtschaft Selbst durchgeführte Transporte von Ernteerzeugnissen, Waren und Vorräten; bis zu 5 lebende Tiere eingeschlossen. | optional | optional | optional | optional |
| Glas Innen- und Außenverglasung aus Glas oder Kunststoff, Werbeanlagen und Kochflächen. | optional | optional | optional | optional |
| Grobe Fahrlässigkeit Verzicht auf die Anrechnung unter bestimmten Voraussetzungen. | optional | optional | optional | optional |
- Die vier Produktlinien stehen landwirtschaftlichen Betrieben mit einer Versicherungssumme bis 10 Millionen Euro offen; ab dieser Summe bietet die Allianz eine gesonderte Lösung an.
- Beitragsfrei mitversichert sind unter anderem Sachen in Feldscheunen und (Groß-)Ballenlagern, Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten sowie Überspannungsschäden durch Blitz.
- Die Betriebseinrichtung wird grundsätzlich zum Neuwert ersetzt; pauschale Mindestversicherungssummen und die dynamische Summenanpassung sollen eine Unterversicherung verhindern.
Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Allianz für die landwirtschaftliche Inhaltsversicherung nicht. Der Beitrag hängt von der Risikosituation des Betriebs und den gewählten Gefahrenbausteinen ab. Die Angaben „inklusive“ und „optional“ stammen unverändert aus der Produktvergleichstabelle der Allianz; „enthalten“ und „nicht enthalten“ sind den barrierefreien Auszeichnungen derselben Tabelle entnommen. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 20. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.
Quelle: Allianz Landwirtschaftliche Inhaltsversicherung
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Ehrlich gesagt
Was nicht versichert ist
Versichert ist das Inventar gegen die vereinbarten Gefahren — die beiden größten Lücken liegen auf dem Feld und auf Rädern.
- Ernteertrag, der auf dem Feld durch Hagel, Sturm, Starkregen, Frost, Hochwasser oder Trockenheit verlorengeht, ist nicht versichert; dafür gibt es die Pflanzen- oder Ernteversicherung.
- Traktoren, Erntemaschinen und andere fahrbare oder transportable Technik gehören in eine Maschinen- oder Kaskoversicherung.
- Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und weitere Naturgefahren sind nicht in jeder Produktlinie enthalten — ohne den passenden Baustein besteht dafür kein Schutz.
- Auf die Anrechnung grober Fahrlässigkeit wird nur verzichtet, wenn der entsprechende Baustein vereinbart ist und dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Gebäude selbst — Ställe, Scheunen, Hallen — sind Gegenstand der landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung, nicht der Inhaltsversicherung.
Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.
Sobald ein Schlepper den Hof verlässt und am öffentlichen Verkehr teilnimmt, tritt eine eigene Kfz-Deckung daneben — sie steht auf der Seite zur Versicherung landwirtschaftlicher Zugmaschinen.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
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Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
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Häufige Fragen
Sind Traktor und Erntetechnik darüber mitversichert?
Die Inhaltsversicherung deckt die stationären Anlagen. Für fahrbare und transportable Technik — Traktoren, Schlepper, Erntegeräte — verweist die Allianz auf die landwirtschaftliche Maschinenversicherung; für Zugmaschinen im öffentlichen Straßenverkehr ist ohnehin eine Kfz-Haftpflicht vorgeschrieben. In ihrer Kurzübersicht heißt es allerdings, selbstfahrende Arbeitsmaschinen ließen sich bei Bedarf einschließen. Das ist genau der Punkt, den wir vor dem Abschluss für Ihren Betrieb schriftlich klären, damit er nicht erst im Schadenfall auffällt.
Ist die Ernte auf dem Feld mitversichert?
Nein. Ernteertrag, der auf dem Feld durch Hagel, Sturm, Starkregen, Frost, Hochwasser oder Trockenheit verlorengeht, ist nicht Gegenstand dieser Versicherung; dafür gibt es die Pflanzen- oder Ernteversicherung. Sobald die Ernte eingefahren und eingelagert ist, ist sie als Ernteerzeugnis Teil des versicherten Inventars. Die Grenze verläuft also am Feldrand.
Reicht die landwirtschaftliche Gebäudeversicherung nicht aus?
Die landwirtschaftliche Gebäudeversicherung ersetzt Schäden an den Gebäuden selbst: Ställe, Scheunen, Hallen. Was darin steht, liegt und lebt, ist damit nicht versichert. Nach einem Brand steht der Betrieb also mit einem neuen Dach da, aber ohne Fütterungsanlage, ohne Vorräte und ohne Tierbestand. Beide Verträge greifen erst zusammen.
Was kostet die landwirtschaftliche Inhaltsversicherung?
Der Beitrag hängt von der Risikosituation Ihres Betriebs und den gewählten Gefahrenbausteinen ab — veröffentlicht ist er nicht. Preiswirksam ist vor allem der Zuschnitt: Welche Gefahren fest zur gewählten Linie gehören und welche Sie als Baustein ergänzen, zeigt der Vergleich in der Übersicht auf dieser Seite. Mit Hofgröße, Inventarwert und den gewünschten Gefahrenbausteinen rechnen wir das Angebot für Ihren Betrieb.
Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist?
Dann droht Unterversicherung, und die Entschädigung darf anteilig gekürzt werden — bei steigenden Anschaffungspreisen passiert das schneller, als den meisten lieb ist. Die Allianz begegnet dem mit pauschal ermittelten Mindestversicherungssummen und der dynamischen Summenanpassung. Wir prüfen die Summe trotzdem in Abständen mit Ihnen, weil ein wachsender Tierbestand oder eine neue Anlage sie in einem Jahr überholen kann.
Brand in der Maschinenhalle — was ist neben dem Löschen wichtig?
Sobald Menschen und Tiere in Sicherheit sind, beginnt die Dokumentation: Fotografieren Sie die Halle und die betroffene Technik, bevor aufgeräumt wird, und stellen Sie Bestandslisten, Kaufbelege und Wartungsunterlagen zusammen. Beschädigte Maschinen nicht entsorgen — der Sachverständige will sie sehen. Melden Sie zusätzlich, welche Arbeiten saisonbedingt drängen; für Not-Anmietungen von Ersatztechnik lohnt die vorherige Abstimmung mit dem Versicherer.
Unsere Vorräte schwanken mit der Ernte — wie bleibt die Summe richtig?
Genau dafür gibt es Mechanismen im Vertrag: Wer die Summe am Jahresdurchschnitt ausrichtet, ist nach der Ernte unterversichert; wer den Spitzenwert wählt, zahlt das ganze Jahr dafür. Üblich sind deshalb Regelungen, die saisonale Höchststände berücksichtigen, oder vereinbarte Meldetermine. Nehmen Sie Lagerbestände nach der Ernte, zugekauftes Futter und eingelagerte Betriebsmittel in die jährliche Durchsicht auf — wir stoßen diese Durchsicht von uns aus an.
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Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
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