Zum Inhalt springen

Suche

Zum Beispiel Zahnersatz, Rückstau oder Betriebshaftpflicht.

Mit ↑ und ↓ wählen, ↵ öffnet den markierten Treffer.Esc schließt

Privat & Familie

Private Kranken­versicherung Leistung vertraglich zugesichert

Was die gesetzliche Kasse bezahlt, legt der Gesetzgeber fest und kann es ändern. Die private Krankenversicherung ersetzt die Kasse vollständig: Sie bestimmen den Leistungsumfang selbst, und er bleibt vertraglich zugesichert. Offen steht sie Selbstständigen und Beamten, Angestellten erst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Der Wechsel ist eine langfristige Entscheidung und nicht in jeder Lebenslage der richtige Weg — prüfen Sie deshalb, ob er zu Ihrer Situation passt.

  • Für Selbstständige, Beamte und Angestellte über der Pflichtgrenze
  • Leistungsumfang vertraglich garantiert
  • Beihilfetarife für den öffentlichen Dienst
Hände halten ein Stethoskop vor einem weißen Kittel

Beispiel: Angestellt mit Höchstbeitrag

1.261,31 € an die Kasse

Davon Ihr Arbeitgeber
613,22 €
Ihr Anteil gesetzlich
648,09 €
Ihr Anteil privat
390,62 €

*Beispielrechnung der Versicherung für eine angestellte Person am Höchstbeitrag: Kranken- und Pflegeversicherung ergeben gesetzlich zusammen 1.261,31 € im Monat, davon trägt der Arbeitgeber höchstens 613,22 € — der Rest bleibt bei Ihnen. Privat kostet derselbe Fall 781,24 €: Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 90 mit Zahn 90, Pflegepflichtversicherung, Krankentagegeld ab dem 43. Tag und gesetzlicher Zuschlag, bei 10 % Selbstbeteiligung. Diesen Betrag teilen sich Arbeitgeber und Sie zur Hälfte. Der Beitrag hängt an Eintrittsalter und Gesundheitszustand, nicht am Einkommen; jede Person braucht dort einen eigenen Vertrag, eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es nicht.

Private Krankenversicherung kurz erklärt

  • Worum es geht

    Die private Krankenversicherung ersetzt die gesetzliche Kasse vollständig — mit einem Leistungsumfang, den Sie selbst festlegen und der vertraglich bestehen bleibt.

  • Für wen

    Für Selbstständige und Beamte ohne Einkommensgrenze, für Angestellte erst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.

  • Warum das wichtig ist

    Anders als der Katalog der Kasse kann Ihr vereinbarter Leistungsumfang nicht per Gesetz gekürzt werden — was im Vertrag steht, gilt.

  • Was versichert ist

    Je nach Tarif freie Arztwahl, Spezialisten, Wahlleistungen im Krankenhaus und erweiterte Vorsorge — für Beamte passend zur Beihilfe zugeschnitten.

Persönlicher Kontakt

Ein Ansprechpartner für Ihre Anfrage

Kostenlos & unverbindlich

Kontakt ohne Verpflichtung

Ihr Kontaktweg

Telefonisch, per Video oder online

Zeitnahe Rückmeldung

In der Regel binnen eines Werktags

Passt die private Krankenversicherung langfristig zu Ihnen?

Gesetzlich und privat unterscheiden sich weniger in einzelnen Leistungen als im Prinzip: hier ein Katalog, der für alle gilt, dort ein Vertrag, dessen Inhalt Sie festlegen. Ob dieser Weg zu Ihnen passt, ist eine Rechen- und eine Lebensfrage.

Hintergründe und Beispiele lesen

Ein Vertrag statt eines Katalogs

In der gesetzlichen Kasse ergibt sich der Leistungsumfang aus einem Katalog, der für alle Versicherten derselbe ist. In der privaten Krankenversicherung entsteht er aus Ihrem Vertrag: Bei Abschluss wird vereinbart, was gelten soll – von der freien Arztwahl bis zu den Wahlleistungen im Krankenhaus, je nach Tarif –, und dieser vereinbarte Umfang bleibt die Grundlage jeder Erstattung. Damit verlagert sich die Verantwortung: Über Ihren Schutz entscheidet nicht ein System, sondern die Sorgfalt, mit der der Vertrag am Anfang gestaltet wird.

Der Beitrag rechnet nicht nach Einkommen

Der private Beitrag richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Das kann in der einen Lebenslage entlasten und in einer anderen belasten: Jede versicherte Person hat einen eigenen Vertrag; eine beitragsfreie Mitversicherung der Familie, wie sie die Kasse kennt, gibt es hier nicht. Wer den Wechsel erwägt, sollte deshalb nicht allein den heutigen Monatsbeitrag betrachten, sondern die ganze Konstellation – Familienplanung, Einkommensverlauf und die Dauer, für die diese Entscheidung gedacht ist.

Gesundheitsangaben bestimmen die Annahmebedingungen

Vor dem Abschluss prüft der Versicherer Ihre Gesundheitsangaben. Vorerkrankungen können die Annahme und mögliche Zuschläge oder Ausschlüsse beeinflussen. Klären Sie vor einem Wechsel schriftlich, wie bekannte Erkrankungen und geplante Behandlungen berücksichtigt werden. Entscheidend sind die Bedingungen Ihres konkreten Angebots.

Der Ruhestand wird von Anfang an mitgeplant

Ein privater Krankenversicherungsvertrag ist auf Dauer angelegt – im Idealfall begleitet er Sie bis ins hohe Alter. Deshalb gehört die Beitragsentwicklung im Ruhestand von Beginn an in die Planung: Alterungsrückstellungen legen in jüngeren Jahren einen Teil des Beitrags für später zurück, Beitragsentlastungstarife lassen sich zusätzlich vereinbaren. Wie tragfähig diese Konstruktion ist, zeigt sich erst nach Jahrzehnten – ein Grund mehr, die Entscheidung nicht am Beitrag des ersten Jahres auszurichten, sondern am ganzen Verlauf.

Welche Fragen sind für Sie wichtig?

Halten Sie fest, was Sie klären möchten. Die folgenden Punkte helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

Ihre Ausgangslage

Welche Behandlungen oder Gesundheitsbereiche sind Ihnen wichtig?

Darauf kommt es an

Welche Erstattungsgrenzen, Wartezeiten und Eigenanteile sind vorgesehen?

Im Gespräch klären

Welche Angaben benötigt der Versicherungsvermittler für eine persönliche Prüfung?

Beiträge im Vergleich

Was die private Krankenversicherung kostet1

Hinweise zum Vergleich lesen

Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht — der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen ab, nicht vom Einkommen. Die Versicherung rechnet den Unterschied zur gesetzlichen Kasse an einem konkreten Fall vor. Wichtig dabei: In der privaten Versicherung hat jede Person einen eigenen Vertrag, eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es dort nicht.

Beispielrechnung: privat und gesetzlich im Vergleich (Stand 2026)

Eine von 2 Spalten in der Übersicht hervorheben

3 von 3 Merkmalen anders als in Gesetzlich versichert.3 von 3 Merkmalen anders als in Privat versichert.

Beispielrechnung: privat und gesetzlich im Vergleich (Stand 2026)
Monatlicher BeitragPrivat versichertGesetzlich versichert
Arbeitnehmeranteil390,62 €648,09 €
Arbeitgeberanteil390,62 €613,22 €
Gesamtbeitrag781,24 €1.261,31 €

Vorsorge: was die Versicherung je Kalenderjahr erstattet

Vorsorge: was die Versicherung je Kalenderjahr erstattet
UntersuchungHöchstbetrag je Kalenderjahr
Herz-Kreislauf-Check550 €
Darmspiegelung350 € alle 5 Jahre
Krebsvorsorge für FrauenGynäkologische Brust- und Hautuntersuchung.210 €
Mammografie-Screening200 €
Hautkrebs-Screening150 €
Glaukom-ScreeningGlaukom ist der Grüne Star — eine Augenerkrankung, die unbemerkt den Sehnerv schädigt.150 €
Professionelle Zahnreinigung130 €, einmal jährlich
Niere110 €
Hepatitis-B- und -C-Screening110 €
Prostatakrebsvorsorge100 €
Bauchschlagader-Ultraschall für Männer100 € alle 5 Jahre
Lungenfunktionsmessung80 €
Stuhltest zur Darmkrebsvorsorge70 €
Zahnärztliche Kontrolluntersuchungje 60 €, zweimal jährlich
Osteoporose-Knochendichtemessung60 €
Chlamydien-ScreeningAb dem 16. Geburtstag.60 €
GesundheitskurseJe nach Tarif MeinGesundheitsschutz Plus oder Best.200 € bzw. 400 €
  • Der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung ist 2026 auf 508,59 € im Monat begrenzt.
  • Mit dem Tarif MeineBeitragsentlastung sparen Sie einen Teil des späteren Beitrags vorab an; das Entlastungsalter ist zwischen 60 und 70 Jahren frei wählbar.

Erstattung und Rückerstattung

Heilpraktiker-Behandlung und Beitragsrückerstattung für Kinder2

Hinweise zum Vergleich lesen

Welche Behandlung wie weit erstattet wird, hängt in der privaten Krankenversicherung vom gewählten Tarif ab. Die beiden Übersichten zeigen zwei Bereiche, für die die Versicherung Zahlen veröffentlicht: die Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungen in den Tarifen MeinGesundheitsschutz und die Beitragsrückerstattung für versicherte Kinder.

Heilpraktiker: durchschnittliche Kosten und Erstattung

Heilpraktiker: durchschnittliche Kosten und Erstattung
BehandlungÜbliche KostenDurchschnitt, je SitzungErstattungTarife MeinGesundheitsschutz
Akupunkturca. 25 bis 70 €bis zu 100 %
Chiropraktikca. 50 bis 80 €bis zu 100 %
Homöopathieca. 40 bis 80 €bis zu 100 %
Homöopathische ArzneimittelVoraussetzung ist die Verordnung durch die Heilpraktikerin oder den Heilpraktiker.je nach Krankheitsbildbis zu 100 %
Hypnoseca. 50 bis 80 €bis zu 100 %
Osteopathieca. 60 bis 150 €bis zu 100 %

Beitragsrückerstattung für versicherte Kinder

Beitragsrückerstattung für versicherte Kinder
Versichertes KindHöhe der Beitragsrückerstattung
Kinder angestellter, selbstständiger und freiberuflicher ElternEine Bezugsgröße nennt die Quelle für diese Gruppe nicht.bis zu 45 %, davon 10 Prozentpunkte garantiert
Kinder von Ärztinnen und Ärzten35 % des Jahresbeitrags, fester Satz
Kinder von Beamtinnen und Beamten50 % des Jahresbeitrags
  • Ausgezahlt wird jährlich, erstmals nach einem Versicherungsjahr, in dem keine Leistungen in Anspruch genommen wurden — bei allen drei Gruppen gleich.
Kontakt anfragen

Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Lieber kurz sprechen

0176 44200220 · Mo–Fr 9–18 Uhr

Was ein Ausfall kostet

Was fehlt, wenn Sie länger krank sind3

Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber weiter. Danach kommt Krankengeld — 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto. Und nach 78 Wochen endet auch das. Wer selbstständig ist und kein Krankentagegeld vereinbart hat, steht schon am ersten Tag ohne Einkommen da.

Passen Sie die Beispielwerte an Ihre Situation an. Das Ergebnis wird sofort aktualisiert.

Ihre Angaben

Ihre Situation

Angestellt heißt hier: sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach Krankengeld. Stellen Sie beides einmal ein. Der Unterschied zwischen den zwei Zahlen ist genau das, was ein Krankentagegeld absichert.

Was tatsächlich auf dem Konto ankommt.

Nach einem Bandscheibenvorfall, einer Krebsbehandlung oder einer schweren Depression sind sechs Monate keine Ausnahme. Ziehen Sie den Regler über die 78 hinaus — dort endet das Krankengeld.

Zum Ergebnis

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ihr Ergebnis

Ergebnis mit Beispielwerten

Ihre Einkommenslücke

1.154 €

Wovon Sie in dieser Zeit leben

  • Lohnfortzahlung und Krankengeld13.846 €92,3 %
  • Ihre Lücke1.154 €7,7 %
So setzt sich das Ergebnis zusammen

Gerechnet mit Ihre Situation Angestellt · Ihr Bruttoeinkommen pro Monat 4.000 € · Ihr Nettoeinkommen pro Monat 2.500 € und einer weiteren Angabe

Krankengeld pro Monat70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto
2.250 €
Einkommen ohne Krankheit
15.000 €
Was tatsächlich ankommt
13.846 €
Wie die Absicherung im Krankheitsfall abläuft
  • Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter — voll, ohne Abzug. Erst danach beginnt das Krankengeld, und erst danach entsteht die Lücke oben. § 3 EFZG
  • Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens aber 90 % des Nettos — und davon gehen noch Ihre Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Was ankommt, liegt deshalb regelmäßig unter dem Betrag, den man erwartet. § 47 SGB V
  • Nach 78 Wochen innerhalb von drei Jahren ist das Krankengeld erschöpft — die sechs Wochen Entgeltfortzahlung zählen mit. Danach bleibt nur noch die Erwerbsminderungsrente, und die ist an eigene Voraussetzungen geknüpft. § 48 SGB V

Ein Krankentagegeld schließt genau diese Lücke — und zwar ab dem Tag, den Sie vereinbaren. Welche Karenzzeit und welcher Tagessatz zu Ihnen passen, ist eine Frage von zwanzig Minuten.

Wie verändert sich das Ergebnis?

Wie die Lücke mit der Dauer wächst

Ihre Einkommenslücke (in €)

Dauer der Arbeitsunfähigkeit (Wochen)

Dauer der Arbeitsunfähigkeit:26 WochenIhre Einkommenslücke:1.154 €

Zwei Knicke, beide im Gesetz: In Woche 7 endet die Entgeltfortzahlung, die Linie wird steiler. In Woche 79 endet das Krankengeld — ab dort fehlt das ganze Einkommen. Was danach kommt, ist die Erwerbsminderungsrente oder gar nichts.

Andere Möglichkeiten vergleichen

Was eine längere Krankheit bedeutet

gegenüber Ihrer Einstellung

  • Das Ergebnis ist ein Richtwert für das Gespräch — kein Beitrag, kein Angebot und keine Zusage einer Leistung.
  • Vom Krankengeld gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Was ankommt, liegt also unter dem Betrag oben — Ihre tatsächliche Lücke ist eher größer.
  • Das Krankengeld wird aus dem Regelentgelt berechnet, und das ist bei der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt (§ 47 Abs. 6 SGB V). Wer darüber verdient, bekommt deutlich weniger als 70 % seines Bruttoeinkommens.
  • Die Entgeltfortzahlung setzt ein Arbeitsverhältnis von mindestens vier Wochen voraus (§ 3 Abs. 3 EntgFG). Wer neu im Betrieb ist, hat sie noch nicht.
  • Die Höchstdauer von 78 Wochen gilt je Krankheit innerhalb von drei Jahren und schließt die sechs Wochen Entgeltfortzahlung ein. Eine neue, andere Krankheit während derselben Arbeitsunfähigkeit verlängert die Frist nicht (§ 48 Abs. 1 SGB V).
  • Privat Krankenversicherte erhalten kein gesetzliches Krankengeld. Wer selbstständig ist, rechnet deshalb mit der zweiten Auswahl, solange kein Krankentagegeld vereinbart ist. Privat versicherte Angestellte bekommen die sechs Wochen Entgeltfortzahlung wie alle Arbeitnehmer (§ 3 EntgFG), danach ohne Krankentagegeld nichts — ihre Lücke liegt zwischen den beiden Auswahlen.
  • Nach dieser Rechnung wird nicht gefragt, was der Grund des Ausfalls ist — Gesundheitsdaten haben in einem Rechner auf einer Webseite nichts zu suchen.
Kontakt anfragen

Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Lieber kurz sprechen

0176 44200220 · Mo–Fr 9–18 Uhr

Beiträge und Leistungen im Zusammenhang betrachten

Ein Beitrag allein beschreibt den Umfang eines Vertrags noch nicht. Lassen Sie sich erklären, welche Leistungen enthalten sind, welche Voraussetzungen gelten und welche Kosten Sie selbst tragen. Maßgeblich sind die Unterlagen zum konkreten Angebot.

Notieren Sie Ihre Wünsche und Fragen vor dem Gespräch. Bestehende Verträge können dabei helfen, Ihren aktuellen Stand einzuordnen; für Ihre erste Kontaktanfrage müssen Sie keine Unterlagen hochladen.

Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Was brauche ich für die Anfrage?
Wählen Sie Ihr Thema und geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Für den ersten Kontakt benötigen Sie keine Vertragsunterlagen.
Was kostet mich die Anfrage?
Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Entsteht durch die Anfrage ein Vertrag?
Das Absenden des Formulars schließt keinen Versicherungsvertrag ab. Sie entscheiden selbst über weitere Schritte.

Etwas anderes offen? 0176 44200220 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

  1. Anfrage stellen

    Wählen Sie Ihr Thema und beantworten Sie ein paar kurze Fragen.

  2. Persönliche Rückmeldung

    Wir melden uns auf Ihrem gewählten Kontaktweg und klären offene Punkte zu Ihrer Anfrage.

  3. Nächste Schritte besprechen

    Sie schildern Ihr Anliegen und entscheiden in Ruhe, wie es weitergeht.

Ihre Frage zu Private Krankenversicherung

Ein paar Angaben genügen. Wir melden uns auf Ihrem gewählten Kontaktweg.

Private Krankenversicherung · Frage 1 von 4Dauert etwa eine Minute

Was möchten Sie erreichen?

Nach jeder Auswahl geht es automatisch weiter.

Ab wann soll der Vertrag beginnen?

Eine grobe Einordnung genügt.

Verschlüsselt übertragenKostenlos und unverbindlich

Häufige Fragen zur Anfrage

Wie kann ich eine Frage zu Private Krankenversicherung stellen?

Nutzen Sie das Formular auf dieser Seite und wählen Sie Ihren bevorzugten Kontaktweg. Für den ersten Kontakt benötigen Sie keine Vertragsunterlagen.

Sind die Angaben ein verbindliches Angebot?

Die Seite enthält allgemeine Informationen. Konkrete Leistungen, Beiträge und Voraussetzungen ergeben sich erst aus einem persönlichen Angebot und den zugehörigen Vertragsunterlagen.

Entsteht durch meine Anfrage ein Versicherungsvertrag?

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Das Absenden des Formulars schließt keinen Versicherungsvertrag ab.

Kontakt anfragen

Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Lieber kurz sprechen

0176 44200220 · Mo–Fr 9–18 Uhr

Angaben zu dieser Seite

  1. Beiträge: Berechnungsgrundlage der Versicherung für den privaten Beitrag: Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 90 und Zahn 90 (598,39 €), Pflegepflichtversicherung (63,81 €), Krankentagegeld ab dem 43. Tag mit 160 € täglich (59,20 €), gesetzlicher Zuschlag zur Beitragsstabilität im Alter (59,84 €); Selbstbeteiligung 10 % für ambulante und stationäre Behandlungen, höchstens 500 € im Jahr. Gesetzlicher Beitrag: 17,5 % der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € (1.017,18 €) zuzüglich sozialer Pflegeversicherung mit 4,2 % (244,13 €). Alle Werte Stand 2026, steuerliche Auswirkungen nicht berücksichtigt. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 9. August 2026. Es sind Beispielbeiträge für die jeweils genannte Berechnungsgrundlage — Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Ihren Angaben ab und steht in Ihrem persönlichen Angebot.Quellen: Private Krankenversicherung · Produktinformation: Kosten für Vorsorgeuntersuchungen
  2. Tarifvergleich: Die Spalte „Kosten je Sitzung“ nennt durchschnittliche Behandlungskosten und keine Erstattungsbeträge; die Prozentangabe daneben ist die Quote der Tarife MeinGesundheitsschutz. Welche Beitragsrückerstattung ein Kind erhält, richtet sich nach seinem Tarif und damit nach der Berufsgruppe der Eltern. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 10. August 2026.Quellen: Produktinformation: Kostenübernahme beim Heilpraktiker · Produktinformation: Beitragsrückerstattung
  3. Rechengrundlage: Rechengrundlagen, Stand 26. August 2026. Annahmen und Grenzen stehen unter dem Rechner.Quellen: § 3 EntgFG · § 47 SGB V · § 48 SGB V · § 49 SGB V

Diese Seite gibt Tarife und Leistungen verkürzt wieder und ist kein Angebot. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihrem persönlichen Angebot und in den Versicherungsbedingungen des Versicherers; diese gehen der Darstellung hier in jedem Punkt vor.

Kontakt anfragen