Ein Vertrag statt eines Katalogs
In der gesetzlichen Kasse ergibt sich der Leistungsumfang aus einem Katalog, der für alle Versicherten derselbe ist. In der privaten Krankenversicherung entsteht er aus Ihrem Vertrag: Bei Abschluss wird vereinbart, was gelten soll – von der freien Arztwahl bis zu den Wahlleistungen im Krankenhaus, je nach Tarif –, und dieser vereinbarte Umfang bleibt die Grundlage jeder Erstattung. Damit verlagert sich die Verantwortung: Über Ihren Schutz entscheidet nicht ein System, sondern die Sorgfalt, mit der der Vertrag am Anfang gestaltet wird.
