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Private Krankenversicherung: Worauf beim Vergleich achten?
Bei Private Krankenversicherung lohnt sich ein Blick auf Leistungen, Voraussetzungen und Grenzen. Diese Übersicht hilft Ihnen, Fragen für ein persönliches Gespräch zu sammeln.

Persönlicher Kontakt
Ein Ansprechpartner für Ihre Anfrage
Kostenlos & unverbindlich
Kontakt ohne Verpflichtung
Ihr Kontaktweg
Telefonisch, per Video oder online
Zeitnahe Rückmeldung
In der Regel binnen eines Werktags
Welche Fragen sind für Sie wichtig?
Halten Sie fest, was Sie klären möchten. Die folgenden Punkte helfen Ihnen bei der Vorbereitung.
Ihre Ausgangslage
Welche Behandlungen oder Gesundheitsbereiche sind Ihnen wichtig?
Darauf kommt es an
Welche Erstattungsgrenzen, Wartezeiten und Eigenanteile sind vorgesehen?
Im Gespräch klären
Welche Angaben benötigt der Versicherungsvermittler für eine persönliche Prüfung?
Erstattung und Rückerstattung
Heilpraktiker-Behandlung und Beitragsrückerstattung für Kinder1
Hinweise zum Vergleich lesen
Welche Behandlung wie weit erstattet wird, hängt in der privaten Krankenversicherung vom gewählten Tarif ab. Die beiden Übersichten zeigen zwei Bereiche, für die die Versicherung Zahlen veröffentlicht: die Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungen in den Tarifen MeinGesundheitsschutz und die Beitragsrückerstattung für versicherte Kinder.
Heilpraktiker: durchschnittliche Kosten und Erstattung
| Behandlung | Übliche KostenDurchschnitt, je Sitzung | ErstattungTarife MeinGesundheitsschutz |
|---|---|---|
| Akupunktur | ca. 25 bis 70 € | bis zu 100 % |
| Chiropraktik | ca. 50 bis 80 € | bis zu 100 % |
| Homöopathie | ca. 40 bis 80 € | bis zu 100 % |
| Homöopathische ArzneimittelVoraussetzung ist die Verordnung durch die Heilpraktikerin oder den Heilpraktiker. | je nach Krankheitsbild | bis zu 100 % |
| Hypnose | ca. 50 bis 80 € | bis zu 100 % |
| Osteopathie | ca. 60 bis 150 € | bis zu 100 % |
Beitragsrückerstattung für versicherte Kinder
| Versichertes Kind | Höhe der Beitragsrückerstattung |
|---|---|
| Kinder angestellter, selbstständiger und freiberuflicher ElternEine Bezugsgröße nennt die Quelle für diese Gruppe nicht. | bis zu 45 %, davon 10 Prozentpunkte garantiert |
| Kinder von Ärztinnen und Ärzten | 35 % des Jahresbeitrags, fester Satz |
| Kinder von Beamtinnen und Beamten | 50 % des Jahresbeitrags |
- Ausgezahlt wird jährlich, erstmals nach einem Versicherungsjahr, in dem keine Leistungen in Anspruch genommen wurden — bei allen drei Gruppen gleich.
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Beiträge und Leistungen im Zusammenhang betrachten
Ein Beitrag allein beschreibt den Umfang eines Vertrags noch nicht. Lassen Sie sich erklären, welche Leistungen enthalten sind, welche Voraussetzungen gelten und welche Kosten Sie selbst tragen. Maßgeblich sind die Unterlagen zum konkreten Angebot.
Notieren Sie Ihre Wünsche und Fragen vor dem Gespräch. Bestehende Verträge können dabei helfen, Ihren aktuellen Stand einzuordnen; für Ihre erste Kontaktanfrage müssen Sie keine Unterlagen hochladen.
Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
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- Wählen Sie Ihr Thema und geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Für den ersten Kontakt benötigen Sie keine Vertragsunterlagen.
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- Das Absenden des Formulars schließt keinen Versicherungsvertrag ab. Sie entscheiden selbst über weitere Schritte.
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Häufige Fragen zur Anfrage
Wie kann ich eine Frage zu Private Krankenversicherung stellen?
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Sind die Angaben ein verbindliches Angebot?
Die Seite enthält allgemeine Informationen. Konkrete Leistungen, Beiträge und Voraussetzungen ergeben sich erst aus einem persönlichen Angebot und den zugehörigen Vertragsunterlagen.
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- Tarifvergleich: Die Spalte „Kosten je Sitzung“ nennt durchschnittliche Behandlungskosten und keine Erstattungsbeträge; die Prozentangabe daneben ist die Quote der Tarife MeinGesundheitsschutz. Welche Beitragsrückerstattung ein Kind erhält, richtet sich nach seinem Tarif und damit nach der Berufsgruppe der Eltern. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 10. August 2026.Quellen: Produktinformation: Kostenübernahme beim Heilpraktiker · Produktinformation: Beitragsrückerstattung
Diese Seite gibt Tarife und Leistungen verkürzt wieder und ist kein Angebot. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihrem persönlichen Angebot und in den Versicherungsbedingungen des Versicherers; diese gehen der Darstellung hier in jedem Punkt vor.