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Firmen & Gewerbe

Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht­versicherung im Überblick

Für Eigentümer und Vermieter

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht prüft Ansprüche aus Ihrer Verantwortung für Grundstücke und Gebäude und übernimmt berechtigte Forderungen im versicherten Umfang. Klären Sie zuerst, ob Ihre Privathaftpflicht das konkrete Objekt bereits erfasst. Vermietung, Leerstand und weitere Nutzungen müssen zum Vertrag passen.

  • Deckt die Verkehrssicherungspflicht als Eigentümer
  • Hausmeister, Reinigung und Bauhelfer mitversichert
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, notfalls vor Gericht
Verschneiter Weg zwischen Bäumen und Wohnhäusern

Beispiel: Sturz auf dem Gehweg

61.400 € Personenschaden

Behandlung, Verdienstausfall
41.000 €
Schmerzensgeld, Haushaltshilfe
20.400 €
Ihre Haftung als Eigentümer
61.400 €

*Wer auf Ihrem nicht geräumten Gehweg stürzt, schickt Ihnen selten selbst eine Rechnung: Heilbehandlung und Verdienstausfall gehen kraft Gesetzes auf die über, die dafür leisten — auf Kranken- oder Rentenversicherung (§ 116 Abs. 1 SGB X), für die Lohnfortzahlung der ersten sechs Wochen auf den Arbeitgeber (§ 6 EFZG) —, und die fordern sie eigenständig ein. Schmerzensgeld, Haushaltshilfe und der Rest des Verdienstausfalls stehen dem Gestürzten selbst zu. Wie weit die Räum- und Streupflicht reicht, sagen Gemeindesatzung und Rechtsprechung; übertragen Sie sie auf einen Winterdienst, bleiben Auswahl und Überwachung bei Ihnen. Nicht gerechnet ist eine Verletztenrente bei dauerhafter Erwerbsminderung — sie läuft lebenslang.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: auf einen Blick

Worum es geht
Räumen, Streuen, Instandhaltung — die Pflichten am vermieteten Objekt.
Worauf es ankommt
Erfassen Sie Grundstück, Gebäude und Nutzung einschließlich Vermietung. Für den Haftpflichtschutz sind die vereinbarten Verkehrssicherungsrisiken, Deckungssummen und ausgeschlossenen Tätigkeiten maßgeblich.
Ihr nächster Schritt
Nennen Sie Grundstück, Gebäude und tatsächliche Nutzung einschließlich Vermietung. Besprechen Sie, welche Verkehrssicherungsaufgaben zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht passen sollen. Ihre Kontaktanfrage hierzu ist kostenlos und unverbindlich; durch das Absenden schließen Sie keinen Versicherungsvertrag ab.

Persönlicher Kontakt

Ein Ansprechpartner für Ihre Anfrage

Kostenlos & unverbindlich

Kontakt ohne Verpflichtung

Ihr Kontaktweg

Telefonisch, per Video oder online

Zeitnahe Rückmeldung

In der Regel binnen eines Werktags

Haus-Haftpflicht: Angaben für Anfrage und Kostenvergleich

Die gewerbliche Haus-Haftpflicht beschreibt den Schutz rund um Gebäude und Grundstücke, aber keine allgemeine Beitragsformel. Diese Vertragsfragen machen ein Angebot besser vergleichbar:

Grundstücks- und Gebäuderisiken
Benennen Sie die Objekte, für die Sie Schutz anfragen. Klären Sie auch, wie neue Risiken oder Änderungen bei Gebäuden und Grundstücken dem Versicherer mitgeteilt werden müssen.
Einbezogene Personen
Prüfen Sie, welche Beschäftigten, Bauhelfer und mit der Verwaltung betrauten Personen erfasst sind. Die Quelle erläutert diese Personengruppen; daraus folgt kein bestimmter Beitrag.
Summe und Schadenarten
Vergleichen Sie die vereinbarte Versicherungssumme sowie den Umfang für Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden. Lassen Sie Einschränkungen im konkreten Angebot benennen.

Diese Prüffragen sind keine belegte Preisformel für die Haus-Haftpflicht. Der persönliche Beitrag und die Zuordnung Ihrer Objekte werden im Angebot festgelegt; maßgeblich bleiben dessen Versicherungsbedingungen.

Redaktionell geprüft am 5. Oktober 2026.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Orientierung

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Räumen, Streuen, Instandhaltung — die Pflichten am vermieteten Objekt. Dieser Überblick hilft Ihnen, Fragen für ein persönliches Gespräch vorzubereiten.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Grundlagen
Worum es geht
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht steht ein, wenn auf Ihrem Grundstück oder an Ihrem Gebäude jemand zu Schaden kommt.
Für wen
Für Eigentümer vermieteter oder gewerblich genutzter Immobilien — vom einzelnen Betriebsgebäude bis zur Eigentümergemeinschaft.
Warum das wichtig ist
Bei baulichen Mängeln müssen Sie belegen, dass Sie zumutbare Vorkehrungen getroffen haben — nicht der Geschädigte Ihr Verschulden.
Was versichert ist
Versichert sind Personen-, Sach- und Folgeschäden rund um das Objekt; Hausmeister, Reinigungskräfte und Bauhelfer sind eingeschlossen.

Was ein Sturz auf Ihrem Gehweg kostet

Was ein Sturz auf Ihrem Gehweg kostet1

Wer stürzt, schickt Ihnen selten eine Rechnung. Die schickt die Krankenkasse: Was sie für den Gestürzten zahlt, holt sie sich nach § 116 SGB X bei dem, der die Räum- und Streupflicht verletzt hat. Und sie beziffert genau.

Passen Sie die Beispielwerte an Ihre Situation an. Das Ergebnis wird sofort aktualisiert.

Ihre Angaben

Notarzt, Operation, Klinik, Anschlussheilbehandlung, Hilfsmittel. Ein Oberschenkelhalsbruch mit Prothese liegt regelmäßig im fünfstelligen Bereich.

Bemisst sich nach Art und Dauer der Verletzung. Anders als die Posten darüber steht es dem Gestürzten selbst zu, nicht der Krankenkasse.

Zum Ergebnis

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ihr Ergebnis

Ergebnis mit Beispielwerten

Wofür Sie einstehen müssen

61.400 €

Woraus sich die Forderung zusammensetzt

  • Heilbehandlung28.000 €45,6 %
  • Verdienstausfall13.000 €21,2 %
  • Haushaltshilfe5.400 €8,8 %
  • Schmerzensgeld15.000 €24,4 %
So setzt sich das Ergebnis zusammen

Gerechnet mit Heilbehandlung und Reha 28.000 € · Arbeitsunfähigkeit 5 Monate · Monatliches Nettoeinkommen 2.600 € und 3 weiteren Angaben

Heilbehandlung und Reha
28.000 €
Verdienstausfall
13.000 €
Haushaltshilfe und Pflege
5.400 €
Schmerzensgeld
15.000 €
Davon fordern Sozialversicherung und Arbeitgeberhöchstens — über geht, was Kranken- und Rentenversicherung leisten (§ 116 SGB X) und was der Arbeitgeber als Lohn fortzahlt (§ 6 EFZG); den Rest fordert der Gestürzte selbst
41.000 €

Die Pflicht lässt sich auf einen Winterdienst übertragen — die Auswahl und Überwachung bleibt aber bei Ihnen, und der Gestürzte hält sich zuerst an den Eigentümer. Ob Ihre Deckung reicht, sehen wir in zwanzig Minuten gemeinsam durch.

Wie verändert sich das Ergebnis?

Wie die Forderung mit der Ausfallzeit wächst

Wofür Sie einstehen müssen (in €)

Arbeitsunfähigkeit (Monate)

Arbeitsunfähigkeit:5 MonateWofür Sie einstehen müssen:61.400 €

Die Behandlung steht am Anfang fest, der Verdienstausfall nicht: Er läuft weiter, solange der Gestürzte nicht arbeiten kann. Bei älteren Menschen endet diese Linie oft gar nicht mehr, sondern geht in eine Rente über.

Andere Möglichkeiten vergleichen

Derselbe Sturz mit anderer Verletzung

gegenüber Ihrer Einstellung

  • Unverbindlicher Richtwert: kein Beitrag, Angebot oder Leistungsversprechen.
  • Ansprüche auf Ersatz von Heilbehandlung und Verdienstausfall gehen nach § 116 Abs. 1 SGB X in dem Umfang auf den Sozialversicherungsträger über, in dem dieser Leistungen erbringt. Der Träger fordert sie eigenständig ein — unabhängig davon, ob der Verletzte selbst etwas unternimmt.
  • Wie weit die Räum- und Streupflicht reicht, ergibt sich aus der Gemeindesatzung und der Rechtsprechung; sie besteht nicht rund um die Uhr und nicht bei anhaltendem Eisregen. Wer sie verletzt hat, ist eine Frage des Einzelfalls.
  • Nicht enthalten ist eine Verletztenrente bei dauerhafter Erwerbsminderung. Sie läuft lebenslang und übersteigt die Beträge oben um ein Vielfaches — der Haftungsrechner der Privathaftpflicht rechnet diesen Fall durch.
Kontakt anfragen

Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Lieber kurz sprechen

0176 44200220 · Mo–Fr 9–18 Uhr

Reicht Ihre Privathaftpflicht für das Grundstück aus?

Mit einer Immobilie erwerben Sie nicht nur Mauern, sondern ein Bündel laufender Pflichten: räumen, streuen, beleuchten, instand halten. Kommt auf dem Grundstück jemand zu Schaden, wird aus dem Eigentum eine Haftungsfrage – und die stellt sich zuerst Ihnen.

Hintergründe und Beispiele lesen

Im Zweifel müssen Sie beweisen, dass Sie alles getan haben

Normalerweise muss beweisen, wer etwas fordert. Bei Schäden aus baulichen Mängeln dreht sich das um: Dann haben Sie darzulegen, dass Sie alles Zumutbare getan haben, um die Gefahr abzuwenden – dass kontrolliert, repariert und dokumentiert wurde. Wer den Streuplan nicht schriftlich hat oder die letzte Prüfung des Geländers nicht belegen kann, steht schlecht da, obwohl vielleicht alles ordentlich lief. Genau in dieser Lage übernimmt der Versicherer die Auseinandersetzung: Er prüft die Haftung, führt den Streit und trägt dessen Kosten.

Viele Hände am Haus – eine Verantwortung

Rund um ein vermietetes Objekt arbeiten viele: die Hausmeisterin, der Reinigungsdienst, im Sommer Helfer bei Arbeiten in Eigenleistung. Die Verkehrssicherungspflicht bleibt trotzdem an das Eigentum geknüpft – Ansprüche landen deshalb regelmäßig zuerst bei Ihnen, auch wenn im Alltag andere die Handgriffe erledigen. Der Vertrag trägt dieser Wirklichkeit Rechnung: Mitversichert sind Angestellte, deren Aufgabe die Betreuung des Objekts ist, ebenso unbezahlte Helfer bei Bauarbeiten. So entsteht keine Lücke zwischen dem, der haftet, und denen, die tatsächlich tätig waren.

Auch Recht behalten kostet Geld

Nicht jeder Sturz auf Ihrem Grundstück ist Ihre Schuld – manche Forderung ist überzogen, manche unbegründet. Ausgetragen werden muss der Streit trotzdem, mit Gutachten, Anwälten und womöglich vor Gericht. Diese Kosten entstehen unabhängig vom Ausgang: Selbst wer am Ende Recht bekommt, hat den Weg dorthin bezahlt. Deshalb ist die Anspruchsabwehr der stille Kern dieses Vertrags – der Versicherer klärt, ob Sie überhaupt haften und ob die Höhe stimmt, wehrt unberechtigte Forderungen ab und gleicht berechtigte aus.

Nach Gewerbe statt nach Vertrag

Wenn die Verkehrssicherung für fremde Grundstücke übernommen wird

Ein Hausmeisterservice übernimmt möglicherweise Räumarbeiten, Schlüssel oder Aufgaben an Gebäudetechnik. Beschreiben Sie, welche Grundstücksaufgaben vertraglich übernommen sind; Eigentümerpflichten und die eigene betriebliche Haftung sind getrennte Fragen. Der Branchenverweis unterstützt die Vorbereitung, ohne einen konkreten Vertrag zu empfehlen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Ihre Frage

Wählen Sie Ihren Kontaktweg. Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht · Frage 1 von 3Dauert etwa eine Minute

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Angaben zu dieser Seite

  1. Rechengrundlage: Stand: 26. August 2026. Annahmen und Grenzen: siehe Rechner.Quellen: § 116 SGB X · § 6 EFZG · § 823 BGB

Grundstücksnutzung und vereinbarte Verkehrssicherungsrisiken bestimmen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Deckungssummen und ausgeschlossene Tätigkeiten müssen für das konkrete Objekt geprüft werden. Die Übersicht gibt Produktmerkmale verkürzt wieder, ist unverbindlich und kein Angebot. Ob ein Antrag angenommen wird, ist individuell zu klären. Maßgeblich sind Ihr persönliches Angebot und die zugehörigen Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters; sie gehen dieser Darstellung in jedem Punkt vor.

Inhaltliche Verantwortung: Hamza Goraya, Betreiber und persönlicher Ansprechpartner.

Redaktionell geändert am . Abruf- und Preisstände stehen bei den jeweiligen Quellen.

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