Im Zweifel müssen Sie beweisen, dass Sie alles getan haben
Normalerweise muss beweisen, wer etwas fordert. Bei Schäden aus baulichen Mängeln dreht sich das um: Dann haben Sie darzulegen, dass Sie alles Zumutbare getan haben, um die Gefahr abzuwenden – dass kontrolliert, repariert und dokumentiert wurde. Wer den Streuplan nicht schriftlich hat oder die letzte Prüfung des Geländers nicht belegen kann, steht schlecht da, obwohl vielleicht alles ordentlich lief. Genau in dieser Lage übernimmt der Versicherer die Auseinandersetzung: Er prüft die Haftung, führt den Streit und trägt dessen Kosten.
