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Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung – Haftung für Betrieb, Tiere und Erzeugnisse
Ein Loch im Weidezaun, ein paar Schafe auf der Landstraße, ein Auffahrunfall — und binnen Stunden stehen Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und der Schaden am fremden Fahrzeug im Raum. Für alles, was Dritten durch Ihren Betrieb, Ihre Tiere oder Ihre Erzeugnisse zustößt, haften Sie als Betriebsleiterin oder Betriebsleiter persönlich, unabhängig davon, ob Sie selbst gehandelt haben oder jemand aus Ihrer Belegschaft. Die landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht prüft solche Forderungen, ersetzt sie im berechtigten Umfang bis zur vereinbarten Versicherungssumme und wehrt ab, was darüber hinausgeht — wenn nötig auch im Prozess. Sie ist in der Landwirtschaft der Basisschutz, auf dem alles Weitere aufbaut.
- Personen-, Sach- und Folgeschäden Dritter
- Haftung auch für Fehler der Mitarbeitenden
- Bausteine für Pferde, Hofverkauf und Gästezimmer
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0176 66835895 · Mo–Fr 9–18 Uhr
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
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Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung
Das Wichtigste im Detail
Hof, Tiere, Maschinen und Flächen — die Haftung des Betriebs.
Prüfen, zahlen, abwehren
Nach einer Schadenmeldung steht am Anfang nicht die Zahlung, sondern die Haftungsfrage. Der Versicherer klärt, ob der Betrieb für den Schaden einzustehen hat und in welchem Umfang. Trägt der Betrieb die Verantwortung, wird der Schaden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Ist die Forderung unbegründet oder zu hoch angesetzt, tritt der Versicherer ihr entgegen — für Sie ebenso wie für alle weiteren über den Vertrag geschützten Personen — und führt den Rechtsstreit, wenn sich die Gegenseite nicht überzeugen lässt. Diese Abwehr ist in der Praxis oft mehr wert als die Zahlung, weil nach einem Hofunfall zunächst fast immer zu viel gefordert wird.
Wer und was mitversichert ist
Der Schutz gilt nicht nur Ihnen, sondern auch den auf dem Hof lebenden Familienangehörigen und Ihren Mitarbeitenden, solange sie für den versicherten Betrieb tätig sind. Gedeckt sind Personenschäden mit Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld, Sachschäden mit Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten und Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden folgen — etwa der Verdienst-, Nutzungs- oder Gewinnausfall des Geschädigten.
Bausteine für die Nebenzweige
Direktverkauf ab Hof, vermietete Ferienzimmer und Nutztiere, auf denen auch einmal geritten wird, gehören nicht selbstverständlich zum landwirtschaftlichen Grundrisiko. Das Halten und Hüten von Reit- oder Pensionspferden, andere Reittiere und Hunde, Schäden an Pensionspferden sowie eine erweiterte Produkthaftpflicht lassen sich zusätzlich einschließen. Welche dieser Zweige Sie betreiben, entscheidet im Ernstfall darüber, ob gezahlt wird — deshalb gehören sie in den Antrag und nicht in ein späteres Gespräch.
Deckung
Was sich zusätzlich absichern lässt
Der Kern der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflicht wird je Betrieb gerechnet — dafür veröffentlicht die Allianz keine Zahlen. Für zwei der Zusatzbausteine nennt sie dagegen die Höchstbeträge; das sind genau die Punkte, an denen es bei Pferdehaltung und Direktvermarktung hängt.
| Zusatzbaustein | Landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht |
|---|---|
| Schäden an Pensionspferden Zusätzlich versicherbar neben dem Halten und Hüten von Reit- oder Pensionspferden. | bis 20.000 € |
| Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Relevant, sobald Sie eigene Erzeugnisse in Verkehr bringen, etwa beim Verkauf ab Hof. | bis 1 Mio. € |
- Zusätzlich versicherbar sind außerdem das Halten und Hüten von Reit- oder Pensionspferden sowie andere Reittiere und Hunde.
- Mitversichert sind neben der Betriebsleitung die auf dem Hof lebenden Familienangehörigen und die Mitarbeitenden, solange sie für den versicherten Betrieb tätig sind.
Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Allianz für die landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht nicht. Der Beitrag wird je Betrieb gerechnet; als Bemessungsgrundlagen nennt die Seite den Umfang des Betriebs, die Versicherungssumme und die gewählten Zusatzbausteine für Tierhaltung und Nebenzweige. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 20. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.
Quelle: Allianz Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung
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Ehrlich gesagt
Was nicht versichert ist
Die Betriebshaftpflicht deckt, was Dritte durch Ihren Betrieb erleiden — nicht Ihre eigenen Sachen und nicht die Nebenzweige, die nicht im Vertrag stehen.
- Vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle sind vom Schutz ausgenommen.
- Schäden an eigenen Sachen — Ställe, Maschinen, Vorräte, Ernte — sind kein Haftpflichtfall; dafür sind die landwirtschaftliche Inhalts-, Maschinen- und Gebäudeversicherung zuständig.
- Nebenzweige wie Pensionspferde, andere Reittiere, Hunde, Direktverkauf oder Gästezimmer sind nur gedeckt, wenn sie ausdrücklich mitversichert wurden.
- Für Zugmaschinen und Anhänger, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, ist eine eigene Kfz-Haftpflicht vorgeschrieben; die Betriebshaftpflicht ersetzt sie nicht.
- Reklamiert ein Abnehmer die gelieferte Ware selbst, ist das Gewährleistung und kein Haftpflichtschaden — ersetzt wird der Schaden, den die Ware anrichtet, nicht die Ware.
Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.
Die Haftpflicht wehrt ab, was andere von Ihnen fordern. Wenn Sie selbst etwas durchsetzen müssen — gegen Verpächter, Abnehmer oder eine Behörde —, ist die landwirtschaftliche Rechtsschutzversicherung der Vertrag dafür.
Lieber direkt sprechen?
Ali Qaderi · 0176 66835895
Mo–Fr 9–18 Uhr · außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag
Bevor Sie anfragen
Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.
Ihr persönliches Angebot
Ein paar kurze Fragen – dann erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrer Situation passt. Ohne Unterlagen.
Häufige Fragen
Reicht die private Haftpflichtversicherung nicht aus?
Nein. Eine Privathaftpflicht deckt das private Handeln ab und nimmt die berufliche und betriebliche Tätigkeit ausdrücklich aus. Genau die Schäden, um die es hier geht — das ausgebüxte Vieh, das falsch ausgezeichnete Brot aus der Hofbäckerei, das ins Erdreich gelaufene Öl —, entstehen aus dem Betrieb. Sie brauchen dafür eine eigene Deckung; ein Nebenerwerbsbetrieb ist davon nicht ausgenommen.
Lohnt sich das auch für einen kleinen Nebenerwerbsbetrieb?
Die Höhe einer Haftung richtet sich nicht nach der Betriebsgröße, sondern nach dem Schaden. Ein einziger Personenschaden — eine dauerhafte Beeinträchtigung, ein langer Verdienstausfall — erreicht Größenordnungen, die ein kleiner Betrieb aus eigener Kraft nicht trägt. Die Betriebsgröße wirkt sich auf den Beitrag aus, nicht auf das Risiko.
Sind Maschinen, Ställe und Vorräte darüber mitversichert?
Nein, und das ist das häufigste Missverständnis in dieser Sparte. Eine Haftpflicht deckt ausschließlich, was Sie anderen zufügen. Für das eigene Inventar gibt es die landwirtschaftliche Inhaltsversicherung, für fahrbare Technik die Maschinenversicherung, für die Gebäude die landwirtschaftliche Gebäudeversicherung und für Zugmaschinen im Straßenverkehr die Kfz-Versicherung. Was Sie davon wirklich brauchen, gehen wir mit Ihnen Position für Position durch.
Wovon hängt der Beitrag ab?
Drei Größen bestimmen ihn: der Umfang Ihres Betriebs, die vereinbarte Versicherungssumme und die Zusatzbausteine, die Sie für Tierhaltung und Nebenzweige einschließen. Einen Listenpreis gibt es nicht; jeder Betrieb wird einzeln gerechnet. Für ein belastbares Angebot brauchen wir die bewirtschaftete Fläche, den Tierbestand und die Nebenzweige — ein Telefonat genügt dafür meist.
Ein Tier ist ausgebrochen und hat einen Unfall verursacht — was jetzt?
Zuerst die Gefahr beenden: Tier einfangen oder sichern, Unfallstelle absichern, bei Verletzten den Rettungsdienst rufen. Danach den Hergang festhalten — wo das Tier ausgebrochen ist, wie die Umzäunung aussah, wer es bemerkt hat — und Fotos von Zaun und Unfallort machen. Erklären Sie gegenüber Geschädigten nichts zur Haftung, sondern geben Sie den Fall an den Versicherer; der klärt, ob Sie als Halter einstehen müssen. Reparieren Sie den Zaun erst nach den Fotos.
Wir verkaufen ab Hof und feiern ein Hoffest — deckt das der Vertrag?
Nur, wenn diese Nebenzweige im Vertrag stehen: Direktvermarktung, Hofladen, Ferienzimmer oder Feste mit Publikum sind eigene Risiken neben der Urproduktion — und die Haftpflicht versichert den Betrieb so, wie er angegeben wurde. Wer neue Standbeine aufbaut, meldet sie deshalb vor dem ersten Kunden, nicht nach dem ersten Vorfall. Gehen Sie Ihre Nebenzweige einmal mit uns durch; oft ist der Einschluss unspektakulär, das Fehlen aber teuer.
Sind Saisonkräfte und aushelfende Nachbarn mitversichert?
Personen, die für Ihren Betrieb tätig werden, lassen sich in den Schutz einbeziehen — entscheidend ist, dass der Vertrag die Beschäftigung von Aushilfen und Saisonkräften abbildet und die Helferzahl ungefähr stimmt. Bei der klassischen Nachbarschaftshilfe wirkt zusätzlich die Frage mit, wessen Interesse die Arbeit dient. Sagen Sie uns, wer auf dem Hof regelmäßig mit anpackt; dann steht der Kreis der versicherten Personen sauber im Vertrag.
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Hinweis zum Leistungsumfang
Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
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