Der Beitrag fließt ab, bevor Steuern und Abgaben zugreifen
Der Kern der Entgeltumwandlung ist ihre Reihenfolge: Der Beitrag geht vom Bruttogehalt ab, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Dadurch kostet die Vorsorge die Beschäftigten netto weniger, als im Vertrag ankommt – und auch der Betrieb spart Sozialversicherungsbeiträge auf den umgewandelten Teil. Aus dieser Ersparnis speist sich der gesetzliche Zuschuss, den der Arbeitgeber beisteuert. Diese Mechanik steht ohnehin im Gesetz – die Frage ist nur, ob sie in Ihrem Betrieb geordnet oder dem Zufall überlassen abläuft.
