Zum Inhalt springen

Suche

Zum Beispiel Zahnersatz, Rückstau oder Betriebshaftpflicht.

Mit ↑ und ↓ wählen, ↵ öffnet den markierten Treffer.Esc schließt

Firmen & Gewerbe

Betriebliche Alters­versorgung Pflicht und Chance zugleich

Ihre Beschäftigten können Entgeltumwandlung verlangen — unabhängig von der Betriebsgröße. Der Aufbau läuft dann über den Arbeitgeber, in aller Regel aus dem Bruttogehalt. Sparen Sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge, müssen Sie davon einen gesetzlichen Zuschuss weitergeben. Wie das aufgesetzt wird, entscheiden Sie als Arbeitgeber — sauber gemacht hilft es bei der Personalsuche, schlecht gemacht wird es zum Haftungsrisiko.

  • Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung
  • Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
  • Steuer- und Sozialabgabenvorteile in der Ansparphase — für beide Seiten
Ein kleines Kind umfasst den Finger einer älteren Person

Beispiel: Entgeltumwandlung im Team

200 € vom Bruttogehalt

Ihr Zuschuss als Arbeitgeber
30 €
Fließen in den Vertrag
230 €
Netto für Beschäftigte
100 €

*Gerechnet mit den Vorgaben des Rechners weiter unten: 200 € Umwandlung im Monat, 30 % Grenzsteuersatz, 20 % Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben. Die 100 € sind deshalb der Nettoaufwand der beschäftigten Person, nicht Ihr Aufwand als Betrieb. Ihr Zuschuss von 15 % ist gesetzlich vorgeschrieben, soweit Sie durch die Umwandlung selbst Sozialabgaben sparen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Sozialabgabenfrei sind 2026 nur 338 € im Monat, steuerfrei 676 €; oberhalb davon kann der Zuschuss entfallen. Wer Sozialabgaben spart, erwirbt geringere gesetzliche Rentenansprüche, und die spätere Betriebsrente ist steuer- und beitragspflichtig.

Betriebliche Altersversorgung kurz erklärt

  • Worum es geht

    Bei der betrieblichen Altersversorgung sparen Beschäftigte über den Betrieb fürs Alter — meist per Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt.

  • Für wen

    Für Arbeitgeber jeder Größe — den Anspruch auf Entgeltumwandlung haben Ihre Beschäftigten ohnehin, die Ausgestaltung liegt bei Ihnen.

  • Warum das wichtig ist

    Gut aufgesetzt wird daraus ein Argument im Wettbewerb um Fachkräfte — schlecht aufgesetzt ein Haftungsrisiko für den Betrieb.

  • Wie es funktioniert

    In der Ansparphase fallen auf umgewandelte Beiträge weniger Steuern und Abgaben an; der Betrieb legt den gesetzlichen Zuschuss dazu, eine Versorgungsordnung regelt die Details.

Persönlicher Kontakt

Ein Ansprechpartner für Ihre Anfrage

Kostenlos & unverbindlich

Kontakt ohne Verpflichtung

Ihr Kontaktweg

Telefonisch, per Video oder online

Zeitnahe Rückmeldung

In der Regel binnen eines Werktags

Arbeitgeberzuschuss, Kosten und spätere Leistungen prüfen

Über das Ob der betrieblichen Altersversorgung entscheiden Sie als Arbeitgeber nicht allein: Ihre Beschäftigten können kraft Gesetzes verlangen, Teile ihres Entgelts umzuwandeln. Offen ist nur, ob daraus ein durchdachtes Angebot wird – oder eine Einzelfalllösung, die im Nachhinein Fragen aufwirft.

Hintergründe und Beispiele lesen

Der Beitrag fließt ab, bevor Steuern und Abgaben zugreifen

Der Kern der Entgeltumwandlung ist ihre Reihenfolge: Der Beitrag geht vom Bruttogehalt ab, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Dadurch kostet die Vorsorge die Beschäftigten netto weniger, als im Vertrag ankommt – und auch der Betrieb spart Sozialversicherungsbeiträge auf den umgewandelten Teil. Aus dieser Ersparnis speist sich der gesetzliche Zuschuss, den der Arbeitgeber beisteuert. Diese Mechanik steht ohnehin im Gesetz – die Frage ist nur, ob sie in Ihrem Betrieb geordnet oder dem Zufall überlassen abläuft.

Ohne Regeln wird aus dem Angebot ein Haftungsthema

Sobald die erste Mitarbeiterin umwandelt, sind Sie im Thema – ob Sie es gestaltet haben oder nicht. Dann entscheiden Einzelzusagen, wer welchen Zuschuss bekommt, und mit jedem Neuzugang wächst der Wildwuchs: unterschiedliche Verträge, unklare Zuständigkeiten, angreifbare Ungleichbehandlung. Eine schriftliche Versorgungsordnung zieht hier die Linie – ein einheitliches Regelwerk, an dem sich jede neue Zusage messen lässt, statt gewachsener Einzelabsprachen, für die der Betrieb später geradestehen muss. Der Aufwand dafür fällt einmal an; die Unordnung dagegen wächst mit jedem Jahr.

Im Bewerbungsgespräch zählt, was nach dem Gehalt kommt

Beim Gehalt vergleichen Bewerberinnen und Bewerber Zahlen – bei der Altersversorgung vergleichen sie Haltung. Ein Betrieb, der ein geordnetes Modell mit Zuschuss vorlegen kann, signalisiert, dass er über den Monatslohn hinaus denkt; einer, der auf Nachfrage erst suchen muss, signalisiert das Gegenteil. Und wer eine laufende Anwartschaft aufgebaut hat, wägt einen Wechsel des Arbeitgebers spürbar anders ab. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein Instrument der Bindung – vorausgesetzt, es ist sauber aufgesetzt und wird aktiv kommuniziert.

Die Kehrseite der Förderung gehört ins Gespräch

Die Förderung in der Ansparphase hat eine Kehrseite, die in kein Werbeblatt passt: Wer Gehalt umwandelt, zahlt auf ein kleineres Brutto in die Sozialsysteme ein – und was sich dort am Verdienst bemisst, angefangen bei der gesetzlichen Rente, rechnet sich entsprechend kleiner. Der Staat verzichtet zudem nicht auf seinen Anteil, er verschiebt ihn: Steuern und Beiträge werden fällig, wenn die Betriebsrente später ausgezahlt wird. Und an das Ersparte kommt vorher niemand heran – es bleibt bis zum vereinbarten Alter im Vertrag. Wer Beschäftigte darüber offen informiert, erspart sich spätere Enttäuschung.

Welche Fragen sind für Sie wichtig?

Halten Sie fest, was Sie klären möchten. Die folgenden Punkte helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

Ihre Ausgangslage

Welche Mitarbeitenden oder Personengruppen sollen einbezogen werden?

Darauf kommt es an

Welche Ziele verfolgen Sie als Arbeitgeber mit der Absicherung oder Vorsorge?

Im Gespräch klären

Wie werden Beiträge, Leistungen und die Verwaltung organisiert?

Grenzen und Zuschüsse

Die Eckwerte der betrieblichen Altersversorgung1

Der Reiz der Entgeltumwandlung liegt in drei Zahlen: dem steuerfreien Rahmen, dem kleineren sozialabgabenfreien Rahmen darin und dem Pflichtzuschuss des Arbeitgebers. Aus dem Zusammenspiel wird aus wenig Netto vergleichsweise viel Rente.

Die Eckwerte der betrieblichen Altersversorgung
Eckwert 2026Wert
Steuerfrei umwandelbar8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.bis 8.112 € im Jahr
Davon auch sozialabgabenfrei4 % der Beitragsbemessungsgrenze.bis 4.056 € im Jahr
Pflichtzuschuss des ArbeitgebersSoweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart.bis zu 15 % des umgewandelten Betrags
Freibetrag in der Krankenversicherung der RentnerIn der Krankenversicherung bleibt die spätere Betriebsrente bis zu diesem Betrag beitragsfrei; in der Pflegeversicherung gilt der Freibetrag nicht.197,75 € im Monat
DurchführungswegeDie gesetzlich vorgesehenen Formen, in denen der Arbeitgeber die Betriebsrente organisiert — die verbreitetste ist die Direktversicherung.Direktversicherung, Unterstützungskasse, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse
  • Ein Rechenbeispiel der Versicherung, pauschal gerechnet mit rund 30 % Steuer- und 20 % Sozialabgabenersparnis: Aus 50 € eigenem Beitrag, 50 € staatlicher Förderung und 15 € Arbeitgeberzuschuss werden 115 €, die monatlich in die Betriebsrente fließen.
  • Rentenversicherungspflichtige Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung — der Arbeitgeber kann den Durchführungsweg bestimmen, aber nicht das Ob.

Träger, Bausteine, Rechenbeispiel

Die Träger der betrieblichen Altersversorgung — und was die Entgeltumwandlung am Netto ändert2

Hinweise zum Vergleich lesen

Eine Betriebsrente kann über verschiedene Träger laufen. Nach der Übersicht der Versicherung wird bei allen hier gezeigten Trägern erst die spätere Leistung besteuert; auseinander gehen sie darin, wer einzahlen kann, ob eine Entgeltumwandlung aus dem Gehalt vorgesehen ist und was beim Wechsel des Arbeitgebers aus der aufgebauten Anwartschaft wird. Dazu kommen die Bausteine der Direktversicherung und ein Rechenbeispiel der Versicherung, das die Entgeltumwandlung aus Sicht einer beschäftigten Person durchrechnet.

Wer die Versorgung trägt

Eine von 3 Spalten in der Übersicht hervorheben

3 von 4 Merkmalen anders als in Unterstützungskasse.3 von 4 Merkmalen anders als in Versicherungsunternehmen.1 von 4 Merkmalen anders als in Unterstützungskasse.

Wer die Versorgung trägt
MerkmalVersicherungsunternehmenUnterstützungskasseRechtlich selbstständige VersorgungseinrichtungArbeitgeber selbstRücklagen im Unternehmen
Wer einzahltArbeitgeber, Beschäftigte oder beideArbeitgeberArbeitgeber
BesteuerungBesteuert wird erst die spätere Leistung.nachgelagertnachgelagertnachgelagert
Entgeltumwandlung aus dem GehaltDie Angabe gilt für den jeweiligen Träger, nicht für die betriebliche Altersversorgung insgesamt.möglichmeist nicht vorgesehenmeist nicht vorgesehen
Beim Wechsel des ArbeitgebersOb die aufgebaute Anwartschaft zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden kann.im Regelfall übertragbarmeist nicht vorgesehen; die Anwartschaft kann beitragsfrei stehen bleibenmeist nicht vorgesehen

Direktversicherung: was der Vertrag vorsieht

Direktversicherung: was der Vertrag vorsieht
LeistungDirektversicherung
Förderung durch den StaatEnthalten
Beiträge steuerfreiDas entspricht 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung; der Betrag gilt für 2026 und ändert sich mit ihr.bis 8.112 € im Jahr
Davon sozialabgabenfreiDer sozialabgabenfreie Betrag liegt innerhalb des steuerfreien, er kommt nicht hinzu — 4 % der Beitragsbemessungsgrenze, ebenfalls Stand 2026.bis 4.056 € im Jahr
Hinterbliebenenrentekann eingeschlossen werden
Absicherung der ArbeitskraftVorsorge für den Fall, dass Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit nicht mehr ausüben können.kann eingeschlossen werden
Beginn der Altersrentefrühestens mit 62
Statt laufender RenteAuszahlung in einer Summe möglich
Auszahlung im AlterFür Versorgungen über ein Versicherungsunternehmen nennt die Versicherung dabei einen Freibetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung; für die Pflegeversicherung gilt er nicht. Privat Versicherte zahlen auf die Leistung keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.Steuern und Sozialabgaben fallen an

Rechenbeispiel der Versicherung: 100 € Entgeltumwandlung im Monat

Rechenbeispiel der Versicherung: 100 € Entgeltumwandlung im Monat
Monatlichohne Betriebsrentemit Betriebsrente
Bruttogehalt3.600 €3.600 €
Beitrag zur Betriebsrente aus dem GehaltDie Versicherung weist an dieser Stelle darauf hin, dass die Entgeltumwandlung zu geringeren Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen führen kann und dass die spätere Rente in der Regel beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist.Nicht enthalten−100 €
Grundlage für Steuern und Sozialabgaben3.600 €3.500 €
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge−1.246 €−1.199 €
Nettoauszahlung2.354 €2.301 €
  • Im Rechenbeispiel werden 100 € aus dem Bruttogehalt umgewandelt, während die Nettoauszahlung um 53 € sinkt; die Differenz von 47 € entspricht den geringeren Steuern und Sozialabgaben.
  • Wandeln Beschäftigte Entgelt um und spart der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge, muss er nach dem Gesetz bis zu 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen.
Kontakt anfragen

Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Lieber kurz sprechen

0176 44200220 · Mo–Fr 9–18 Uhr

Was Ihr Netto kostet

Was eine Entgeltumwandlung Ihr Netto kostet3

Bei der Entgeltumwandlung fließt ein Teil des Bruttogehalts direkt in die Altersversorgung — vorbei an Steuer und Sozialabgaben, und mit einem Zuschuss des Arbeitgebers obendrauf. Was am Ende vom Netto fehlt, ist deutlich weniger als der umgewandelte Betrag. Verschieben Sie den Regler über 338 und über 676 Euro hinaus: Dort ändert sich die Rechnung.

Passen Sie die Beispielwerte an Ihre Situation an. Das Ergebnis wird sofort aktualisiert.

Ihre Angaben

Der Satz auf den zuletzt verdienten Euro, nicht der Durchschnittssatz.

Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zusammen — Ihr Arbeitnehmeranteil. Der genaue Satz steht auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, spart hier weniger.

Gesetzlich vorgeschrieben sind bis zu 15 %, soweit der Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Viele Arbeitgeber geben freiwillig mehr — fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.

Zum Ergebnis

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ihr Ergebnis

Ergebnis mit Beispielwerten

Was Ihr Netto tatsächlich kostet

100 €

Woraus der Vertragsbeitrag besteht

  • Ihr Netto100 €43,5 %
  • Gesparte Steuer60 €26,1 %
  • Gesparte Sozialabgaben40 €17,4 %
  • Arbeitgeberzuschuss30 €13 %
So setzt sich das Ergebnis zusammen

Gerechnet mit Monatlich umgewandelter Betrag 200 € · Ihr persönlicher Grenzsteuersatz 30 % · Ihr Anteil an den Sozialabgaben 20 % und einer weiteren Angabe

Fließt monatlich in den VertragIhre Umwandlung plus der Zuschuss des Arbeitgebers
230 €
Gesparte Steuer
60 €
Gesparte Sozialabgaben
40 €

Der Haken steht nicht in dieser Rechnung, sondern in der Zukunft: Wer Sozialabgaben spart, erwirbt weniger gesetzliche Rentenansprüche, und die spätere Betriebsrente ist beitrags- und steuerpflichtig. Ob sich das unter dem Strich lohnt, hängt an Ihrem Fall — und genau das rechnen wir gemeinsam durch.

Wie verändert sich das Ergebnis?

Wo die Vorteile aufhören

Was Ihr Netto tatsächlich kostet (in €)

Monatlich umgewandelter Betrag (in €)

Monatlich umgewandelter Betrag:200 €Was Ihr Netto tatsächlich kostet:100 €

Zwei Knicke, beide im Gesetz: Bei 338 € im Monat endet die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung, bei 676 € die Steuerfreiheit. Dazwischen wird die Umwandlung teurer, danach kostet jeder weitere Euro einen vollen Euro Netto.

Andere Möglichkeiten vergleichen

Was ein anderer Umwandlungsbetrag bedeutet

gegenüber Ihrer Einstellung

  • Das Ergebnis ist ein Richtwert für das Gespräch — kein Beitrag, kein Angebot, keine Steuerberatung und keine Zusage einer Leistung.
  • Steuerfrei sind Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG); beitragsfrei in der Sozialversicherung nur bis 4 % (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Für 2026 sind das 676 € beziehungsweise 338 € im Monat — die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 101.400 € im Jahr (§ 4 SVBezGrV 2026).
  • Beide Grenzen ändern sich jährlich mit der Beitragsbemessungsgrenze. Ab 2027 gelten andere Werte.
  • Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss beträgt 15 % des umgewandelten Entgelts, aber nur, soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze oder oberhalb der 4-Prozent-Grenze kann er deshalb entfallen.
  • Wer Sozialabgaben spart, zahlt auch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erwirbt entsprechend geringere Ansprüche — einschliesslich der Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente.
  • Die spätere Betriebsrente ist voll zu versteuern, und gesetzlich Krankenversicherte zahlen darauf Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe, also ohne Arbeitgeberanteil — in der Krankenversicherung oberhalb eines Freibetrags, in der Pflegeversicherung ohne diesen Freibetrag.
Kontakt anfragen

Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Lieber kurz sprechen

0176 44200220 · Mo–Fr 9–18 Uhr

Beiträge und Leistungen im Zusammenhang betrachten

Ein Beitrag allein beschreibt den Umfang eines Vertrags noch nicht. Lassen Sie sich erklären, welche Leistungen enthalten sind, welche Voraussetzungen gelten und welche Kosten Sie selbst tragen. Maßgeblich sind die Unterlagen zum konkreten Angebot.

Notieren Sie Ihre Wünsche und Fragen vor dem Gespräch. Bestehende Verträge können dabei helfen, Ihren aktuellen Stand einzuordnen; für Ihre erste Kontaktanfrage müssen Sie keine Unterlagen hochladen.

Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Was brauche ich für die Anfrage?
Wählen Sie Ihr Thema und geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Für den ersten Kontakt benötigen Sie keine Vertragsunterlagen.
Was kostet mich die Anfrage?
Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Entsteht durch die Anfrage ein Vertrag?
Das Absenden des Formulars schließt keinen Versicherungsvertrag ab. Sie entscheiden selbst über weitere Schritte.

Etwas anderes offen? 0176 44200220 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

  1. Anfrage stellen

    Wählen Sie Ihr Thema und beantworten Sie ein paar kurze Fragen.

  2. Persönliche Rückmeldung

    Wir melden uns auf Ihrem gewählten Kontaktweg und klären offene Punkte zu Ihrer Anfrage.

  3. Nächste Schritte besprechen

    Sie schildern Ihr Anliegen und entscheiden in Ruhe, wie es weitergeht.

Ihre Frage zu Betriebliche Altersversorgung

Ein paar Angaben genügen. Wir melden uns auf Ihrem gewählten Kontaktweg.

Betriebliche Altersversorgung · Frage 1 von 5Dauert etwa eine Minute

Was möchten Sie erreichen?

Nach jeder Auswahl geht es automatisch weiter.

Ab wann soll der Vertrag beginnen?

Eine grobe Einordnung genügt.

Verschlüsselt übertragenKostenlos und unverbindlich

Häufige Fragen zur Anfrage

Wie kann ich eine Frage zu Betriebliche Altersversorgung stellen?

Nutzen Sie das Formular auf dieser Seite und wählen Sie Ihren bevorzugten Kontaktweg. Für den ersten Kontakt benötigen Sie keine Vertragsunterlagen.

Sind die Angaben ein verbindliches Angebot?

Die Seite enthält allgemeine Informationen. Konkrete Leistungen, Beiträge und Voraussetzungen ergeben sich erst aus einem persönlichen Angebot und den zugehörigen Vertragsunterlagen.

Entsteht durch meine Anfrage ein Versicherungsvertrag?

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Das Absenden des Formulars schließt keinen Versicherungsvertrag ab.

Kontakt anfragen

Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Lieber kurz sprechen

0176 44200220 · Mo–Fr 9–18 Uhr

Angaben zu dieser Seite

  1. Beiträge: Die Beträge gelten für das Jahr 2026 und werden jährlich an die Beitragsbemessungsgrenze angepasst. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Wirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab; eine Steuerberatung ersetzt diese Darstellung nicht. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 9. August 2026. Es sind Beispielbeiträge für die jeweils genannte Berechnungsgrundlage — Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Ihren Angaben ab und steht in Ihrem persönlichen Angebot.Quelle: Betriebliche Altersversorgung
  2. Tarifvergleich: Das Rechenbeispiel der Versicherung rechnet mit 3.600 € Bruttogehalt und 100 € Entgeltumwandlung im Monat. Es unterstellt Steuerklasse I, 8 % Kirchensteuer, gesetzliche Krankenversicherung mit 2,9 % Zusatzbeitrag und gesetzliche Pflegeversicherung mit dem Zuschlag für Kinderlose von 0,6 %, jeweils nach dem Rechtsstand 2026. Es zeigt allein die Wirkung auf die Nettoauszahlung — welche Rente aus den umgewandelten Beiträgen entsteht, zeigt es nicht. Zu den wählbaren Bausteinen der Direktversicherung nennt die Quelle keinen Leistungsumfang. Die Träger-Übersicht ist verkürzt: Die Quelle führt fünf Durchführungswege, die Tabelle stellt drei davon gegenüber. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 10. August 2026.Quellen: Produktinformation: Entgeltumwandlung · Produktinformation: Direktversicherung · Produktinformation: Betriebsrente
  3. Rechengrundlage: Rechengrundlagen, Stand 26. August 2026. Annahmen und Grenzen stehen unter dem Rechner.Quellen: § 3 EStG · § 1 SvEV · § 1a BetrAVG · SVBezGrV 2026

Diese Seite gibt Tarife und Leistungen verkürzt wieder und ist kein Angebot. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihrem persönlichen Angebot und in den Versicherungsbedingungen des Versicherers; diese gehen der Darstellung hier in jedem Punkt vor.

Kontakt anfragen