Zwei Prüfungen, die nicht dasselbe messen
Dienstunfähigkeit ist ein Begriff des Dienstrechts: Der Amtsarzt begutachtet, der Dienstherr versetzt in den Ruhestand. Berufsunfähigkeit ist dagegen ein Begriff der Versicherungsbedingungen – mit eigenen Kriterien und eigener Prüfung. Ohne Dienstunfähigkeitsklausel stehen darum zwei Prüfungen nebeneinander, deren Ergebnisse auseinanderfallen können: Sie wären aus dem Dienst, hätten aber keinen Anspruch aus dem Vertrag. Die echte Dienstunfähigkeitsklausel beendet dieses Nebeneinander – sie übernimmt das Urteil der Behörde als Nachweis, statt ein zweites Verfahren daneben zu stellen.
