Im Krankenhaus trennt sich die Rechnung
Ein Klinikaufenthalt besteht aus zwei Arten von Leistungen: den allgemeinen Krankenhausleistungen, die die Kasse direkt mit der Klinik abrechnet, und den Wahlleistungen – etwa der Behandlung durch den Chefarzt oder dem Zweibettzimmer. Für den zweiten Teil sind gesetzlich Versicherte selbst der Kostenträger. Eine stationäre Zusatzversicherung setzt genau an dieser Trennlinie an: Sie begleichen die Wahlleistungsrechnung, der Tarif erstattet im vereinbarten Umfang. Ohne den Baustein bleibt die Wahl zwar offen – bezahlt wird sie dann aus eigener Tasche.
