Zum Inhalt springen

Suche

Zum Beispiel Zahnersatz, Rückstau oder Betriebshaftpflicht.

Mit ↑ und ↓ wählen, ↵ öffnet den markierten Treffer.Esc schließt

Privat & Familie

Kranken­zusatz­versicherung Gesetzlich versichert, privat behandelt

Die Kasse zahlt die Regelversorgung, den Rest zahlen Sie selbst – ein Baustein für ambulante Leistungen kostet ab 7,62 € im Monat* (AmbulantPlus, Abschluss im Alter von 21 Jahren, Spalte „Erwachsene").

  • Einzelne Bausteine statt Rundum-Paket
  • Stationär, ambulant, Sehhilfe, Heilpraktiker
  • Ergänzt die gesetzliche Kasse, ersetzt sie nicht
Brillengestelle an der Wand eines Optikers

Beispiel: Bruch am Außenknöchel

1.530 € Zusatzkosten

Behandlung und Zimmer
1.470 €
Begleitperson im Zimmer
60 €
Ohne Zusatzversicherung
1.530 €
Mit KrankenhausBest
60 €

*Beispielrechnung der Versicherung: Stationäre Behandlung nach einem Bruch des Außenknöchels, mit Chefarzt, Einbettzimmer und Mitaufnahme einer Begleitperson. Diese Wahlleistungen zahlt die gesetzliche Kasse nicht; im Tarif KrankenhausBest übernimmt die Versicherung 1.470 €, offen bleibt allein die Begleitperson — bei Kindern unter 10 Jahren und bei medizinischer Notwendigkeit auch die. Das Einbettzimmer deckt nur KrankenhausBest, die übrigen Krankenhaus-Tarife das Zweibettzimmer. Gezeigt ist der stationäre Baustein; der Beitrag in der Einleitung oben gehört zum ambulanten. Wartezeit drei Monate, nach einem Unfall keine.

Krankenzusatzversicherung kurz erklärt

  • Worum es geht

    Krankenzusatzversicherungen bauen auf Ihrer gesetzlichen Kasse auf und ergänzen sie gezielt dort, wo deren Katalog endet.

  • Für wen

    Für gesetzlich Versicherte, die einzelne Leistungen aufwerten möchten, ohne das System zu wechseln.

  • Warum das wichtig ist

    Die Kasse bezahlt das medizinisch Notwendige — Chefarzt, Zweibettzimmer, Brille oder Heilpraktiker bleiben ohne Zusatzbaustein Privatsache.

  • Was versichert ist

    Sie wählen einzelne Bausteine: stationär, ambulant, Sehhilfen, Naturheilverfahren oder ein Krankentagegeld für den Verdienstausfall.

Persönlicher Kontakt

Ein Ansprechpartner für Ihre Anfrage

Kostenlos & unverbindlich

Kontakt ohne Verpflichtung

Ihr Kontaktweg

Telefonisch, per Video oder online

Zeitnahe Rückmeldung

In der Regel binnen eines Werktags

Welche Gesundheitsleistungen möchten Sie ergänzen?

Die gesetzliche Kasse beantwortet eine einzige Frage: Was ist medizinisch notwendig? Wo diese Grenze im Einzelfall verläuft, merken viele erst mitten in der Behandlung – und dann lässt sich der Unterschied nicht mehr versichern, nur noch bezahlen.

Hintergründe und Beispiele lesen

Im Krankenhaus trennt sich die Rechnung

Ein Klinikaufenthalt besteht aus zwei Arten von Leistungen: den allgemeinen Krankenhausleistungen, die die Kasse direkt mit der Klinik abrechnet, und den Wahlleistungen – etwa der Behandlung durch den Chefarzt oder dem Zweibettzimmer. Für den zweiten Teil sind gesetzlich Versicherte selbst der Kostenträger. Eine stationäre Zusatzversicherung setzt genau an dieser Trennlinie an: Sie begleichen die Wahlleistungsrechnung, der Tarif erstattet im vereinbarten Umfang. Ohne den Baustein bleibt die Wahl zwar offen – bezahlt wird sie dann aus eigener Tasche.

Kranksein kostet Behandlung – und Einkommen

Bei längerer Krankheit entsteht eine Lücke, die mit der Behandlung selbst nichts zu tun hat: Angestellte rutschen nach sechs Wochen vom Gehalt auf das niedrigere Krankengeld der Kasse – und wer selbstständig arbeitet, hat überhaupt keine Lohnfortzahlung, die enden könnte. Die festen Ausgaben eines Haushalts machen währenddessen keine Pause. Ein Krankentagegeld ist die Antwort auf genau diese Schieflage: Es gleicht den fehlenden Teil des Einkommens im vereinbarten Rahmen aus – ein Baustein, an den viele erst denken, wenn sie ihn gebraucht hätten.

Der richtige Zeitpunkt liegt vor der Diagnose

Zusatzschutz lässt sich nicht rückwirkend einkaufen: Behandlungen, die bereits laufen oder ärztlich angeraten sind, bleiben außen vor – das gilt selbst für eine schon verordnete Brille. Hinzu kommen je nach Baustein Wartezeiten, und die Beiträge richten sich nach dem Alter beim Abschluss. Diese Mechanismen zeigen in dieselbe Richtung: Wer wartet, bis der Bedarf konkret ist, versichert am Ende nur noch, was danach kommt. Geplant wird ein solcher Schutz deshalb aus dem gesunden Alltag heraus – nicht aus dem Wartezimmer.

Welche Fragen sind für Sie wichtig?

Halten Sie fest, was Sie klären möchten. Die folgenden Punkte helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

Ihre Ausgangslage

Welche Behandlungen oder Gesundheitsbereiche sind Ihnen wichtig?

Darauf kommt es an

Welche Erstattungsgrenzen, Wartezeiten und Eigenanteile sind vorgesehen?

Im Gespräch klären

Welche Angaben benötigt der Versicherungsvermittler für eine persönliche Prüfung?

Beiträge und Eigenanteile

Was eine Krankenzusatzversicherung kostet1

Zusatzversicherungen werden einzeln abgeschlossen. Deshalb gibt es nicht einen Beitrag, sondern einen je Baustein — die Tabelle zeigt die Beiträge für ambulant, stationär und Zahn. Und weil die Beiträge mit dem Eintrittsalter steigen, sind sie für Kinder und Jugendliche deutlich niedriger.

Einstiegsbeiträge je Baustein und Alter

Einstiegsbeiträge je Baustein und Alter
BausteinErwachseneAbschluss mit 21 Jahren16 bis 20 JahreKinder
Ambulant — AmbulantPlusHeilpraktiker, Naturheilverfahren, Sehhilfen, Vorsorge.ab 7,62 € / Monatab 3,14 € / Monatab 2,22 € / Monat
Stationär — KrankenhausPlusAls Privatpatientin oder Privatpatient in die Klinik: Chefarzt und Zweibettzimmer; das Einbettzimmer deckt erst KrankenhausBest.ab 28,68 € / Monatab 7,86 € / Monatab 3,96 € / Monat
Zahn — MeinZahnschutz 75Kinderbeitrag für die Altersgruppe 0 bis 16 Jahre. Alles zu diesem Tarif steht auf unserer Zahnzusatz-Seite.ab 12,94 € / Monatab 8,43 € / Monat

Was ein Eigenanteil ausmacht — Beispiele mit AmbulantBest

Was ein Eigenanteil ausmacht — Beispiele mit AmbulantBest
BehandlungDurchschnittliche KostenEigenanteil ohne ZusatzschutzEigenanteil mit AmbulantBest
Heilpraktiker bei Rückenschmerzen300 €300 €60 €
Osteopathie, fünf Sitzungen600 €600 €120 €
Homöopathie, eine Sitzung80 €80 €16 €
Akupunktur, eine Sitzung50 €50 €10 €

Stationäre Behandlung

Wer die Krankenhausrechnung trägt2

Hinweise zum Vergleich lesen

Im Krankenhaus fallen zwei Arten von Leistungen an: die allgemeinen Krankenhausleistungen und die Wahlleistungen. Wer die Rechnung dafür trägt, hängt davon ab, ob Sie gesetzlich, gesetzlich mit Zusatzschutz oder privat versichert sind. Die Übersicht zeigt, an welcher Stelle eine Krankenhauszusatzversicherung überhaupt greift.

Kostenträger nach Versichertenstatus

Kostenträger nach Versichertenstatus
VersichertenstatusAllgemeine KrankenhausleistungenWahlleistungen
Gesetzlich versichertDie gesetzliche Krankenkasse rechnet direkt mit der Klinik abDie Rechnung der Klinik zahlen Sie selbst
Gesetzlich versichert mit KrankenhauszusatzversicherungDie gesetzliche Krankenkasse rechnet direkt mit der Klinik abSie zahlen die Rechnung der Klinik, die Zusatzversicherung erstattet nach dem vereinbarten Tarif
Privat versichertSie zahlen die Rechnung selbst, die private Krankenversicherung erstattet nach dem vereinbarten TarifSie zahlen die Rechnung selbst, die private Krankenversicherung erstattet nach dem vereinbarten Tarif
Kontakt anfragen

Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Lieber kurz sprechen

0176 44200220 · Mo–Fr 9–18 Uhr

Was Sie im Jahr selbst zahlen

Was Sie als gesetzlich Versicherter im Jahr selbst tragen3

Zuzahlungen sind gedeckelt: Bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen ist Schluss, bei schwerwiegend chronisch Kranken schon bei 1 % (§ 62 SGB V). Was darüber liegt, wird auf Antrag erstattet. Der zweite Teil der Rechnung kennt diese Grenze allerdings nicht.

Passen Sie die Beispielwerte an Ihre Situation an. Das Ergebnis wird sofort aktualisiert.

Ihre Angaben

Bei Familien zählen die Einnahmen aller im Haushalt lebenden Angehörigen zusammen; dafür gibt es Freibeträge, die hier nicht abgezogen sind.

Schwerwiegend chronisch krank?

Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie, häusliche Krankenpflege.

Bei Heilmitteln kommen zu den 10 % noch 10 € je Verordnung hinzu.

Der Posten, den die Belastungsgrenze NICHT deckelt: Brille, Zahnersatz über dem Festzuschuss, Sehhilfen, bessere Materialien, Einzelzimmer, Chefarzt. Ziehen Sie den Regler.

Zum Ergebnis

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ihr Ergebnis

Ergebnis mit Beispielwerten

Was Sie im Jahr selbst zahlen

3.260 €

Gedeckelt und nicht gedeckelt

  • Zuzahlungen (gedeckelt)660 €20,2 %
  • Außerhalb des Katalogs2.600 €79,8 %
So setzt sich das Ergebnis zusammen

Gerechnet mit Jährliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 42.000 € · Schwerwiegend chronisch krank? nein — Grenze 2 % · Tage im Krankenhaus 12 Tage und 4 weiteren Angaben

Zuzahlung Krankenhaus
120 €
Zuzahlung Heilmittel
300 €
Zuzahlung Arzneimittel
240 €
Zuzahlungen zusammen
660 €
Ihre Belastungsgrenzedarüber wird auf Antrag erstattet (§ 62 SGB V)
840 €
Davon tatsächlich zu tragen
660 €
Wo die gesetzliche Grenze greift — und wo nicht
  • Zuzahlungen sind gedeckelt: Mehr als 2 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt müssen Sie nicht tragen, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 %. Ist die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse für den Rest des Jahres frei — auf Antrag, nicht von selbst. § 62 SGB V
  • Die Grenze schützt nur bei ZUZAHLUNGEN zu Kassenleistungen. Was außerhalb des Leistungskatalogs liegt — Einbettzimmer, Chefarzt, eine Behandlung ohne Kassenzulassung —, zählt gar nicht mit und bleibt in voller Höhe bei Ihnen. Genau dieser Teil steht oben getrennt. § 12 SGB V
  • Als schwerwiegend chronisch krank gilt nur, wer die Kriterien der Chroniker-Richtlinie erfüllt — mindestens ein Jahr lang je Quartal in Behandlung, dazu Pflegegrad, Schwerbehinderung oder eine fortlaufend nötige Therapie. Die Kasse entscheidet darüber, nicht der Kalender.

Die Belastungsgrenze ist die gute Nachricht — sie gilt nur nicht für den Teil, der am meisten kostet. Welche Zusatzbausteine genau dort ansetzen, sehen wir in zwanzig Minuten gemeinsam durch.

Wie verändert sich das Ergebnis?

Wo die Belastungsgrenze aufhört zu helfen

Was Sie im Jahr selbst zahlen (in €)

Leistungen außerhalb des Katalogs (in €)

Leistungen außerhalb des Katalogs:2.600 €Was Sie im Jahr selbst zahlen:3.260 €

Die Linie steigt gerade — und zwar ohne jede Abflachung. Die Belastungsgrenze wirkt nur auf gesetzliche Zuzahlungen; alles, was außerhalb des Leistungskatalogs liegt, zählt gar nicht erst mit und bleibt vollständig bei Ihnen.

Andere Möglichkeiten vergleichen

Dieselben Ausgaben bei anderem Einkommen

gegenüber Ihrer Einstellung

  • Das Ergebnis ist ein Richtwert für das Gespräch — kein Beitrag, kein Angebot und keine Zusage einer Leistung.
  • Die Belastungsgrenze beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für schwerwiegend chronisch Kranke 1 % (§ 62 Abs. 1 SGB V). Für Angehörige gelten Freibeträge, die die Bemessungsgrundlage senken — sie sind hier nicht abgezogen, die Grenze fällt also eher etwas zu hoch aus.
  • Die Erstattung über der Grenze erfolgt nicht automatisch: Sie muss bei der Krankenkasse beantragt und mit Belegen nachgewiesen werden. Wer nicht sammelt, zahlt weiter.
  • Die Zuzahlung für Arzneimittel beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € (§ 61 Satz 1 SGB V) — hier ist mit dem Höchstbetrag gerechnet.
  • Nicht enthalten sind Fahrtkosten, Wahlleistungen im Krankenhaus über den eingetragenen Betrag hinaus und der Verdienstausfall bei längerer Krankheit; letzteren rechnet der Rechner der privaten Krankenversicherung durch.
Kontakt anfragen

Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Lieber kurz sprechen

0176 44200220 · Mo–Fr 9–18 Uhr

Beiträge und Leistungen im Zusammenhang betrachten

Ein Beitrag allein beschreibt den Umfang eines Vertrags noch nicht. Lassen Sie sich erklären, welche Leistungen enthalten sind, welche Voraussetzungen gelten und welche Kosten Sie selbst tragen. Maßgeblich sind die Unterlagen zum konkreten Angebot.

Notieren Sie Ihre Wünsche und Fragen vor dem Gespräch. Bestehende Verträge können dabei helfen, Ihren aktuellen Stand einzuordnen; für Ihre erste Kontaktanfrage müssen Sie keine Unterlagen hochladen.

Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Was brauche ich für die Anfrage?
Wählen Sie Ihr Thema und geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Für den ersten Kontakt benötigen Sie keine Vertragsunterlagen.
Was kostet mich die Anfrage?
Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Entsteht durch die Anfrage ein Vertrag?
Das Absenden des Formulars schließt keinen Versicherungsvertrag ab. Sie entscheiden selbst über weitere Schritte.

Etwas anderes offen? 0176 44200220 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

  1. Anfrage stellen

    Wählen Sie Ihr Thema und beantworten Sie ein paar kurze Fragen.

  2. Persönliche Rückmeldung

    Wir melden uns auf Ihrem gewählten Kontaktweg und klären offene Punkte zu Ihrer Anfrage.

  3. Nächste Schritte besprechen

    Sie schildern Ihr Anliegen und entscheiden in Ruhe, wie es weitergeht.

Ihre Frage zu Krankenzusatzversicherung

Ein paar Angaben genügen. Wir melden uns auf Ihrem gewählten Kontaktweg.

Krankenzusatz · Frage 1 von 5Dauert etwa eine Minute

Was möchten Sie erreichen?

Nach jeder Auswahl geht es automatisch weiter.

Ab wann soll der Vertrag beginnen?

Eine grobe Einordnung genügt.

Verschlüsselt übertragenKostenlos und unverbindlich

Häufige Fragen zur Anfrage

Wie kann ich eine Frage zu Krankenzusatzversicherung stellen?

Nutzen Sie das Formular auf dieser Seite und wählen Sie Ihren bevorzugten Kontaktweg. Für den ersten Kontakt benötigen Sie keine Vertragsunterlagen.

Sind die Angaben ein verbindliches Angebot?

Die Seite enthält allgemeine Informationen. Konkrete Leistungen, Beiträge und Voraussetzungen ergeben sich erst aus einem persönlichen Angebot und den zugehörigen Vertragsunterlagen.

Entsteht durch meine Anfrage ein Versicherungsvertrag?

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Das Absenden des Formulars schließt keinen Versicherungsvertrag ab.

Kontakt anfragen

Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Lieber kurz sprechen

0176 44200220 · Mo–Fr 9–18 Uhr

Angaben zu dieser Seite

  1. Beiträge: Berechnungsgrundlage der Versicherung: monatliche Beiträge, exemplarisch kalkuliert für einen Abschluss im Alter von 21 Jahren (Spalte „Erwachsene"). Für den Zahnbaustein gilt der Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen, Altersgruppe 21 bis 30 Jahre bzw. 0 bis 16 Jahre. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 9. August 2026. Es sind Beispielbeiträge für die jeweils genannte Berechnungsgrundlage — Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Ihren Angaben ab und steht in Ihrem persönlichen Angebot.Quellen: Krankenzusatzversicherung · Produktinformation: Ist eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll?
  2. Tarifvergleich: Grundlage ist die Kostenübersicht der Versicherung zum Krankenhausaufenthalt; sie nennt keine Beträge. Die Tabelle ordnet ausschließlich zu, wer die jeweilige Rechnung trägt — welche Leistungen als Wahlleistungen gelten, welche Zuzahlungen daneben anfallen und in welcher Höhe ein Tarif erstattet, zeigt sie nicht. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 10. August 2026.Quelle: Produktinformation: Kosten im Krankenhaus
  3. Rechengrundlage: Rechengrundlagen, Stand 26. August 2026. Annahmen und Grenzen stehen unter dem Rechner.Quellen: § 62 SGB V · § 61 SGB V · § 39 SGB V

Diese Seite gibt Tarife und Leistungen verkürzt wieder und ist kein Angebot. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihrem persönlichen Angebot und in den Versicherungsbedingungen des Versicherers; diese gehen der Darstellung hier in jedem Punkt vor.

Kontakt anfragen