Der gesetzliche Schutz kennt Feierabend
Die gesetzliche Unfallversicherung ist an Beruf, Kita und Schule gebunden – samt der direkten Wege dorthin und zurück. Was außerhalb dieses Rahmens passiert, beim Sport, bei der Gartenarbeit, am Wochenende, liegt nicht in ihrem Auftrag; ausgerechnet in Freizeit und Haushalt ereignen sich jedoch die meisten Unfälle. Im Ruhestand entfällt der Berufsbezug sogar vollständig, und bei Kindern bleibt vom Tag nur der Teil versichert, der in Kita, Schule und auf den direkten Wegen stattfindet. Die private Police kennt solche Grenzen nicht – sie gilt weltweit und zu jeder Uhrzeit.
Behandelt werden ist das eine, umbauen das andere
Nach einem schweren Unfall kümmert sich die Krankenversicherung um die Behandlung – doch mit der Entlassung beginnen Kosten anderer Art: die Wohnung, die umgebaut werden muss, der Beruf, der so nicht weitergeht, das Einkommen, das neu geordnet werden will. Für diese Phase ist die Invaliditätsleistung gedacht: eine Kapitalzahlung, deren Höhe sich nach dem festgestellten Grad der bleibenden Beeinträchtigung richtet. Wer über das Kapital hinaus laufende Zahlungen absichern möchte, kann den Vertrag um eine lebenslange monatliche Unfallrente erweitern, die an schwere bleibende Folgen geknüpft ist.
Die Gliedertaxe macht Folgen messbar
Wie viel gezahlt wird, ist keine Verhandlungssache, sondern folgt einem festen Maßstab: Die Gliedertaxe ordnet Körperteilen und Sinnesorganen jeweils einen Invaliditätsgrad zu, aus dem sich zusammen mit der vereinbarten Summe die Leistung ergibt. Eine Progression erhöht die Zahlung bei schweren Beeinträchtigungen überproportional – also dort, wo Umbauten und dauerhafte Hilfen nötig werden. Wer Tarife prüft, sollte deshalb zuerst darauf achten, ab welchem Grad der Beeinträchtigung die Leistung einsetzt – die Produktlinien setzen hier unterschiedlich an.
Was als Unfall zählt – und was nicht
Die Unfallversicherung leistet im Kern bei einem Unfallereignis mit bleibenden Folgen – nicht bei Krankheit und nicht bei Verschleiß, auch dann nicht, wenn sie sich erst mitten in einer Bewegung zeigen. Wer seine Arbeitskraft umfassend absichern will, braucht deshalb gegebenenfalls weitere Bausteine: Die Unfallpolice ersetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, sie sichert einen klar umrissenen Ausschnitt ab. Zu einer ehrlichen Beratung gehört genau diese Abgrenzung – zu wissen, wofür der Vertrag gedacht ist und wo sein Feld endet.