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Unfalltarife vergleichen: Gliedertaxe und Progression

Unfalltarife vergleichen Sie anhand der Gliedertaxe, der Progression und der Fristen für den Leistungsfall. Stellen Sie dabei dieselbe Invaliditätsgrundsumme gegenüber. So erkennen Sie, welche Unterschiede hinter den jeweiligen Auszahlungsbeispielen stehen.

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Welche Auszahlung ergibt sich bei unterschiedlichen Invaliditätsgraden?

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Unterschiede festhalten

Welche zusätzlichen Leistungen benötigen Sie, und welche Ausschlüsse gelten?

Auszahlungen und Fristen nachvollziehen

Beim Vergleich der Gliedertaxe hilft ein gleiches Beispiel: Wählen Sie dieselbe Beeinträchtigung und lesen Sie den dafür vorgesehenen Invaliditätsgrad in jedem Tarif nach. Erst danach betrachten Sie die Auszahlung unter Berücksichtigung von Grundsumme und Progression.

Ergänzen Sie den Zahlenvergleich um den Ablauf im Leistungsfall. Wo müssen Sie einen Unfall melden, bis wann muss Invalidität festgestellt sein und welche Unterlagen werden verlangt? Notieren Sie die jeweilige Vertragsstelle, damit Fristen und Anforderungen für jeden Tarif nachvollziehbar bleiben.

  1. Lassen Sie für dieselbe Grundsumme Auszahlungen bei mehreren Invaliditätsgraden darstellen.
  2. Lesen Sie dazu Gliedertaxe und Progressionsverlauf in den jeweiligen Bedingungen nach.
  3. Tragen Sie Fristen für Feststellung und Meldung sowie benötigte Nachweise in eine separate Übersicht ein.

Private Unfallversicherung: Weitere Gesichtspunkte

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Die Gliedertaxe macht Folgen messbar

Wie viel gezahlt wird, ist keine Verhandlungssache, sondern folgt einem festen Maßstab: Die Gliedertaxe ordnet Körperteilen und Sinnesorganen jeweils einen Invaliditätsgrad zu, aus dem sich zusammen mit der vereinbarten Summe die Leistung ergibt. Eine Progression erhöht die Zahlung bei schweren Beeinträchtigungen überproportional – also dort, wo Umbauten und dauerhafte Hilfen nötig werden. Wer Tarife prüft, sollte deshalb zuerst darauf achten, ab welchem Grad der Beeinträchtigung die Leistung einsetzt – die Produktlinien setzen hier unterschiedlich an.

Was als Unfall zählt – und was nicht

Die Unfallversicherung leistet im Kern bei einem Unfallereignis mit bleibenden Folgen – nicht bei Krankheit und nicht bei Verschleiß, auch dann nicht, wenn sie sich erst mitten in einer Bewegung zeigen. Wer seine Arbeitskraft umfassend absichern will, braucht deshalb gegebenenfalls weitere Bausteine: Die Unfallpolice ersetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, sie sichert einen klar umrissenen Ausschnitt ab. Zu einer ehrlichen Beratung gehört genau diese Abgrenzung – zu wissen, wofür der Vertrag gedacht ist und wo sein Feld endet.

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