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Vorsorge & Zukunft

Vermögens­aufbau mit Versicherung im Überblick

Vermögen aufbauen und weitergeben

Mit der VermögensPolice können Sie Vermögen über eine Versicherung für benannte Begünstigte vorsehen. Prüfen Sie, wer die Leistung erhalten soll, wie das Bezugsrecht ausgestaltet ist und welche Zugriffsmöglichkeiten bleiben. Erbrechtliche und steuerliche Folgen müssen zur persönlichen Nachlassplanung passen.

  • Auszahlung geht direkt an die benannte Person, nicht in den Nachlass
  • Einmalbeitrag oder laufende Zahlung, Zuzahlungen und Entnahmen möglich
  • Keine Gesundheitsprüfung beim Abschluss
Verschiedene Münzen auf einer hellen Fläche

Beispiel: 100.000 € für 20 Jahre

100.000 € angelegt

Endwert auf dem Papier
219.112 €
In heutiger Kaufkraft
147.456 €
Was die Inflation nimmt
71.656 €

*Vorgabewerte des Kaufkraftrechners weiter unten: 100.000 € angelegt, 20 Jahre, 4 % Rendite und 2 % Inflation im Jahr — beides Annahmen, keine Zusage. Auf dem Papier stehen am Ende 219.112 €; kaufen kann man sich davon so viel wie heute für 147.456 €. Gerechnet ist vor Steuern, und Kosten der Anlage sind nicht gesondert abgezogen. In der VermögensPolice bleiben die Erträge während der Laufzeit steuerfrei; Abgeltungsteuer fällt nur auf die Erträge an, die Sie zu Lebzeiten entnehmen, und die Todesfallleistung ist einkommensteuerfrei. Was die VermögensPolice erreicht, hängt an der bei Abschluss gewählten Ausrichtung — chancen- oder sicherheitsorientiert; das ist eine Entscheidung für die Laufzeit.

Vermögensaufbau mit Versicherung: auf einen Blick

Worum es geht
Fragen zum Vermögensaufbau im Rahmen einer Versicherung.
Worauf es ankommt
Klären Sie die begünstigte Person, Todesfallleistung und Regeln für Entnahmen. Vermögensweitergabe und ein laufendes Alterseinkommen sind unterschiedliche Ziele; steuerliche Folgen bedürfen einer individuellen Prüfung.
Ihr nächster Schritt
Beschreiben Sie, ob Sie Vermögen weitergeben oder eigenes Alterseinkommen ergänzen möchten. Besprechen Sie begünstigte Personen, mögliche Entnahmen und die gewünschte Todesfallleistung getrennt. Ihre Kontaktanfrage hierzu ist kostenlos und unverbindlich; durch das Absenden schließen Sie keinen Versicherungsvertrag ab.

Persönlicher Kontakt

Ein Ansprechpartner für Ihre Anfrage

Kostenlos & unverbindlich

Kontakt ohne Verpflichtung

Ihr Kontaktweg

Telefonisch, per Video oder online

Zeitnahe Rückmeldung

In der Regel binnen eines Werktags

Vermögensaufbau mit Versicherung: Orientierung

Vermögensaufbau mit Versicherung: Fragen zum Vermögensaufbau im Rahmen einer Versicherung. Dieser Überblick hilft Ihnen, Fragen für ein persönliches Gespräch vorzubereiten.

Vermögensaufbau mit Versicherung: Grundlagen
Worum es geht
Die VermögensPolice verbindet Geldanlage mit einer klaren Regelung, wer das Vermögen im Todesfall unmittelbar erhalten soll.
Für wen
Für alle, die gezielt an bestimmte Menschen weitergeben wollen — gerade in Patchwork-Familien und unverheirateten Partnerschaften.
Warum das wichtig ist
Depot und Sparkonto fallen in den Nachlass und folgen dem Erbrecht — die Police zahlt daran vorbei an die von Ihnen gewählte Person.
Wie es funktioniert
Einzahlung einmalig oder laufend, mit Spielraum für Zuzahlungen wie Entnahmen, ohne Gesundheitsfragen — und die Begünstigung bleibt jederzeit änderbar.

Beträge und Grenzen

Die VermögensPolice in Zahlen1

Einstiegssumme, Obergrenze, Altersgrenzen und die Frage, wie beweglich der Vertrag während der Laufzeit bleibt.

Quelle:
Allianz.
Umfang:
dargestellte Varianten; kein Vergleich des gesamten Markts.

Anlage ohne Gesundheitsprüfung

Tarif: VermögensPolice

Kontakt anfragen
Leistungen und Details ansehen
  • Enthalten: Art der BeitragszahlungEinmalbeitrag, laufend lebenslang oder abgekürzt über eine feste Zahl von Jahren
  • Enthalten: Mindestbeitragssumme3.000 € – Erläuterung lesen
  • Enthalten: Höchstbeitragssumme2,5 Mio. € – Erläuterung lesen
  • Enthalten: Höchsteintrittsalter80 Jahre — ab 70 Jahren nur noch mit Einmalbeitrag
  • Enthalten: Anlageausrichtungzwei Varianten wählbar: chancen- oder sicherheitsorientiert
  • Enthalten: Begünstigte im Todesfallfrei wählbar und jederzeit änderbar
  • Enthalten: ÜbertragungsmöglichkeitenSchenkung oder Vererbung
  • Enthalten: Kapitalauszahlung im Todesfalleinmalig und einkommensteuerfrei; Erbschaftsteuer nur bei Überschreiten der Freibeträge
  • Enthalten: Flexible Zuzahlungengrundsätzlich möglich
  • Enthalten: Flexible Entnahmenmöglich, unter Beachtung bestimmter Mindestgrenzen
  • Enthalten: Gesundheitsprüfungnicht erforderlich
  • Während der Vertragslaufzeit bleiben die Erträge einkommensteuerfrei. Versteuert werden sie erst, wenn Sie zu Lebzeiten entnehmen.
  • Die Anlagevariante wird bei Abschluss gewählt — das ist eine Entscheidung für die Laufzeit, keine Einstellung, die sich nebenbei ändern lässt.

Erläuterungen zu den Tarifangaben

Mindestbeitragssumme

Gemeint ist die Summe aller Beiträge über die gesamte Laufzeit, nicht ein einzelner Monatsbeitrag.

Höchstbeitragssumme

Bei laufender Zahlung dürfen die Beiträge in den ersten zehn Jahren zusammen diesen Betrag nicht überschreiten.

Was die Inflation nimmt

Was Ihr Vermögen in heutigem Geld wert ist2

Nominal wächst fast jede Anlage. Die Frage ist, ob sie schneller wächst als die Preise. Diese Rechnung nimmt beides zusammen und sagt, was am Ende in heutiger Kaufkraft übrig bleibt — und was die Inflation unterwegs genommen hat.

Passen Sie die Beispielwerte an Ihre Situation an. Das Ergebnis wird sofort aktualisiert.

Ihre Angaben

Nach Kosten und vor Steuern. Eine Annahme, keine Zusage.

Das Ziel der Europäischen Zentralbank liegt bei 2 % — tatsächlich erreicht wurden in den vergangenen Jahren beide Seiten davon.

Zum Ergebnis

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ihr Ergebnis

Ergebnis mit Beispielwerten

Was die Inflation nimmt

71.656 €

Der Endwert auf dem Papier — und was davon Kaufkraft ist

  • Reale Kaufkraft147.456 €67,3 %
  • Von der Inflation genommen71.656 €32,7 %
So setzt sich das Ergebnis zusammen

Gerechnet mit Angelegter Betrag 100.000 € · Anlagedauer 20 Jahre · Angenommene Rendite 4 % p. a. und einer weiteren Angabe

Endwert auf dem Papier
219.112 €
Endwert in heutiger Kaufkraftwas man sich davon zu heutigen Preisen kaufen könnte
147.456 €
Echter Zuwachs
47.456 €
Reale Renditeexakt gerechnet, nicht als Differenz „Rendite minus Inflation" genähert — angezeigt auf eine Nachkommastelle gerundet
2 %

Der Betrag oben steht auf keinem Kontoauszug — und ist trotzdem real. Welche Rolle Kaufkrafterhalt in Ihrer Aufteilung spielen sollte, sehen wir in zwanzig Minuten gemeinsam durch.

Wie verändert sich das Ergebnis?

Wie der Kaufkraftverlust mit der Zeit beschleunigt

Was die Inflation nimmt (in €)

Anlagedauer (Jahre)

Anlagedauer:20 JahreWas die Inflation nimmt:71.656 €

Die Linie steigt nicht gerade, sondern immer steiler: Inflation wirkt exponentiell, genau wie Zinseszins — nur in die andere Richtung. Deshalb ist die zweite Hälfte einer Anlagedauer für die Kaufkraft entscheidender als die erste.

Andere Möglichkeiten vergleichen

Dieselbe Anlage bei anderer Inflation

gegenüber Ihrer Einstellung

  • Unverbindlicher Richtwert: kein Beitrag, Angebot oder Leistungsversprechen.
  • Rendite und Inflation sind Ihre Annahmen. Keine der beiden Zahlen ist vorhersehbar; die Rechnung zeigt, was aus einer Annahme folgt, nicht was eintreten wird.
  • Gerechnet ist vor Steuern. In der VermögensPolice fällt während der Laufzeit keine Abgeltungsteuer an, und die Todesfallleistung ist einkommensteuerfrei; der Abgeltungsteuer unterliegen nur die Erträge in einer Entnahme zu Lebzeiten. Bei einer Anlage außerhalb eines solchen Vertrags mindert sie den realen Endwert zusätzlich — wie stark, rechnet der Steuerrechner unter „Geldanlage & Kapitalaufbau" aus.
  • Die Realrendite ist exakt gerechnet und nicht als Differenz genähert; angezeigt wird sie auf eine Nachkommastelle gerundet. Bei den Vorgabewerten liegen beide Wege über zwanzig Jahre gut 1.100 € auseinander, bei höherem Betrag, höherer Rendite oder längerer Laufzeit mehr.
  • Kosten der Anlage sind nicht gesondert abgezogen — tragen Sie sie bei der Rendite ab, wenn Sie sie berücksichtigen wollen.
Kontakt anfragen

Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Lieber kurz sprechen

0176 44200220 · Mo–Fr 9–18 Uhr

Wie soll Ihr Vermögen weitergegeben werden?

Wer etwas vererbt, gibt die Kontrolle in dem Moment ab, in dem es darauf ankommt. Konten und Depots folgen dann dem Erbrecht und seinen Verfahren – die VermögensPolice folgt der Person, die Sie bestimmt haben.

Hintergründe und Beispiele lesen

Der Nachlass ist ein Verfahren – und Verfahren brauchen Zeit

Was auf Konten und in Depots liegt, wird nach dem Tod Teil des Nachlasses: Erben müssen sich finden, einigen und auseinandersetzen, bevor jemand über das Geld verfügen kann. Genau in dieser Phase brauchen Hinterbliebene aber oft Mittel – und genau dann sind sie blockiert. Die VermögensPolice umgeht dieses Verfahren: Die Leistung geht unmittelbar an die benannte Person, unabhängig davon, wie weit die Erbengemeinschaft mit sich selbst gekommen ist.

Für Menschen, die das Erbrecht nicht vorsieht

Das gesetzliche Erbrecht kennt Verwandtschaftsgrade, aber keine Lebenswirklichkeit. Der Partner ohne Trauschein, das Kind des anderen, das man großgezogen hat, der Mensch, der jahrelang geholfen hat – sie alle kommen darin nicht vor. Ein Testament kann vieles regeln, doch die Police geht einen eigenen Weg: Sie benennen die begünstigte Person selbst, die Zahlung erreicht sie außerhalb des Nachlasses – und ändert sich Ihr Leben, ändern Sie die Benennung mit.

Ein Instrument fürs Weitergeben, kein Alleskönner

Die VermögensPolice beantwortet eine einzige Frage: Wer soll dieses Vermögen unmittelbar erhalten? Ein laufendes Alterseinkommen für Sie selbst zahlt sie nicht – dafür ist eine Rentenversicherung da –, und Berufsunfähigkeit lässt sich hier auch nicht als Baustein einschließen. Auch steuerlich ist der begünstigte Weg der in den Todesfall: Entnahmen zu Lebzeiten sind steuerpflichtig, soweit Erträge darin stecken, und oberhalb der persönlichen Freibeträge kann Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen. Wer das weiß, setzt die Police gezielt ein – als einen Baustein neben anderen.

Vermögensaufbau mit Versicherung: Ihre Frage

Wählen Sie Ihren Kontaktweg. Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Vermögensaufbau mit Versicherung · Frage 1 von 3Dauert etwa eine Minute

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Angaben zu dieser Seite

  1. Eckwerte: Ob und in welcher Höhe Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis der begünstigten Person und deren Freibeträgen ab. Wir stellen die versicherungsseitige Wirkung dar und beraten nicht steuerlich oder erbrechtlich. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 10. August 2026. Die Angaben beschreiben den Rahmen des Vertrags und sind keine Beispielbeiträge — wie viel Sie einzahlen und was daraus werden kann, steht in Ihrem persönlichen Angebot.Quelle: VermögensPolice
  2. Rechengrundlage: Stand: 26. August 2026. Annahmen und Grenzen: siehe Rechner.Quelle: § 20 EStG

Bei der VermögensPolice sind Begünstigung, Todesfallleistung und Entnahmeregeln dem jeweiligen Ziel zuzuordnen. Vermögensweitergabe und laufendes Einkommen haben unterschiedliche Voraussetzungen; steuerliche Folgen sind individuell zu prüfen. Die Übersicht gibt Produktmerkmale verkürzt wieder, ist unverbindlich und kein Angebot. Ob ein Antrag angenommen wird, ist individuell zu klären. Maßgeblich sind Ihr persönliches Angebot und die zugehörigen Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters; sie gehen dieser Darstellung in jedem Punkt vor.

Inhaltliche Verantwortung: Hamza Goraya, Betreiber und persönlicher Ansprechpartner.

Redaktionell geändert am . Abruf- und Preisstände stehen bei den jeweiligen Quellen.

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