Beauftragt heißt nicht abgegeben
Die verbreitete Annahme lautet: Wer eine Baufirma beauftragt, hat die Verantwortung gleich mit vergeben. Tatsächlich bleibt die Verkehrssicherungspflicht für Grundstück und Baustelle bei Ihnen – Sie müssen dafür sorgen, dass von dort niemand zu Schaden kommt, und Sie stehen auch für die ein, die in Ihrem Auftrag tätig sind. Passiert etwas – ein Fehltritt am ungesicherten Rand, ein neugieriges Kind am Wochenende –, richtet sich der Anspruch gegen Sie persönlich, unabhängig davon, wer die Absperrung eigentlich hätte schließen müssen.
