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Bauherren-Haftpflichtversicherung – Schutz während der gesamten Bauzeit
Am Wochenende klettern Kinder über den Bauzaun, eine Passantin tritt am Rand der offenen Baugrube fehl, vom Kran fällt eine Last auf die parkenden Autos daneben — und der Anspruch richtet sich gegen Sie als Bauherrn, nicht gegen die Firma, die dort gerade gearbeitet hat. Wer baut oder saniert, trägt die Verkehrssicherungspflicht für Grundstück und Baustelle und steht auch für die ein, die er beauftragt hat. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung deckt Ihre gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden sowie die daraus folgenden Vermögensschäden während der Bauzeit ab. Sinnvoll ist der Abschluss nicht erst zum ersten Spatenstich, sondern schon, sobald das Grundstück gekauft ist oder die Sanierung geplant wird.
- Verkehrssicherungspflicht auf Grundstück und Baustelle
- Haftung auch für beauftragte Firmen und Helfer
- Umweltschäden im Grundbaustein enthalten
Sie bekommen Ihren Beitrag schriftlich – kostenlos und unverbindlich.
0176 66835895 · Mo–Fr 9–18 Uhr
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
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Bauherren-Haftpflichtversicherung
Das Wichtigste im Detail
Als Bauherr haften Sie für das, was auf Ihrer Baustelle passiert.
Personen-, Sach- und Folgeschäden
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr: Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld bei verletzten Personen, Reparatur oder Wiederbeschaffung bei beschädigten Sachen und der Vermögensschaden, der daraus folgt — etwa der Verdienstausfall des Verletzten oder der Nutzungsausfall des beschädigten Fahrzeugs. Eingeschlossen sind Schäden durch unsachgemäß gelagertes Baumaterial und durch Abbrucharbeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme, ebenso Bauen, Planen und Bauleitung in eigener Regie. Der Schutz greift für das, was Dritten passiert, nicht für das Bauwerk selbst.
Haftung für Beauftragte und Bauhelfer
Als Bauherr stehen Sie auch für die ein, die für Sie tätig werden: für die beauftragten Architekten und Baufirmen ebenso wie für Bekannte, die in Eigenregie mithelfen. Verletzt sich ein Helfer, weil Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten wurden, können Berufsgenossenschaft und Krankenkasse Regress bei Ihnen nehmen. Vor genau solchen Forderungen schützt die Bauherren-Haftpflicht.
Umweltschäden
Umweltschäden sind bei der Allianz über zwei Bausteine abgedeckt: über die Umwelthaftpflicht und zusätzlich über den Grundbaustein der Umweltschadenversicherung. Damit sind nicht nur privatrechtliche Ansprüche Dritter gedeckt, sondern auch öffentlich-rechtliche Ansprüche der Behörden. Versichert sind Einwirkungen auf dem Luft-, Wasser- oder Bodenweg einschließlich des Grundwassers — der auslaufende Kanister, der den Teich des Nachbargrundstücks verunreinigt, ist der typische Fall.
Ehrlich gesagt
Was nicht versichert ist
Gedeckt ist, was Dritten während der Bauzeit zustößt — nicht das Bauwerk, nicht der Terminplan und nicht die bewusste Missachtung von Vorschriften.
- Schäden am Bauwerk selbst. Dafür ist während der Bauzeit die Bauleistungsversicherung zuständig, nach der Fertigstellung die Gebäude- oder Immobilienversicherung.
- Folgen nicht eingehaltener Termine und Fristen sowie von Vor- und Kostenanschlägen, die nicht halten.
- Schäden, die entstehen, weil Vorgaben sehenden Auges übergangen wurden: Wer eine Sicherungspflicht, eine behördliche Auflage oder eine erteilte Anweisung kennt und ignoriert, steht für die Folgen selbst ein.
- Reine Vermögensschäden ohne vorangegangenen Personen- oder Sachschaden.
- Alles nach der Fertigstellung: Mit ihr endet die Bauzeit und damit dieser Vertrag. Die laufende Haftung als Eigentümer gehört in die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
Mo–Fr 9–18 Uhr · außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag
Bevor Sie anfragen
Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.
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Häufige Fragen
Haftet für Schäden auf der Baustelle nicht die Baufirma?
Für ihre eigenen Arbeiten ja, aber die Verkehrssicherungspflicht für Grundstück und Baustelle bleibt bei Ihnen. Wer über den Bauzaun kommt und sich verletzt, wendet sich zuerst an den Bauherrn; ob die ausführende Firma anteilig einzustehen hat, wird danach geklärt — und läuft ins Leere, wenn der Betrieb insolvent ist. Die Bauherren-Haftpflicht setzt an Ihrer eigenen Haftung an, unabhängig davon, wer sonst noch beteiligt war.
Gilt das auch bei einem reinen Anbau?
Die Haftung hängt am Bauvorhaben, nicht an seiner Größe. Auch bei Umbau und Sanierung sind Sie für die Sicherheit auf dem Gelände verantwortlich, und ein Gerüst am Bürogebäude oder eine offene Grube vor der Einfahrt genügt für einen schweren Personenschaden. Weil bereits das ungesicherte Grundstück ein Risiko ist, empfiehlt sich der Vertrag ab dem Grundstückskauf oder ab der Planung — nicht erst ab Baubeginn.
Sind auch Schäden am Neubau selbst gedeckt?
Nein. Die Bauherren-Haftpflicht ist eine Haftpflichtversicherung und leistet für Schäden, die Dritte erleiden — nicht für Schäden am eigenen Bauwerk. Für Sturm, Hagel, Vandalismus und andere unvorhergesehene Beschädigungen am Bau während der Bauzeit ist die Bauleistungsversicherung zuständig, für das fertige Gebäude anschließend die Immobilien- oder Gebäudeversicherung. Wir gehen mit Ihnen durch, welcher der drei Verträge in welcher Phase greift.
Was kostet eine Bauherren-Haftpflichtversicherung?
Üblicherweise richtet sich der Beitrag nach der Bausumme Ihres Vorhabens sowie nach dessen Art, dem Anteil an Eigenleistungen und der geplanten Bauzeit. Für ein Angebot genügen deshalb wenige Angaben: was gebaut wird, wo, für welche Summe und wie lange. Damit rechnen wir den Beitrag für Ihre Baustelle — sinnvollerweise schon vor dem ersten Spatenstich, denn die Verkehrssicherungspflicht beginnt nicht erst mit dem Bau.
Wie lange läuft der Schutz?
Zwei Zeitpunkte bestimmen die Laufzeit: der Beginn, den der Versicherungsschein festhält, und die Fertigstellung, mit der die Deckung ausläuft. Der Vertrag ist also an das Projekt gebunden und nicht an ein Kalenderjahr. Daraus folgt zweierlei: Der Abschluss muss früh genug erfolgen, und die Anschlussdeckung für das fertige Gebäude — die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht — sollte zur Abnahme stehen, damit dazwischen keine Lücke entsteht.
Auf der Baustelle ist etwas passiert — wie verhalte ich mich als Bauherr?
Sorgen Sie zuerst dafür, dass niemand weiter gefährdet wird — Absperrung, Beleuchtung, notfalls die Feuerwehr. Halten Sie dann fest, was geschehen ist: Fotos, beteiligte Firmen, Zeugen, Wetter. Geben Sie gegenüber Geschädigten keine Erklärungen zur Schuldfrage ab; ob Sie als Bauherr, die Baufirma oder der Planer einstehen muss, ist genau die Frage, die der Versicherer klärt. Melden Sie den Vorfall zügig und leiten Sie Anspruchsschreiben unbeantwortet an ihn weiter.
Wir bauen vieles in Eigenleistung — ändert das etwas?
Ja, und zwar in beide Richtungen: Eigenleistungen sparen Baukosten, erhöhen aber das Haftungsrisiko, weil Laien auf der Baustelle stehen — auch die helfenden Freunde und Verwandten gehören deshalb in den Vertrag eingeschlossen. Die meisten Tarife fragen den Umfang der Eigenleistung ab und begrenzen ihn; wer mehr selbst macht als angegeben, riskiert seinen Schutz. Nennen Sie den Anteil realistisch, dann trägt der Vertrag auch den Muskelhypothek-Teil des Projekts.
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Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
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