Wer sein Gelände öffnet, schuldet Sicherheit
Sobald ein Verein Gelände, Halle oder Fest für andere öffnet, übernimmt er Verantwortung für deren Sicherheit – für den Zustand der Wege, den Aufbau der Stände, die Organisation des Ablaufs. Diese Pflicht verschwindet nicht dadurch, dass alle Beteiligten freiwillig und unbezahlt arbeiten. Kommt ein Gast zu Schaden, stellt sich die Frage nicht sofort am Festabend, sondern Wochen später, wenn ein Schreiben Ersatz verlangt. Dann geht es darum, die Forderung zu prüfen, ihr entgegenzutreten oder sie auszugleichen – und genau das ist die Aufgabe der Haftpflicht.
