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Vereins­haftpflicht­versicherung im Überblick

Schutz für Verein und Vorstand

Stolpert ein Gast beim Sommerfest und verlangt Schmerzensgeld, trifft die Forderung zuerst den Verein — und im Ehrenamt haftet der Vorstand daneben mit seinem privaten Vermögen. Die Vereinshaftpflicht prüft die Forderung: Berechtigte Ansprüche gleicht sie bis zur Versicherungssumme aus, unberechtigte wehrt sie ab. Geschützt sind Mitglieder, Vorstand und Angestellte, dazu Ehrenamtliche und Privatpersonen, die etwa beim Vereinsfest für den Verein tätig sind.

  • Für Mitglieder, Vorstand und ehrenamtliche Vereinsangehörige
  • Mietschäden an Hallen und Vereinsheimen
  • Weltweit bei Vereinsreisen und Turnieren
Leere Turnhalle mit Holzdecke, Ringen, Handballtor und Basketballkorb

Beispiel: Wenn der Vorstand haftet

80.000 € Schadenersatz

Der Verein kann freistellen
12.000 €
Deckung mit Vereinsschutz
3 Mio. €
Ohne Vereinsschutz an Ihnen
68.000 €

*Fall des Rechners weiter unten: Ein ehrenamtlicher Vorstand verursacht bei der Vereinsarbeit einen Schaden von 80.000 €, der Verein hat 12.000 € auf dem Konto. Dem Verein gegenüber haftet der Vorstand nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (§ 31a Abs. 1 BGB) — dem Geschädigten gegenüber haftet er weiter und kann vom Verein nur Freistellung verlangen; die endet am Vereinsvermögen. Über 3.300 € Vergütung im Jahr entfällt das Privileg. Über die Vereinshaftpflicht versichert sind neben dem Verein auch Vorstand, Mitglieder, Angestellte und ehrenamtlich Tätige; die Deckung beträgt dort in der Regel pauschal 3 Mio. €.

Vereinshaftpflichtversicherung: auf einen Blick

Worum es geht
Der Verein haftet — und mit ihm oft der ehrenamtliche Vorstand.
Worauf es ankommt
Mitglieder, Helfende und Vereinsaktivitäten müssen zum Vertrag passen. Prüfen Sie besondere Veranstaltungen und Schäden an gemieteten Sachen; nicht jede Aktivität ist automatisch mitversichert.
Ihr nächster Schritt
Beschreiben Sie Vereinsaktivitäten, Helfende und Mitglieder für Ihre Haftpflichtanfrage. Besprechen Sie besondere Veranstaltungen und die Nutzung gemieteter Sachen zusätzlich. Ihre Kontaktanfrage hierzu ist kostenlos und unverbindlich; durch das Absenden schließen Sie keinen Versicherungsvertrag ab.

Persönlicher Kontakt

Ein Ansprechpartner für Ihre Anfrage

Kostenlos & unverbindlich

Kontakt ohne Verpflichtung

Ihr Kontaktweg

Telefonisch, per Video oder online

Zeitnahe Rückmeldung

In der Regel binnen eines Werktags

Vereins­haftpflicht: Was beeinflusst die Kosten?

Der Beitrag wird für Ihren Verein individuell ermittelt. Für eine Anfrage helfen Angaben zu diesen drei Kostenfaktoren:

Leistungen und Bausteine
Die ausgewählten Leistungen und Versicherungsbausteine beeinflussen die Beitragshöhe. Halten Sie fest, welchen Umfang Sie besprechen möchten.
Vereinsgröße und Mitgliederzahl
Auch die Größe beziehungsweise die Anzahl der Mitglieder fließt in die Berechnung ein. Halten Sie diese Angaben für das Gespräch bereit.
Vereinszweck und besondere Risiken
Der Zweck des Vereins und besondere Risiken gehören zur Beitragsberechnung. Beschreiben Sie etwa Aktivitäten im Schießsport, Tauchen oder Gleitschirmfliegen ausdrücklich.

Die Deckungssummen in der folgenden Übersicht beschreiben Entschädigungsgrenzen. Ihren persönlichen Beitrag nennt das individuelle Angebot. Maßgeblich bleiben das Angebot und die zugehörigen Versicherungsbedingungen.

Redaktionell geprüft am 5. Oktober 2026.

Vereinshaftpflichtversicherung: Orientierung

Vereinshaftpflichtversicherung: Der Verein haftet — und mit ihm oft der ehrenamtliche Vorstand. Dieser Überblick hilft Ihnen, Fragen für ein persönliches Gespräch vorzubereiten.

Für die Vereinshaftpflichtversicherung beginnt die Prüfung beim tatsächlichen Vereinsalltag: Beschreiben Sie Vereinszweck, regelmäßige Aktivitäten, eingesetzte Helfer und gemietete Räume. Halten Sie bei bestehenden Verträgen auch den Schutz über einen Dachverband fest. Planen Sie ein Vereinsfest, nennen Sie Besucherzahl, Veranstaltungsort und besondere Angebote gesondert und lassen Sie klären, ob die Veranstaltung vom vorhandenen Vertrag erfasst wird.

Vereinsfest geplant? Veranstaltungshaftpflicht prüfen
Vereinshaftpflichtversicherung: Grundlagen
Worum es geht
Die Vereinshaftpflicht deckt Schäden, die Dritte durch die Aktivitäten Ihres Vereins erleiden — im Alltag wie beim Sommerfest oder Turnier.
Für wen
Für eingetragene Vereine und Verbände — Mitglieder, Vorstand und Angestellte sind geschützt, auch Helfer ohne Mitgliedschaft, die für den Verein tätig sind.
Warum das wichtig ist
Forderungen machen vor dem Ehrenamt nicht halt — auch ein Vorstand, der unentgeltlich arbeitet, haftet persönlich.
Was versichert ist
Eingeschlossen sind Mietschäden an Hallen, Arbeitsmaschinen auf dem Gelände, Internetrisiken und Umweltschäden an fremden Böden — der eigene Boden nur mit Zusatzbaustein.

Deckungssummen

Womit ein Verein rechnen kann1

Der Kern jeder Haftpflichtdeckung ist die Versicherungssumme, daneben stehen einige Positionen mit eigenen Grenzen. Genau diese Zeilen entscheiden im Schadenfall darüber, ob die Deckung reicht — deshalb stehen sie hier und nicht im Kleingedruckten.

Quelle:
Allianz.
Umfang:
dargestellte Varianten; kein Vergleich des gesamten Markts.

Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Tarif: Vereinshaftpflicht der Versicherung

Kontakt anfragen
Leistungen und Details ansehen
  • Versicherbar sind grundsätzlich alle eingetragenen Vereine (e. V.) und Verbände — vom Sport- über den Tierschutz- und Gartenbau- bis zum Gesangs- und Karnevalsverein.
  • Die Bauherrenhaftpflicht auf Vereinsgrundstücken ist ohne Begrenzung der Bausumme eingeschlossen.
  • Der Schutz gilt weltweit; nicht erfasst sind ortsfeste Risiken, die der Verein im Ausland dauerhaft unterhält — Büros, Grundstücke, Gebäude.

Erläuterungen zu den Tarifangaben

Versicherungssumme, pauschal

Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; eine höhere Summe ist auf Wunsch vereinbar.

Mietsachschäden an fremden beweglichen Sachen

Zum Beispiel durch Brand oder Leitungswasser.

Abhandenkommen fremder Schlüssel, Codekarten und Transponder

Einschließlich der Folgeschäden aus vorübergehenden Sicherungsmaßnahmen und Objektschutz für bis zu 30 Tage.

Geothermierisiken

Erdwärmesonden, Brunnenanlagen und Energiepfähle.

Umweltschäden: Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls

Kosten für Maßnahmen, die einen unmittelbar drohenden Umweltschaden noch abwenden oder mindern sollen.

Gebrauch von Kraftfahrzeugen

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Rasentraktoren, Gabelstapler und Ähnliches auf dem Vereinsgelände und auf nicht öffentlichen Wegen.

Wann der Vorstand privat haftet

Wann ein Vereinsschaden beim Vorstand privat ankommt2

Ehrenamtliche Vorstände haften dem Verein nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (§ 31a Abs. 1 BGB). Gegenüber Dritten haften sie weiter — und können vom Verein nur Freistellung verlangen. Was das wert ist, hängt daran, ob der Verein zahlen kann.

Passen Sie die Beispielwerte an Ihre Situation an. Das Ergebnis wird sofort aktualisiert.

Ihre Angaben

Der entscheidende Regler. Ein Freistellungsanspruch gegen einen Verein ohne Rücklagen ist ein Stück Papier — und die meisten Vereine haben genau so viel auf dem Konto, wie sie im nächsten Jahr ausgeben wollen.

Bis 3.300 € im Jahr gilt das Haftungsprivileg. Wer mehr bekommt, haftet dem Verein auch für einfache Fahrlässigkeit — ein Punkt, den viele Satzungen nicht bedenken.

Grad des Verschuldens

Einfache Fahrlässigkeit ist das alltägliche Versehen, grobe Fahrlässigkeit die Missachtung dessen, was jedem einleuchtet — Vorsatz das gewollte Handeln.

Zum Ergebnis

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ihr Ergebnis

Ergebnis mit Beispielwerten

Das bleibt an Ihnen persönlich

68.000 €

Der Schaden — und wer ihn trägt

  • Verein12.000 €15 %
  • Sie persönlich68.000 €85 %
So setzt sich das Ergebnis zusammen

Gerechnet mit Höhe des Schadens 80.000 € · Vermögen des Vereins 12.000 € · Ihre Vergütung als Vorstand 0 € im Jahr und einer weiteren Angabe

Vergütungsgrenze des Haftungsprivilegs§ 31a Abs. 1 Satz 1 BGB — je Jahr
3.300 €
Höhe des Schadens
80.000 €
Der Verein kann Sie freistellen in Höhe vonbegrenzt durch das, was der Verein tatsächlich hat
12.000 €

Stellen Sie das Verschulden einmal auf „grob" — dann entfällt das Privileg vollständig, und der ganze Betrag steht bei Ihnen. Was eine Vereins-Haftpflicht davon abfängt, sehen wir in zwanzig Minuten gemeinsam durch.

Wie verändert sich das Ergebnis?

Wie viel Ihr Freistellungsanspruch wert ist

Das bleibt an Ihnen persönlich (in €)

Vermögen des Vereins (in €)

Vermögen des Vereins:12.000 €Das bleibt an Ihnen persönlich:68.000 €

Die Linie fällt genau so weit, wie der Verein zahlen kann — und wird flach, sobald sein Vermögen den Schaden deckt. Links davon steht der Fall, den das Gesetz nicht verhindert: ein Anspruch, der besteht, aber ins Leere geht.

Andere Möglichkeiten vergleichen

Derselbe Verein, ein anderer Schaden

gegenüber Ihrer Einstellung

  • Unverbindlicher Richtwert: kein Beitrag, Angebot oder Leistungsversprechen.
  • Das Haftungsprivileg des § 31a Abs. 1 BGB gilt gegenüber dem VEREIN. Gegenüber Dritten haftet das Vorstandsmitglied nach den allgemeinen Regeln; es kann vom Verein nur Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen (§ 31a Abs. 2 BGB) — und auch das nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Die Vergütungsgrenze von 3.300 € im Jahr aus § 31a BGB ist nicht identisch mit der steuerlichen Ehrenamtspauschale. Wer als Vorstand mehr erhält, verliert das Privileg.
  • Für einfache Vereinsmitglieder gilt eine entsprechende Regelung in § 31b BGB.
  • Nicht enthalten sind die Kosten der Rechtsverteidigung. Sie fallen auch dann an, wenn sich am Ende herausstellt, dass Sie nicht haften.
Kontakt anfragen

Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Lieber kurz sprechen

0176 44200220 · Mo–Fr 9–18 Uhr

Welche Haftungsrisiken entstehen aus Ihren Vereinsaktivitäten?

Ein Verein ist eine eigene Rechtsperson, aber er handelt durch Menschen – durch den Vorstand, die Übungsleiterin, den Helfer am Grill. Geht dabei etwas schief, sucht sich die Forderung beides: die Kasse des Vereins und die Personen dahinter.

Hintergründe und Beispiele lesen

Wer sein Gelände öffnet, schuldet Sicherheit

Sobald ein Verein Gelände, Halle oder Fest für andere öffnet, übernimmt er Verantwortung für deren Sicherheit – für den Zustand der Wege, den Aufbau der Stände, die Organisation des Ablaufs. Diese Pflicht verschwindet nicht dadurch, dass alle Beteiligten freiwillig und unbezahlt arbeiten. Kommt ein Gast zu Schaden, stellt sich die Frage nicht sofort am Festabend, sondern Wochen später, wenn ein Schreiben Ersatz verlangt. Dann geht es darum, die Forderung zu prüfen, ihr entgegenzutreten oder sie auszugleichen – und genau das ist die Aufgabe der Haftpflicht.

Wer nur aushilft, steht rechtlich trotzdem mittendrin

Vereinsarbeit wird selten nur von Mitgliedern getragen: Beim Fest helfen Eltern, Partnerinnen und Nachbarn mit, die auf keiner Mitgliederliste stehen. Verursacht so ein Helfer einen Schaden, wird daraus ohne Vereinsvertrag seine persönliche Angelegenheit – er hat schließlich für den Verein gehandelt, nicht für sich. Die Vereinshaftpflicht knüpft deshalb nicht an die Mitgliedschaft an, sondern an das Tätigwerden für den Verein; auch die spontane Aushilfe am Getränkestand kann davon erfasst sein. Wer Freiwillige um Hilfe bittet, sollte diese Frage beantworten können, bevor sie jemand stellt.

Gemietete Hallen machen fremdes Eigentum zum eigenen Risiko

Viele Vereine besitzen wenig und mieten viel – die Mehrzweckhalle für das Training, den Saal für die Jahresfeier, Räume im Vereinsheim. Das verschiebt das Risiko: Brennt es dort oder tritt Wasser aus, trifft der Schaden fremdes Eigentum, und der Eigentümer wendet sich an den Verein als Mieter. Solche Forderungen erreichen schnell eine Größenordnung, die in keinem Vereinshaushalt vorgesehen ist. Dass Mietschäden an Sportstätten, Hallen und Räumen eingeschlossen sind, gehört deshalb zu den Punkten, an denen sich entscheidet, ob der Vertrag zum Vereinsleben passt.

Was die Haftpflicht klärt – und was bewusst nicht

Die Haftpflicht beantwortet eine einzige Frage: Was schulden wir anderen? Alles, was dem Verein selbst gehört – die Einrichtung, das Sportgerät –, ist darin nicht aufgehoben, ebenso wenig der Fall, dass der Verein eigene Ansprüche gegen ein Vorstandsmitglied erhebt. Wer das erwartet, verwechselt mehrere Verträge miteinander. Gerade deshalb lohnt der nüchterne Blick: Die Vereinshaftpflicht ist das Fundament, weil fremde Ansprüche jede Vereinskasse überfordern können – aber sie ersetzt weder eine Sachversicherung noch die Absicherung des Vorstands gegen Ansprüche aus den eigenen Reihen.

Vereinshaftpflichtversicherung: Ihre Frage

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Vereinshaftpflicht · Frage 1 von 3Dauert etwa eine Minute

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Angaben zu dieser Seite

  1. Deckungswerte: Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Versicherung für die Vereinshaftpflicht nicht. Der Beitrag hängt von den gewählten Bausteinen und Leistungen, von der Größe beziehungsweise der Zahl der Mitglieder und vom Zweck des Vereins ab; Vereine mit erhöhtem Gefährdungspotenzial — Schießsport, Tauchen, Gleitschirmfliegen — werden gesondert eingestuft. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 20. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Versicherung für diese Sparte nicht; er wird einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot.Quelle: Vereinshaftpflichtversicherung
  2. Rechengrundlage: Stand: 26. August 2026. Annahmen und Grenzen: siehe Rechner.Quellen: § 31a BGB · § 31 BGB · § 31b BGB

Die Vereinshaftpflicht ist auf die vereinbarten Aktivitäten und Personen bezogen. Besondere Veranstaltungen und Mietsachschäden sind gesondert zu prüfen; Vereinszugehörigkeit allein sagt keinen Schutz zu. Die Übersicht gibt Produktmerkmale verkürzt wieder, ist unverbindlich und kein Angebot. Ob ein Antrag angenommen wird, ist individuell zu klären. Maßgeblich sind Ihr persönliches Angebot und die zugehörigen Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters; sie gehen dieser Darstellung in jedem Punkt vor.

Inhaltliche Verantwortung: Hamza Goraya, Betreiber und persönlicher Ansprechpartner.

Redaktionell geändert am . Abruf- und Preisstände stehen bei den jeweiligen Quellen.

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