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Berufshaftpflichtversicherung – Schutz bei Fehlern im Beruf

Die Behandlung war korrekt dokumentiert, der Plan geprüft — und vier Wochen später liegt trotzdem ein Anwaltsschreiben auf dem Tisch: Ihr Kunde verlangt Schadenersatz für einen Fehler, den Sie so nicht gesehen haben. Für berufliche Fehlleistungen haften Sie persönlich, und die Höhe der Forderung richtet sich nach dem Schaden, nicht nach Ihrer Betriebsgröße. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden ab, die Ihnen oder Ihren Mitarbeitenden im versicherten Berufsbild unterlaufen. Sie prüft zuerst, ob überhaupt gehaftet wird, und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls vor Gericht ab. In einigen Berufen ist der Abschluss ohnehin vorgeschrieben.

  • Personen-, Sach-, Folge- und Umweltschäden
  • Mitarbeitende im versicherten Berufsbild eingeschlossen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen, im Streitfall auch vor Gericht
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Zeichendreieck und Cuttermesser liegen im Sonnenlicht auf einem Tisch

So läuft es ab

In drei Schritten zum Angebot

  1. 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
  2. 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
  3. 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.

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Berufshaftpflichtversicherung

Das Wichtigste im Detail

Für beratende und heilende Berufe, in denen der Fehler das Risiko ist.

Prüfung der Haftungsfrage

Bevor gezahlt wird, klärt der Versicherer zwei Fragen: Besteht überhaupt eine Ersatzpflicht, und ist die geforderte Höhe gerechtfertigt? Diese Prüfung nehmen Ihnen die Fachleute des Versicherers ab; Sie müssen einen Anspruch weder selbst beurteilen noch vorschnell anerkennen. In der Praxis ist das der Teil, der die meiste Zeit kostet.

Ersatz berechtigter Ansprüche

Gedeckt sind Personenschäden wie Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld, Sachschäden wie Reparatur oder Wiederbeschaffung sowie Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden folgen — etwa der Verdienstausfall des Geschädigten. Auch Umweltschäden gehören dazu, zum Beispiel ein übergreifendes Feuer oder ausgetretene Schadstoffe. Welche dieser Bausteine Ihr Vertrag braucht, hängt am Berufsbild und wird bei Vertragsschluss festgelegt.

Abwehr unberechtigter Forderungen

Nicht jede Forderung ist berechtigt, und nur selten ist sie es in voller geforderter Höhe. Hält der Versicherer eine Forderung ganz oder teilweise für unbegründet, weist er sie für Sie und die mitversicherten Personen zurück und führt den Rechtsstreit, wenn der Anspruchsteller sie gerichtlich durchsetzen will. Für kleine Betriebe ist dieser passive Rechtsschutz oft wertvoller als die Zahlung selbst, weil die Verteidigungskosten sonst unabhängig vom Ausgang bei Ihnen bleiben.

Versicherungssummen

Was die vier Produktlinien der Berufshaftpflicht abdecken

Die Allianz führt die Berufshaftpflicht in vier Linien. Der Unterschied liegt weniger in der Grunddeckung als in der Versicherungssumme und in den Bausteinen, die erst ab einer bestimmten Linie zu haben sind. Die folgenden Zeilen sind genau die, an denen sich die Linien unterscheiden.

Was die vier Produktlinien der Berufshaftpflicht abdecken
Leistung Basis Smart Komfort Premium
Personen-, Sach- und Vermögensschäden Pauschale Versicherungssumme. Im Baubereich ist die Premium-Linie auf die niedrigeren Stufen beschränkt. 3 Mio. € 3 oder 5 Mio. € 5 oder 3 Mio. € 10, 5 oder 3 Mio. €
Tätigkeitsschäden Für Handel, Handwerk und Freie Berufe zusätzlich als Baustein für Sachen in Obhut abschließbar. Enthalten Enthalten Enthalten Enthalten
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen Schäden durch Brand und Explosion sind ausgenommen. Nicht enthalten Enthalten Enthalten Enthalten
Mietsachschäden an fremden beweglichen Gegenständen Ausgenommen sind Brand und Explosion. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht abschließbar. Nicht enthalten 300.000 € (abwählbar) 600.000 € (abwählbar) Enthalten
Neuwert statt Zeitwert Nicht enthalten Nicht enthalten 15.000 € (abwählbar) 25.000 €
Forderungsausfalldeckung Nicht enthalten Nicht enthalten Nicht enthalten 150.000 €
AKB-Zusatzdeckung Für versicherungspflichtige, aber nicht zugelassene Kraftfahrzeuge. Nicht enthalten Enthalten Enthalten Enthalten
Umweltschaden-Zusatzbaustein I bzw. I + II Ergänzung zur Umweltschadenversicherung. Der Umfang richtet sich nach Betriebsart und Produktlinie. Nicht enthalten Enthalten Enthalten Enthalten
Drohnenhaftpflicht Für betrieblich genutzte Drohnen bis 5 kg Startgewicht. Nicht enthalten Enthalten Enthalten Enthalten
IT-Dienstleistungen Vermögensschäden aus EDV- und IT-Nebenleistungen. Nicht in allen Branchen verfügbar. Nicht enthalten Nicht enthalten Enthalten Enthalten
Privathaftpflicht als Zusatzbaustein Für Sie und alle Personen in Ihrem Haushalt. Nicht enthalten Enthalten Enthalten Enthalten
Compliance-Webcast Webinar zu den Haftungsrisiken des Unternehmers. Nicht enthalten Nicht enthalten Enthalten Enthalten
  • Als übliche Versicherungssumme nennt die Allianz eine Pauschale von 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, daraus folgende Vermögensschäden sowie Umweltschäden. Höhere Summen sind vereinbar, wenn das Haftungsrisiko der Tätigkeit es erfordert.

Die Werte stammen aus dem Tarifvergleich auf der Produktseite der Allianz Berufshaftpflichtversicherung. Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Allianz nicht; er hängt von Berufsgruppe, vereinbarter Versicherungssumme und den gewählten Zusatzbausteinen ab. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 20. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.

Quelle: Allianz Berufshaftpflichtversicherung

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Ehrlich gesagt

Was nicht versichert ist

Versichert sind Fehler innerhalb des vereinbarten Berufsbilds — nicht das, was Sie vertraglich schulden, und nicht das, was Sie bewusst falsch machen.

  • Erfüllungsschäden: Was Sie zugesagt und nicht geliefert haben, muss nachgebessert werden. Das ist eine Frage des Vertragsrechts und keine der Haftpflicht.
  • Tätigkeiten außerhalb des versicherten Berufsbilds. Wer sein Leistungsspektrum erweitert, muss das dem Versicherer melden, sonst fehlt für den neuen Bereich die Deckung.
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie das bewusste Abweichen von Vorschriften oder von anerkannten Regeln des Fachs.
  • Reine Vermögensschäden ohne vorangegangenen Personen- oder Sachschaden sind nur in bestimmten Berufsbildern und über den passenden Baustein gedeckt; für überwiegend beratende Berufe ist die Vermögensschaden-Haftpflicht der richtige Vertrag.
  • Schäden an Sachen, die Sie in Obhut haben oder gerade bearbeiten, sowie Miet- und Tätigkeitsschäden: Je nach Produktlinie sind sie enthalten, abwählbar oder gar nicht versichert.

Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.

Lieber direkt sprechen?

Ali Qaderi · 0176 66835895

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Bevor Sie anfragen

Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Sind Sie unabhängig?
Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
Was kostet mich das?
Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
Und wenn kein Vertrag daraus wird?
Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

Ihr persönliches Angebot

Ein paar kurze Fragen – dann erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrer Situation passt. Ohne Unterlagen.

Berufshaftpflicht · Frage 1 von 4Dauert etwa eine Minute

Was möchten Sie erreichen?

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Ab wann soll der Schutz gelten?

Eine grobe Einordnung genügt.

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Häufige Fragen

Reicht meine Betriebshaftpflicht nicht aus?

Die Grenze zwischen beiden Verträgen ist fließend, und die Allianz sagt das auf ihrer Produktseite selbst. Grob gilt: Die Betriebshaftpflicht setzt am Betrieb an — am Gebäude, an den Anlagen, am allgemeinen Betriebsrisiko und an den Mitarbeitenden. Die Berufshaftpflicht setzt an der beruflichen Tätigkeit selbst an, also am Behandlungs-, Beratungs- oder Planungsfehler. Welcher Vertrag Ihren Fall trägt, entscheidet sich am konkreten Berufsbild; wir sehen uns dafür an, was Sie tatsächlich tun, nicht was im Gewerbeschein steht.

Mein Betrieb ist sehr klein — lohnt sich das überhaupt?

Die Haftung richtet sich nach dem Schaden, nicht nach der Betriebsgröße. Gerade Selbstständige und Freiberufler trifft eine hohe Forderung härter, weil die Rücklagen dafür fehlen. Für einen Teil der freien Berufe, etwa im Architektur- und Ingenieurwesen, kann der Abschluss zudem gesetzlich verpflichtend sein — das prüfen wir vorab für Ihre Berufsgruppe.

Ich bin angestellt. Bin ich über meinen Arbeitgeber abgesichert?

In der Regel ja — der Arbeitgeber versichert seinen Betrieb und mit ihm die Beschäftigten. Die Frage ist, wie weit dieser Schutz reicht. Im Heilberuf lohnen zwei Punkte einen Blick in die Police: ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist und ob der Schutz auch dann greift, wenn Sie beruflich, aber fern der Praxis handeln — der Rat an eine Bekannte in der Freizeit ist so ein Fall. Eine eigene, gut ausgestattete Privathaftpflicht ergänzt das sinnvoll.

Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung?

Drei Größen bestimmen den Beitrag: Ihre Berufsgruppe, die vereinbarte Versicherungssumme und die gewählten Zusatzbausteine. Einen veröffentlichten Einstiegspreis gibt es nicht — eine Ärztin, ein Ingenieurbüro und eine Beraterin werden völlig unterschiedlich eingestuft. Welche Linie welche Summe mitbringt, zeigt die Übersicht auf dieser Seite. Sagen Sie uns Beruf und Tätigkeitsschwerpunkt: Daraus entsteht ein Angebot mit konkretem Beitrag.

Welche Versicherungssumme ist die richtige?

Üblich ist eine pauschale Summe, die Personen-, Sach-, Folge- und Umweltschäden gemeinsam abdeckt. Ob die Standardstufe genügt, hängt daran, für wen Sie arbeiten: Wer Aufträge für große Unternehmen ausführt, trägt ein höheres Haftungsrisiko und kann eine höhere Summe vereinbaren. Die Stufen der einzelnen Produktlinien und ihre Unterschiede finden Sie in der Übersicht auf dieser Seite.

Ein Auftraggeber macht einen Fehler geltend — was zuerst?

Antworten Sie sachlich, aber legen Sie sich nicht fest: kein Eingeständnis, keine Nachbesserungszusage ins Blaue, keine eigenmächtige Zahlung. Informieren Sie stattdessen umgehend den Versicherer und übergeben Sie den Vorgang vollständig — Auftrag, Korrespondenz, Ihre fachliche Einschätzung. Er prüft die Haftungsfrage und übernimmt die Auseinandersetzung; das schützt nebenbei auch die Beziehung zum Auftraggeber, weil die Fronten nicht privat verhärten.

Worauf kommt es beim Wechsel der Berufshaftpflicht an?

Auf die Zeitachse: Maßgeblich ist je nach Bedingungswerk, wann der Fehler passiert oder wann der Anspruch erhoben wird — beim Wechsel darf zwischen beiden Verträgen keine ungedeckte Zone entstehen. Klären Sie deshalb, wie der neue Vertrag mit Altfehlern umgeht und ob der alte eine Nachhaftung vorsieht. Erst wenn beide Antworten zusammenpassen, wird gekündigt. Diese Prüfung übernehmen wir, bevor eine Unterschrift fällig wird.

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Hinweis zum Leistungsumfang

Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.

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