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Valorenversicherung – Juwelierwaren im Laden und unterwegs

Am Montagmorgen fehlt die halbe Auslage: Über Nacht ist ein Fahrzeug in die Schaufensterscheibe gefahren, Uhren und Schmuck sind weg. Wer mit Valoren handelt, trägt dieses Risiko nicht nur im Geschäft, sondern auch auf Verkaufsgängen und während der Beförderung durch ein Transportunternehmen — und ein einziger Vorfall kann den Warenbestand mehrerer Monate kosten. Die Juwelierwaren- und Valorenversicherung ist eine Allgefahrendeckung: Sie ersetzt Verlust, Beschädigung und Zerstörung der Waren bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Wie viel im Einzelfall tatsächlich ersetzt wird, hängt allerdings maßgeblich daran, wo und wie die Ware verwahrt war.

  • Allgefahrendeckung für Juwelier- und Valorenwaren
  • Geschäftsräume, Verkaufsgänge und Transportwege eingeschlossen
  • Anvertraute Kommissionsware ebenfalls versichert
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  3. 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.

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Valorenversicherung

Das Wichtigste im Detail

Schmuck, Uhren und Edelmetalle im Geschäft, im Tresor und unterwegs.

Was zu den Valoren zählt

Versichert ist, was im Edelstein-, Juwelier- und Uhrengewerbe geschäftlich verarbeitet und gehandelt wird: Rohmaterialien wie Edelmetalle und Edelsteine ebenso wie Halb- und Fertigfabrikate. Ob die Ware in Ihrem Eigentum steht oder Ihnen für das Geschäft nur überlassen wurde, spielt dabei keine Rolle — Kommissionsware ist eingeschlossen. Auch sonstige Vorräte wie Etuis und Verpackungsmaterial fallen darunter sowie Bargeld und Geldkarten, diese allerdings nur, wenn sie sicher mitgeführt oder im Geschäft weggeschlossen werden.

Wo der Schutz gilt

Der Schutz endet nicht an der Ladentür. Gedeckt ist die Ware in Ihren Geschäftsräumen und im Bankschließfach, in Schaufenstern, Vitrinen und Schaukästen, bei Verkaufsverhandlungen im eigenen Haus wie beim Kunden, beim Mitführen auf Geschäftsgängen, auf dem Transportweg über ein von Ihnen beauftragtes Unternehmen sowie bei der Hinterlegung gegen Empfangsschein — etwa bei einer amtlichen Aufbewahrungsstelle, beim Zollamt oder im Hotel. Gerade diese Wege sind der Grund, warum eine gewöhnliche Inhaltsversicherung für dieses Gewerbe nicht ausreicht.

Versicherungssumme und Verwahrung

Die Versicherungssumme soll den Versicherungswert abbilden. Gerechnet wird sie aus dem, was die Wiederbeschaffung jedes einzelnen Stücks kosten würde; bei Ware, die Ihnen zum Verkauf überlassen wurde, tritt der Kommissionswert an diese Stelle, und bei bereits verkauften Stücken und Anfertigungen der Preis, den Sie dafür erzielt haben. Liegt die Summe unter dem Gesamtwert des Bestands, wird im Schadenfall nur anteilig ersetzt. Ebenso wichtig ist die Verwahrung: Außerhalb der Geschäftszeiten gelten je nach Aufbewahrung — Schaufenster, einfacher Verschluss oder Wertschutzbehältnis — abgestufte Höchstsummen, beim Tresor zusätzlich abhängig von dessen Sicherheitsstufe.

Entschädigungsgrenzen

Was Verwahrung und Sicherheitsstufe bewirken

Die Versicherungssumme ist bei der Valorenversicherung nur die halbe Auskunft. Wie viel im Schadenfall tatsächlich ersetzt wird, hängt daran, wo die Ware lag und wie sie gesichert war: Die Allianz staffelt die Höchsthaftung nach der Sicherheitsstufe des Wertschutzbehältnisses und nennt für einzelne Situationen feste Grenzen.

Höchsthaftung nach Sicherheitsstufe des Wertschutzbehältnisses

Höchsthaftung nach Sicherheitsstufe des Wertschutzbehältnisses
Wertschutzbehältnis Höchsthaftungssumme
Mehrwandiger Stahlschrank B Einstufung nach VDMA 24990, ohne VdS-Grad. 50.000 €
VdS-Grad N Entspricht Grad 0 nach EN 1143-1. 75.000 €
VdS-Grad I Entspricht Stufe C1 (F) nach VDMA 24990. 100.000 €
VdS-Grad II Entspricht Stufe C2 (F) nach VDMA 24990. 200.000 €
VdS-Grad III Entspricht Stufe D10 beziehungsweise D1 nach VDMA 24990. 200.000 €

Weitere Entschädigungsgrenzen

Weitere Entschädigungsgrenzen
Situation Höchstbetrag
Schaufenster außerhalb der Geschäftszeiten Bezogen auf die Versicherungssumme am Versicherungsort; je Einzelstück zusätzlich begrenzt. 10 % der Versicherungssumme, je Stück höchstens 2.500 €
Einfacher Verschluss oder offene Aufbewahrung außerhalb der Geschäftszeiten Bezogen auf die Versicherungssumme am Versicherungsort, je Einzelstück zusätzlich begrenzt. 30 % der Versicherungssumme, je Stück höchstens 2.500 €
Ohne Verbundsicherheitsglas in Kombination mit Rollläden Fehlt die Kombination aus VSG und innen oder außen liegenden Rollläden, sinkt die Grenze je Stück — für Schaufenster ebenso wie für einfachen Verschluss und offene Aufbewahrung. 500 € je Stück
Einfacher Diebstahl In den eigenen Geschäftsräumen sowie außerhalb, wenn Sie an den Verkaufshandlungen beteiligt sind. 2.500 € je Stück
Bargeld und Geldkarten im sicheren persönlichen Gewahrsam Bei Ihnen selbst oder bei einer angestellten Person. 500 €
Bargeld im verschlossenen Wertschutzschrank 5.000 €
Bargeld in Registrierkassen 500 €
Bezüge und Versendungen Als Tagesmaximum. 50.000 €
Sachen in Gewahrsam Dritter Gilt nicht für Beförderungsunternehmen. 15.000 €
Mitführen von Sachen auf Geschäftsgängen 50.000 €
  • Innerhalb der Geschäftszeiten und in der Mittagspause bleibt der Schutz bis zur Versicherungssumme erhalten, auch wenn Ware für Anprobe oder Vorführung gerade nicht weggeschlossen ist.
  • Den Unterversicherungseinwand erhebt die Allianz nicht, solange der Wert des gesamten Warenbestands im Schadenfall höchstens ein Drittel über der vereinbarten Summe liegt.
  • Für den reinen Edelstein- und Münzhandel hält die Allianz die Sparte für weniger geeignet, ebenso für Betriebe, die mehr als 200.000 € Versicherungssumme benötigen.
  • Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Allianz nicht; maßgebend sind nach ihren Angaben der gewählte Deckungsumfang, das übernommene Risiko, die vereinbarte Selbstbeteiligung und die Versicherungssumme.

Angaben von der Produktseite der Allianz Juwelierwaren- und Valorenversicherung, abgerufen am 20.08.2026. Die Grenzen gelten je Versicherungsort und setzen die jeweils genannten Sicherungen voraus; die Prozentwerte beziehen sich auf die Versicherungssumme am Versicherungsort. Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 9. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.

Quelle: Allianz Juwelierwaren- und Valorenversicherung

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Ehrlich gesagt

Was nicht versichert ist

Die Allgefahrendeckung hat zwei Grenzen: Bestimmte Ereignisse sind grundsätzlich ausgenommen, und die Entschädigung hängt an Ort und Art der Verwahrung.

  • Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg und kriegsähnliche Ereignisse sind ausgeschlossen, ebenso Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen sowie politische und terroristische Gewalthandlungen.
  • Beschlagnahme, Entziehung und sonstige Eingriffe von hoher Hand einschließlich gerichtlicher Verfügungen und ihrer Vollstreckung lösen keine Leistung aus.
  • Kernenergie und sonstige ionisierende Strahlung sind ebenso wenig gedeckt wie der Einsatz chemischer, biologischer oder biochemischer Substanzen und elektromagnetischer Wellen als Waffen.
  • Zerstörung durch Abnutzung, Temperaturschwankungen und Luftfeuchtigkeit ist nicht versichert, vorsätzliches Handeln ebenfalls nicht.
  • Außerhalb der Geschäftszeiten wird nur bis zu den vereinbarten Höchstbeträgen ersetzt, gestaffelt nach der Art der Aufbewahrung und nach der Sicherheitsstufe des Wertschutzbehältnisses.

Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.

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Ali Qaderi · 0176 66835895

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Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Sind Sie unabhängig?
Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
Was kostet mich das?
Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
Und wenn kein Vertrag daraus wird?
Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

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Häufige Fragen

Reicht unsere Inhaltsversicherung für das Juweliergeschäft nicht aus?

Für Betriebseinrichtung und allgemeine Warenbestände ist sie gedacht, für hochwertige Valoren in aller Regel nicht. Die Valorenversicherung ist auf dieses Gewerbe zugeschnitten: Sie erfasst Rohmaterial, Halb- und Fertigfabrikate sowie anvertraute Kommissionsware und deckt zusätzlich den Weg der Ware ab — Verkaufsgänge, Transporte, Aufbewahrung bei Dritten. Diese Wege bleiben in einer gewöhnlichen Inhaltsversicherung außen vor. Was Ihr bestehender Vertrag tatsächlich leistet, sehen wir Ihnen am Versicherungsschein an.

Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist?

Dann wird im Schadenfall nur im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert ersetzt — bei einem großen Schaden fehlt Ihnen also genau der Anteil, den Sie nicht versichert haben. Auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet der Versicherer nur innerhalb einer festgelegten Toleranz; wird sie überschritten, greift die anteilige Kürzung. Weil der Bestand eines Juweliers saisonal schwankt, ist die Summe am gesamten Warenbestand zu bemessen und nicht am Jahresdurchschnitt. Wir gehen das mit Ihren Inventurwerten durch, bevor der Vertrag steht.

Wir schließen die Ware nachts ordentlich weg — ändert das etwas?

Ja, erheblich. Außerhalb der Geschäftszeiten hängt die Entschädigung an der Art der Verwahrung: Für Gegenstände im Schaufenster, unter einfachem Verschluss oder in offener Aufbewahrung gelten deutlich niedrigere Höchstsummen als für Ware im Wertschutzbehältnis, und dort steigt die Höchsthaftung mit der Sicherheitsstufe des Tresors. Auch die Verglasung zählt: Fehlt Verbundsicherheitsglas in Kombination mit innen oder außen liegenden Rollläden, sinkt die Grenze je Stück noch einmal. Wer über eine bessere Sicherung nachdenkt, sollte vorher wissen, was sie im Vertrag bewirkt — genau diese Rechnung machen wir mit Ihnen auf.

Was kostet eine Valorenversicherung?

Der Beitrag entsteht aus dem Wert, der abgesichert wird, und den Bedingungen, unter denen er lagert: der Versicherungssumme je Versicherungsort und der Art der vorhandenen Sicherungen. Wie eng Sicherung und Entschädigungsgrenzen zusammenhängen, zeigt die Staffelung in der Übersicht auf dieser Seite. Beschreiben Sie uns Bestand und Sicherungstechnik Ihres Geschäfts — darauf rechnen wir das Angebot, gegebenenfalls mit Vorschlägen zur Sicherung.

Sind wir für diese Sparte zu klein oder zu groß?

Beides kommt vor, und die Allianz benennt es selbst. Geeignet ist die Valorenversicherung für Hersteller von Juwelier-, Gold-, Silber- und Uhrenwaren, für Reparaturbetriebe sowie für Schmuck- und Valorenhändler aller Art. Weniger geeignet ist sie für den reinen Edelstein- und Münzhandel und für Betriebe, deren Bedarf an Versicherungssumme über eine bestimmte Obergrenze hinausgeht — dort führt der Weg über eine individuell gezeichnete Lösung. Nennen Sie uns Ihren Warenbestand, dann klären wir in einem Telefonat, welcher der beiden Wege Ihrer ist.

Überfall oder Diebstahl im Geschäft — welche Schritte sichern den Anspruch?

Menschen zuerst: Bei einem Überfall gilt keine Heldenpflicht, Sicherheit geht vor Ware. Danach sofort die Polizei, unveränderter Tatort, Videoaufzeichnungen sichern und eine genaue Aufstellung der fehlenden Stücke mit Einkaufsbelegen und Fotos. Melden Sie den Fall parallel dem Versicherer und dokumentieren Sie auch beschädigte Vitrinen und Sicherungstechnik. Die vereinbarten Sicherungen müssen zum Zeitpunkt der Tat in Betrieb gewesen sein — auch danach wird gefragt werden.

Ist die Ware auch unterwegs geschützt — zur Messe oder zum Kunden?

Nur im vereinbarten Umfang: Transporte, Messeteilnahmen und Kommissionsware beim Kunden sind eigene Risiken, die in der Police ausdrücklich geregelt sein wollen — samt Vorgaben, wer die Ware begleitet und wie sie verwahrt wird. Wer spontan mit dem halben Sortiment zu einer Hausmesse fährt, verlässt sonst den versicherten Bereich. Sagen Sie uns, welche Wege Ihre Ware nimmt; dann bilden wir genau diese Wege im Vertrag ab.

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Hinweis zum Leistungsumfang

Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.

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