Vorsorge & Finanzen
AusbildungsPolice – Geld für den Start ins Berufsleben
Ausbildung und Studium kosten am meisten in den Jahren, in denen das Kind noch nichts verdient: Miete am Studienort, Semesterbeiträge, Bücher, Fahrten. Die AusbildungsPolice legt dafür über die Kindheit hinweg Geld an und zahlt es genau dann aus — als monatliche Rente über sechs Jahre, als einmaligen Betrag oder als Kombination. Der Unterschied zum Sparbuch liegt woanders: Sie können das Sparziel gegen den Fall absichern, dass Ihnen selbst etwas zustößt.
- Auszahlung zum Ausbildungsbeginn, als sechsjährige Rente oder als Kapital
- Das Sparziel bleibt bestehen, auch wenn die Versorgerin oder der Versorger stirbt
- Zuzahlungen und Entnahmen während der Laufzeit möglich
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
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AusbildungsPolice
Das Wichtigste im Detail
Geld für Studium oder Lehre — auch wenn Ihnen etwas zustößt.
Auszahlung, wenn sie gebraucht wird
Sie wählen zwischen einer monatlichen Rente über sechs Jahre, einer einmaligen Kapitalzahlung oder beidem gemischt. Die Rente passt zu laufenden Kosten während des Studiums, das Kapital zu einem Anschaffungsbedarf am Anfang — etwa der ersten eigenen Wohnung. Der Auszahlungszeitpunkt lässt sich vorziehen, wenn die Ausbildung früher beginnt als geplant.
Das Sparziel überlebt den Versorger
Stirbt die versicherte Versorgerin oder der versicherte Versorger, wird zum Rentenbeginn die vereinbarte Garantierente ausgezahlt — obwohl die Beiträge nicht mehr eingezahlt wurden. Genau das kann ein Sparplan nicht: Dort endet der Aufbau mit dem letzten Beitrag, und das Kind hätte nur, was bis dahin zusammengekommen ist.
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
Werden Sie als Versorgerin oder Versorger berufsunfähig, übernimmt der Versicherer die Beiträge — der Vertrag läuft weiter, als hätten Sie weitergezahlt. Das ist ein eigener Baustein und in keinem Vertrag automatisch dabei; er ist derjenige, der den Unterschied macht, wenn das Einkommen wegfällt.
Beträge und Altersgrenzen
Die AusbildungsPolice in Zahlen
Zwei Altersgrenzen entscheiden darüber, ob der Vertrag überhaupt in Frage kommt — die des Kindes bei Beginn und die der versicherten Versorgerin oder des Versorgers.
| Merkmal | AusbildungsPolice Allianz, private Rentenversicherung |
|---|---|
| Art der Beitragszahlung | laufend oder abgekürzt |
| Mindestbeitrag | keiner — die Beitragssumme muss insgesamt mindestens 3.000 € betragen |
| Mindestrente | 200 € im Jahr |
| Eintrittsalter des Kindes | 0 bis 14 Jahre |
| Alter der versicherten Person (Versorger:in) | 15 bis 80 Jahre |
| Zuzahlungen Ab 200 € und unter bestimmten Voraussetzungen. | möglich |
| Entnahmen | möglich, unter bestimmten Voraussetzungen |
| Auszahlung Der Auszahlungszeitpunkt lässt sich um bis zu sieben Jahre vorziehen. Das Kind darf zum Auszahlungstermin höchstens 25 Jahre alt sein. | sechsjährige monatliche Rente, einmalige Kapitalzahlung oder eine Kombination aus beidem |
- Stirbt die versicherte Versorgerin oder der versicherte Versorger, wird zum Rentenbeginn die vereinbarte Garantierente ausgezahlt — auch wenn ab diesem Zeitpunkt keine Beiträge mehr eingezahlt wurden.
- Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ist ein eigener Baustein. Sie greift je nach Tarif ab 50 % Berufsunfähigkeit über einen voraussichtlichen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und ebenso bei mindestens sechs Monaten ununterbrochener Krankschreibung. Wurde eine Dynamik vereinbart, werden die Beiträge einschließlich der Dynamik übernommen.
- Beiträge lassen sich bei Bedarf reduzieren oder unter bestimmten Voraussetzungen aussetzen.
Wie hoch Rente oder Kapitalzahlung ausfallen, hängt von Beitrag, Laufzeit und den gewählten Bausteinen ab und lässt sich nicht pauschal angeben — wir rechnen es für Ihre Angaben. Nicht geeignet ist der Vertrag, wenn das Kind noch nicht geboren oder bereits älter als 14 Jahre ist oder das Kapital erst nach dem 25. Geburtstag vollständig ausgezahlt werden soll. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 10. August 2026. Es sind Beispielbeiträge für die jeweils genannte Berechnungsgrundlage — Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Ihren Angaben ab und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.
Quelle: Allianz AusbildungsPolice
Geht es Ihnen breiter um Vorsorge, Unfallschutz und Startkapital, führt die Kinderabsicherung die Bausteine zusammen.
Bevor Sie anfragen
Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.
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Häufige Fragen
Wie unterscheidet sie sich von einem Sparplan für das Kind?
Ein Sparplan wächst nur, solange eingezahlt wird. Die AusbildungsPolice sichert zusätzlich die Person ab, die einzahlt: Stirbt sie oder wird sie berufsunfähig, bleibt das Ziel bestehen. Dafür ist sie unbeweglicher und auf einen Zeitpunkt hin gebaut. Wer nur ansparen und jederzeit frei verfügen will, ist mit einem Sparplan besser bedient — wer das Ziel auch für den Ernstfall gesichert wissen will, mit dieser Police.
Bis wann kann ich sie abschließen?
Das Kind darf bei Beginn ein bestimmtes Höchstalter nicht überschritten haben, und auch für die versicherte Versorgerin oder den Versorger gilt eine Altersgrenze. Beide Grenzen stehen in der Tabelle weiter unten. Faustregel: Je früher, desto länger arbeitet das Geld — und desto kleiner ist die Rate, die für dieselbe Auszahlung nötig ist.
Was passiert, wenn mein Kind gar nicht studiert?
Die Auszahlung ist nicht an einen Nachweis gebunden. Beginnt Ihr Kind eine Lehre, geht ins Ausland oder braucht das Geld für etwas ganz anderes, wird trotzdem ausgezahlt — der Ausbildungsbezug steckt im Zeitpunkt, nicht in einer Bedingung. Zu beachten ist lediglich ein Höchstalter des Kindes für den Auszahlungstermin.
Wer bekommt das Geld — ich oder mein Kind?
Das bestimmen Sie bei Abschluss, und die Frage ist wichtiger, als sie klingt. Läuft die Auszahlung an das Kind, verfügt es mit Volljährigkeit selbst darüber; läuft sie an Sie, behalten Sie die Hand darauf und geben weiter. Beides hat gute Gründe, und beides hat Folgen — auch steuerliche, wenn größere Beträge übertragen werden. Wir gehen die Varianten vor der Unterschrift mit Ihnen durch.
Hinweis zum Leistungsumfang
Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
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