Zerstörte Arbeit heißt: noch einmal, auf eigene Kosten
Wird das halb errichtete Werk beschädigt, bestellt der Kunde nichts nach – er erwartet die fertige Anlage zum vereinbarten Termin. Material und Arbeitsstunden fallen dann ein zweites Mal an, ohne dass ihnen neuer Umsatz gegenübersteht, und der Zeitplan gerät unter Druck. Dieses Risiko tragen bis zur Abnahme die Ausführenden. Die Montageversicherung setzt genau hier an: Sie trägt die Kosten der Wiederherstellung – vom Montagebeginn über den Probebetrieb bis zur Abnahme.
