Firmen & Gewerbe
Montageversicherung – abgesichert bis zur Abnahme
Die Anlage steht beim Kunden, der Probelauf läuft an, und dann geht etwas schief: ein Ventil bleibt geschlossen, eine Verbindung hält nicht, ein Bauteil verschwindet über Nacht von der Baustelle. Bis zur Abnahme liegt die Anlage in der Verantwortung des Montageunternehmens und ist noch nicht in Betrieb — der Schaden trifft in diesem Moment die eigene Leistung, und dafür ist weder die Betriebshaftpflicht noch die Sachversicherung des Bestellers gedacht. Die Montageversicherung ist eine Allgefahrendeckung für das Montageobjekt selbst: Sie trägt die Kosten für Reparatur oder Ersatz während der Montagezeit und des anschließenden Probebetriebs. Versichert sind dabei nicht nur Sie, sondern die Interessen aller am Auftrag beteiligten Unternehmen einschließlich der Subunternehmer.
- Allgefahrendeckung für das Montageobjekt
- Vom Montagebeginn bis zur Abnahme
- Subunternehmer und Besteller mitversicherbar
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So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
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Montageversicherung
Das Wichtigste im Detail
Schutz für Anlagen und Maschinen, solange sie aufgebaut werden.
Allgefahrendeckung während Montage und Probebetrieb
Versichert ist alles, was die Bedingungen nicht ausdrücklich ausschließen — das ist der Unterschied zu einer Police, die einzelne Gefahren aufzählt. Ausdrücklich genannt sind unter anderem Ungeschicklichkeit und Vorsatz Dritter, Diebstahl, höhere Gewalt, Konstruktions-, Material-, Berechnungs-, Werkstätten- und Montagefehler, Brand, Explosion und Blitzschlag sowie ungewöhnliche Witterungseinflüsse, Erdbeben und Erdrutsch. Erstattet werden die Kosten, die nötig sind, um den Zustand unmittelbar vor dem Schaden wiederherzustellen, dazu die Aufräumarbeiten danach.
Wer unter dem Vertrag steht
Ein Montageauftrag wird selten von einem einzigen Betrieb abgewickelt. Deshalb hängt der Vertrag nicht am Versicherungsnehmer allein: Er deckt die Interessen jedes Unternehmens ab, das für den Besteller an der Anlage arbeitet, und ebenso die der beauftragten Subunternehmer. Je nachdem, ob Sie als Montageunternehmen oder als Besteller Versicherungsnehmer sind, lassen sich die Interessen der jeweils anderen Seite über eine Klausel einschließen. Praktisch heißt das: Geht auf der Montagestelle etwas kaputt, wird zuerst der Schaden reguliert und nicht wochenlang darüber gestritten, welches der beteiligten Unternehmen ihn verursacht hat.
Erweiterungen für die typischen Lücken
Über Erst-Risiko-Positionen lassen sich Luftfrachtkosten, Montageausrüstung, Erd- und Bauarbeiten, Aufräumungs- und Bergungskosten sowie fremde Sachen einschließen. Die erweiterte Nachhaftung greift für Montagefehler, die erst in der vereinbarten Nachhaftungszeit auffallen, aber schon während der Montage entstanden sind. Als Besteller können Sie zusätzlich die Montage-Betriebsunterbrechung vereinbaren: Sie ersetzt entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten, wenn sich die Fertigstellung wegen eines versicherten Sachschadens verzögert. Auch Vorlagerplätze und das Entladerisiko lassen sich einbeziehen.
Ehrlich gesagt
Was nicht versichert ist
Die Montageversicherung trägt den unvorhergesehenen Schaden am Montageobjekt — nicht das, was absehbar war, was zum normalen Ablauf gehört oder was in einen anderen Vertrag fällt.
- Wer als Versicherungsnehmer, als mitversichertes Unternehmen oder als deren Repräsentant einen Schaden absichtlich herbeiführt, hat keinen Anspruch.
- Schäden durch normale Witterungseinflüsse sind nicht versichert; gedeckt sind nur ungewöhnliche und außergewöhnliche Witterungsereignisse.
- Der Einsatz einer reparaturbedürftigen Sache ist vom Schutz ausgenommen — wer weiterarbeitet, obwohl der Schaden bekannt ist, trägt die Folgen selbst.
- Kriegsereignisse sind ausgeschlossen.
- Montageausrüstung und fremde Sachen, die nicht zum Montageobjekt gehören, sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung gedeckt; für Schäden auf Transportwegen braucht es eine eigene Transportversicherung, und die Folgen einer verzögerten Fertigstellung trägt erst die Montage-Betriebsunterbrechung.
Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
Mo–Fr 9–18 Uhr · außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag
Bevor Sie anfragen
Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
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Häufige Fragen
Reicht unsere Betriebshaftpflicht nicht aus?
Nein, die beiden Verträge decken verschiedene Seiten desselben Auftrags ab. Die Betriebshaftpflicht zahlt für Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden, die Sie bei der Arbeit anderen zufügen — beschädigen Ihre Leute beim Abladen das Auto der Kundin, ist das ihr Fall. Fällt dagegen das abgestellte Montageteil selbst um und wird beschädigt, geht es um Ihre eigene Leistung, und dafür ist die Montageversicherung da. Wer montiert, braucht in aller Regel beides.
Wer schließt den Vertrag ab, wir oder der Besteller?
Beides ist möglich, und genau das sollte vor Montagebeginn geklärt sein. Versicherungsnehmer kann das Montageunternehmen oder der Besteller sein; die Interessen der jeweils anderen Seite und die der Subunternehmer lassen sich mitversichern. Ungeklärt bleibt das Risiko sonst so lange in der Schwebe, bis der Schaden da ist — und dann verweist jede Seite auf die andere.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Bemessungsgrundlage ist der Neuwert dessen, was versichert werden soll; abgeleitet wird er aus dem Montage- oder Liefervertrag, in den auch Fracht und Zoll für die Ausrüstung einfließen. Der Beitrag fällt einmalig für das gesamte Projekt an. Wie hoch er ausfällt, entscheidet sich daran, was montiert wird, wie hoch die Versicherungssumme dafür angesetzt ist, welche Bausteine Sie dazunehmen und welchen Selbstbehalt Sie übernehmen. Für die Prüfung brauchen wir deshalb den Vertrag, nicht nur eine grobe Größenordnung.
Was kostet eine Montageversicherung?
In aller Regel wird je Projekt gerechnet: Ausschlaggebend sind üblicherweise der Wert des Montageobjekts, die Dauer von Montage und Probebetrieb, der Ort des Vorhabens und der Kreis der beteiligten Unternehmen. Fürs Angebot genügen Objektwert, Zeitplan und Einsatzort — daraus entsteht der gerechnete Beitrag, und Sie sehen vorab, welche Erweiterungen ihn wie verändern.
Ist der Probelauf mitversichert? Da passiert bei uns das meiste.
Ja, der Probebetrieb im Anschluss an die Montage gehört zum versicherten Zeitraum, der mit der Abnahme der fertigen Anlage endet. Für Montagefehler, die erst später auffallen, obwohl sie während der Montage entstanden sind, gibt es die erweiterte Nachhaftung als Zusatzbaustein. Ohne diesen Baustein endet der Schutz mit der Abnahme.
Auf der Montagestelle ist ein Schaden entstanden — welche Reihenfolge gilt?
Erst absichern, dann festhalten, dann melden: Verhindern Sie Folgeschäden an Anlage und Umgebung, dokumentieren Sie den Zustand mit Bildern und Bautagesberichten und setzen Sie den Versicherer in Kenntnis, bevor größere Aufräumarbeiten beginnen. Stimmen Sie ab, ob weitergearbeitet werden darf — oft ja, denn Terminketten auf Montagen sind teuer. Notieren Sie zudem, welche Gewerke zum Schadenzeitpunkt vor Ort waren; das erspart später Zuordnungsdiskussionen.
Sind Montagen im Ausland eingeschlossen?
Nur wenn es so vereinbart ist: Der Vertrag benennt das Montageobjekt und seinen Standort, und daran hängt der Schutz. Für Auslandsprojekte kommen Besonderheiten dazu — längere Transportwege, andere Sicherheitsstandards, teils Vorgaben des Bestellers zur Versicherung im Projektland. Legen Sie uns den Auftrag vor, bevor kalkuliert wird; dann steht die passende Deckung im Angebotspreis und nicht als böse Überraschung in der Projektmitte.
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Hinweis zum Leistungsumfang
Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
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