Ein Vertrag, der nach Ursachen fragt, nicht nach Bildern
Nach einem Schaden fragt die Regulierung nicht, wie es in der Halle aussieht, sondern welche Gefahr ihn ausgelöst hat. Dasselbe Wasser im Erdgeschoss kann aus einer geborstenen Leitung stammen oder aus dem übergetretenen Fluss – im Vertrag sind das verschiedene Bausteine, Leitungswasser und Überschwemmung. Wer nur einen davon vereinbart hat, erlebt im Ernstfall, dass die Ursache über die Zahlung entscheidet. Die Durchsicht der Gefahrenliste ist deshalb keine Formalie, sondern der Kern des Abschlusses.
