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Vorsorge & Finanzen

Kinder­absicherung Schutz und Vorsorge von Anfang an

Bei der Kinderabsicherung geht es um Unfallschutz, spätere Versicherbarkeit und Geld für Ausbildung oder Studium. Das sind unterschiedliche Ziele: Kapital-UnfallSchutz und KinderPolice verbinden jeweils bestimmte Leistungen. Prüfen Sie zuerst den vorhandenen Schutz und den Bedarf Ihres Kindes, bevor Sie Sparen und Versicherung in einem Vertrag bündeln.

  • Unfallschutz auch in der Freizeit
  • Je nach Tarif: Option auf spätere Arbeitskraftabsicherung ohne neue Gesundheitsprüfung
  • Langer Anlagehorizont für den Vermögensaufbau
Ein Kind im rosa Oberteil fährt auf einem Fahrrad über einen gepflasterten Platz

Beispiel: ein Kind von 3 bis 18

104.688 € Mindestunterhalt

Davon deckt das Kindergeld
23.310 €
Zusätzlicher Bedarf
36.000 €
Was Sie bis 18 aufbringen
117.378 €

*Die Zahlen sind die des Unterhaltsrechners weiter unten auf dieser Seite, mit seinen Vorgabewerten: Kind heute 3 Jahre alt, 259 € Kindergeld, 200 € zusätzlicher Bedarf im Monat. Gerechnet ist der Mindestunterhalt nach § 1612a BGB — 486 €, 558 € und 653 € in den drei Altersstufen —, davon die Hälfte des Kindergeldes abgezogen (§ 1612b BGB) und der zusätzliche Bedarf addiert: 104.688 € minus 23.310 € plus 36.000 € ergeben 117.378 €. Die Zeilen addieren sich also nicht, sie verrechnen sich. Die Zeit nach dem 18. Geburtstag fehlt, ebenso der Betreuungsaufwand. Die KinderPolice zahlt diesen Unterhalt nicht; sie sichert den Gesundheitszustand des Kindes und baut Kapital auf.

Kinderabsicherung kurz erklärt

  • Worum es geht

    Kinderabsicherung verbindet zwei Dinge: Schutz bei Unfällen heute und einen Kapitalaufbau für morgen.

  • Für wen

    Für Eltern, Großeltern und Paten, die früh Weichen stellen wollen — vom Säugling bis zum Teenager.

  • Warum das wichtig ist

    Wer früh abschließt, sichert dem Kind gute Annahmebedingungen — und Optionsrechte, die spätere Verträge ohne erneute Prüfung der Gesundheit möglich machen.

  • Was versichert ist

    Typische Bausteine, je nach Vertrag: weltweiter Unfallschutz, Optionsrechte für später und ein Sparanteil für Ausbildung oder Führerschein.

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Unfallschutz, Versicherbarkeit und Sparziele getrennt prüfen

Prüfen Sie zuerst, welcher Schutz für Ihr Kind bereits besteht und welche finanziellen Folgen Sie nicht selbst tragen könnten. Entscheiden Sie anschließend über zusätzliche Unfallleistungen, spätere Versicherungsoptionen und ein separates oder kombiniertes Sparziel.

Hintergründe und Beispiele lesen

Der gesetzliche Unfallschutz kennt Öffnungszeiten

Die gesetzliche Unfallversicherung begleitet Ihr Kind in die Kita, in die Schule und auf dem direkten Weg dorthin – weiter reicht ihr Auftrag nicht. Der Sturz vom Klettergerüst am Samstag, der Zusammenprall im Sportverein, der Unfall im eigenen Garten: All das liegt außerhalb dieses Rahmens. Passiert dort etwas mit bleibenden Folgen, tragen Familien die Umstellungen im Alltag ohne gesetzliche Absicherung. Ein privater Unfallschutz setzt genau an dieser Lücke an: Er ist nicht an Ort und Anlass gebunden.

Gesundheitsfragen und spätere Optionsrechte prüfen

Gesundheitsangaben können beeinflussen, ob und zu welchen Bedingungen ein Vertrag zur Arbeitskraftabsicherung zustande kommt. Eine Vorerkrankung bedeutet dabei nicht automatisch, dass kein Schutz möglich ist. Manche Kinderverträge bieten spätere Abschlussoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Prüfen Sie dafür die Voraussetzungen, Fristen und erreichbaren Leistungen.

Ausbildung und Führerschein stehen im Kalender

Anders als bei vielen Sparzielen ist beim Kind absehbar, wann das Geld gebraucht wird: Ausbildung, Studium und Führerschein fallen in einen Lebensabschnitt, dessen Beginn heute schon feststeht. Wer früh anfängt, verteilt die Last auf viele Jahre – und kann Großeltern und Paten einbinden, die zum Aufbau beitragen möchten. Wer spät anfängt, muss dieselbe Summe aus wenigen Jahren stemmen oder das Ziel kleiner machen. Der Vorlauf ist der einzige Teil dieser Rechnung, der sich nicht nachkaufen lässt – jedes Jahr Aufschub verkürzt ihn unwiderruflich.

Welche Fragen sind für Sie wichtig?

Halten Sie fest, was Sie klären möchten. Die folgenden Punkte helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

Ihre Ausgangslage

Für welche Personen und Lebenssituation möchten Sie vorsorgen?

Darauf kommt es an

Welche Ereignisse sollen berücksichtigt werden?

Im Gespräch klären

Welche Laufzeit, Leistungshöhe und Grenzen sind für Sie relevant?

Eckwerte

Die Eckwerte der KinderPolice1

Der eigentliche Vorteil einer Kindervorsorge ist die Zeit: Wer früh anfängt, braucht kleine Beiträge. Wichtig ist deshalb weniger die Höhe als die Flexibilität — dass Sie aussetzen, zuzahlen und den Auszahlungszeitpunkt später noch verschieben können.

Ab Geburt abschließbar

KinderPolice

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Leistungen und Details ansehen
  • Enthalten: Eintrittsalter des Kindesab Geburt bis 16 Jahre
  • Enthalten: Baustein Kinderpflegerenteab einem Alter von 6 Monaten

    Eine Rente für den Fall, dass das Kind pflegebedürftig wird.

  • Enthalten: Art der BeitragszahlungEinmalbeitrag, laufend bis Rentenbeginn oder über eine feste Zahl von Jahren
  • Enthalten: Zuzahlungenab 200 € möglich
  • Enthalten: Entnahmenmöglich
  • Enthalten: Bei finanziellen EngpässenBeiträge reduzieren oder aussetzen
  • Enthalten: Leistungszeitpunktfrei wählbar zwischen 55 und 85 Jahren

    Später verschiebbar oder um bis zu sieben Jahre vorziehbar.

  • Enthalten: Auszahlunglebenslange oder befristete Rente, Kapital oder eine Kombination
  • Zuwählbar: Dynamikeinschließbar

    Jährliche Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung; das Aussetzen ist unbegrenzt oft möglich.

  • Steuerlich gilt für Ihr Kind später dasselbe wie für jede private Rente: bei lebenslanger Rente nur der Ertragsanteil, bei Kapitalzahlung die Hälfte der Erträge — vorausgesetzt, der Vertrag lief mindestens zwölf Jahre und mindestens bis zum 62. Geburtstag.

Produktvergleich

KinderPolice und AusbildungsPolice im Vergleich2

Hinweise zum Vergleich lesen

Die Versicherung führt für die Vorsorge zugunsten eines Kindes zwei getrennte Verträge: die KinderPolice und die AusbildungsPolice. Ihre Merkmalsübersichten unterscheiden sich unter anderem beim spätesten Eintrittsalter des Kindes, bei der Art der Beitragszahlung und bei der Auszahlung — Rente, Kapital oder beides zusammen sehen beide vor, die Rente läuft bei der AusbildungsPolice jedoch über sechs Jahre, bei der KinderPolice wahlweise lebenslang. Für die AusbildungsPolice nennt die Übersicht zusätzlich Grenzen, die in der Übersicht der KinderPolice fehlen: ein Alter der versicherten Person sowie eine Mindestbeitragssumme und eine Mindestrente. Welche der beiden Formen infrage kommt, hängt davon ab, wann und wofür Sie das Geld später einsetzen möchten.

Eine von 2 Spalten in der Übersicht hervorheben

6 von 6 Merkmalen anders als in AusbildungsPolice.6 von 6 Merkmalen anders als in KinderPolice.

KinderPolice und AusbildungsPolice im Vergleich
MerkmalKinderPoliceAusbildungsPolice
Eintrittsalter des Kindesab Geburt bis 16 Jahreab Geburt bis 14 Jahre
Alter der versicherten PersonVersicherte Person ist bei der AusbildungsPolice die Person, die für das Kind vorsorgt — bei der KinderPolice führt die Übersicht dazu keinen Wert.keine Angabe15 bis 80 Jahre
Art der BeitragszahlungEinmalbeitrag, laufend oder über eine feste Zahl von Jahrenlaufend oder über eine feste Zahl von Jahren
Mindestbeitragkeine Angabekein Mindestbeitrag; alle Beiträge zusammen müssen mindestens 3.000 € ergeben
Mindestrentekeine Angabe200 € im Jahr
AuszahlungRente lebenslang oder für eine begrenzte Zeit, Kapital oder beides zusammenRente monatlich über sechs Jahre, Kapital in einer Summe oder beides zusammen
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Was ein Kind bis 18 kostet

Was ein Kind bis zum 18. Geburtstag mindestens kostet3

Der Gesetzgeber beziffert es selbst: § 1612a BGB kennt drei Altersstufen, und die Mindestunterhaltsverordnung nennt dazu die Beträge. Das ist der MINDEST-Unterhalt — die untere Kante dessen, was ein Kind kostet, nicht der Durchschnitt.

Passen Sie die Beispielwerte an Ihre Situation an. Das Ergebnis wird sofort aktualisiert.

Ihre Angaben

Ziehen Sie den Regler von links nach rechts: Die Kurve unten fällt in drei Stufen, weil die Beträge je Altersstufe wechseln.

Wird beim Mindestunterhalt zur Hälfte angerechnet (§ 1612b Abs. 1 BGB). Der Betrag ändert sich regelmäßig — deshalb steht er als Eingabefeld und nicht als feste Zahl.

Alles, was über den Mindestunterhalt hinausgeht: Betreuung, Musikschule, Verein, Nachhilfe, Klassenfahrten, ein größeres Zimmer.

Zum Ergebnis

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ihr Ergebnis

Ergebnis mit Beispielwerten

Was Sie bis zum 18. Geburtstag aufbringen

117.378 €

Was das Kind bis 18 kostet — vor Abzug des Kindergeldes

  • Mindestunterhalt104.688 €74,4 %
  • Zusätzlicher Bedarf36.000 €25,6 %
So setzt sich das Ergebnis zusammen

Gerechnet mit Alter des Kindes heute 3 Jahre · Kindergeld je Monat 259 € · Zusätzlicher Bedarf je Monat 200 €

Monate bis zum 18. Geburtstag
180
Mindestunterhalt in dieser Zeitnach den drei Altersstufen des § 1612a BGB
104.688 €
Davon durch Kindergeld gedecktdie Hälfte des Kindergeldes wird angerechnet
23.310 €
Zusätzlicher Bedarf
36.000 €

Diese Summe fällt an, ob beide Eltern da sind oder nur einer. Genau das ist die Frage, um die es bei der Absicherung eines Kindes geht — wir gehen sie in zwanzig Minuten gemeinsam durch.

Wie verändert sich das Ergebnis?

Wie der Betrag mit dem Alter des Kindes sinkt

Was Sie bis zum 18. Geburtstag aufbringen (in €)

Alter des Kindes heute (Jahre)

Alter des Kindes heute:3 JahreWas Sie bis zum 18. Geburtstag aufbringen:117.378 €

Keine gerade Linie, sondern eine Treppe: Bei 6 und bei 12 Jahren wechselt die Altersstufe, und damit ändert sich die Steigung. Das ist keine Rundung, sondern die Systematik des § 1612a BGB.

Andere Möglichkeiten vergleichen

Derselbe Weg ab einem anderen Alter

gegenüber Ihrer Einstellung

  • Das Ergebnis ist ein Richtwert für das Gespräch — kein Beitrag, kein Angebot und keine Zusage einer Leistung.
  • Gerechnet ist der MINDESTunterhalt nach § 1612a BGB in Verbindung mit der Mindestunterhaltsverordnung: 486 € in der ersten, 558 € in der zweiten und 653 € in der dritten Altersstufe. Der tatsächliche Unterhaltsanspruch richtet sich nach dem Einkommen des Pflichtigen und liegt in der Düsseldorfer Tabelle regelmäßig höher.
  • Die Beträge werden durch Rechtsverordnung fortgeschrieben. Sie steigen — die Rechnung mit heutigen Beträgen ist deshalb eher zu niedrig als zu hoch.
  • Die Zeit nach dem 18. Geburtstag ist nicht enthalten. Ausbildung und Studium kosten weiter; was, rechnet der Rechner der AusbildungsPolice aus.
  • Nicht enthalten sind Betreuungsaufwand und entgangenes Einkommen des betreuenden Elternteils — der größte, aber nicht bezifferbare Posten.
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Beiträge und Leistungen im Zusammenhang betrachten

Ein Beitrag allein beschreibt den Umfang eines Vertrags noch nicht. Lassen Sie sich erklären, welche Leistungen enthalten sind, welche Voraussetzungen gelten und welche Kosten Sie selbst tragen. Maßgeblich sind die Unterlagen zum konkreten Angebot.

Notieren Sie Ihre Wünsche und Fragen vor dem Gespräch. Bestehende Verträge können dabei helfen, Ihren aktuellen Stand einzuordnen; für Ihre erste Kontaktanfrage müssen Sie keine Unterlagen hochladen.

Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Was brauche ich für die Anfrage?
Wählen Sie Ihr Thema und geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Für den ersten Kontakt benötigen Sie keine Vertragsunterlagen.
Was kostet mich die Anfrage?
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Entsteht durch die Anfrage ein Vertrag?
Das Absenden des Formulars schließt keinen Versicherungsvertrag ab. Sie entscheiden selbst über weitere Schritte.

Etwas anderes offen? 0176 44200220 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

  1. Anfrage stellen

    Wählen Sie Ihr Thema und beantworten Sie ein paar kurze Fragen.

  2. Persönliche Rückmeldung

    Wir melden uns auf Ihrem gewählten Kontaktweg und klären offene Punkte zu Ihrer Anfrage.

  3. Nächste Schritte besprechen

    Sie schildern Ihr Anliegen und entscheiden in Ruhe, wie es weitergeht.

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Kinderabsicherung · Frage 1 von 3Dauert etwa eine Minute

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Häufige Fragen zur Anfrage

Wie kann ich eine Frage zu Kinderabsicherung stellen?

Nutzen Sie das Formular auf dieser Seite und wählen Sie Ihren bevorzugten Kontaktweg. Für den ersten Kontakt benötigen Sie keine Vertragsunterlagen.

Sind die Angaben ein verbindliches Angebot?

Die Seite enthält allgemeine Informationen. Konkrete Leistungen, Beiträge und Voraussetzungen ergeben sich erst aus einem persönlichen Angebot und den zugehörigen Vertragsunterlagen.

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Angaben zu dieser Seite

  1. Beiträge: Die Werte stammen von der Produktseite der KinderPolice. Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Versicherung für dieses Produkt nicht; er ergibt sich aus Laufzeit, gewünschter Leistung und Anlageform. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 9. August 2026. Es sind Beispielbeiträge für die jeweils genannte Berechnungsgrundlage — Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Ihren Angaben ab und steht in Ihrem persönlichen Angebot.Quelle: KinderPolice
  2. Tarifvergleich: „keine Angabe" heißt, dass die Merkmalsübersicht des jeweiligen Vertrags zu dieser Zeile nichts nennt — nicht, dass die Leistung fehlt. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 10. August 2026.Quelle: AusbildungsPolice
  3. Rechengrundlage: Rechengrundlagen, Stand 26. August 2026. Annahmen und Grenzen stehen unter dem Rechner.Quellen: § 1612a BGB · § 1612b BGB · § 1 MinUhV

Diese Seite gibt Tarife und Leistungen verkürzt wieder und ist kein Angebot. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihrem persönlichen Angebot und in den Versicherungsbedingungen des Versicherers; diese gehen der Darstellung hier in jedem Punkt vor.

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