Der Tresorraum schützt vor Dieben, nicht vor der Haftungsklausel
Ein Fach im Tresorraum schützt gegen Gelegenheitsdiebe – gegen einen schweren Einbruch, ein Feuer oder einen Wasserschaden in der Filiale nicht unbedingt. Für diesen Fall kommt es auf den Mietvertrag an, und der sieht üblicherweise nur eine begrenzte Haftung der Bank vor, oft zusätzlich an Voraussetzungen geknüpft. Dass Fachinhaber nach solchen Ereignissen auf einem Großteil ihres Verlusts sitzen blieben, hat es wiederholt bis in die Presse geschafft. Verwahrung und Versicherung sind nicht dasselbe – das Fach leistet nur das eine.
