Beratung & Recht
Versicherungen für Steuerberatungskanzleien – zwischen Frist und Bescheid
Zum Zehnten die Umsatzsteuervoranmeldungen, dazwischen Lohnabrechnungen, Finanzbuchhaltungen und Jahresabschlüsse für Mandanten, die ihre Belege in der letzten Woche bringen. Aus diesem Takt entsteht der typische Schaden: ein Wahlrecht nicht ausgeübt, ein Sachverhalt falsch eingeordnet, eine Einspruchsfrist verstrichen — und der Bescheid ist bestandskräftig, bevor jemand den Fehler bemerkt. Der Mandant hat dann keinen beschädigten Gegenstand, sondern eine Nachzahlung, die vermeidbar gewesen wäre, und er holt sie sich bei Ihnen. § 67 StBerG verlangt deshalb für die selbstständige Berufsausübung den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Dazu kommt, dass in Ihren Räumen die Buchhaltung fremder Betriebe liegt: als Papier im Regal und als Datenbestand auf dem Server.
Für dieses Gewerbe
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Typische Fälle
Was in diesem Gewerbe schiefgeht
Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.
Antrag zur Betriebsaufgabe nicht gestellt
Bei der Aufgabe eines Betriebs wird ein Antrag, der die Besteuerung des Aufgabegewinns gemildert hätte, nicht mit der Erklärung eingereicht; auffallen tut das erst, als der Bescheid bestandskräftig ist. Der Mandant zahlt eine Steuer, die bei rechtzeitigem Antrag niedriger ausgefallen wäre, und verlangt die Differenz von Ihnen. Ob der Antrag im konkreten Fall durchgegangen wäre, wird anschließend zwischen Anwälten geklärt, nicht am Besprechungstisch.
Freier Mitarbeiter, den die Rentenversicherung anders einordnet
Sie führen für einen Mandanten die Lohnbuchhaltung und behandeln einen langjährigen freien Mitarbeiter weiterhin als selbstständig; die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung stuft ihn rückwirkend als abhängig beschäftigt ein und fordert Beiträge für mehrere Jahre nach. Der Mandant hält Ihnen vor, Sie hätten auf das Statusfeststellungsverfahren hinweisen müssen. Neben der Nachforderung stehen Säumniszuschläge, und die Frage, wer den Hinweis geschuldet hätte, entscheidet sich nicht in einem Telefonat.
Durchsuchung wegen eines Mandanten
Gegen einen Mandanten läuft ein Steuerstrafverfahren; weil Sie seine Buchhaltung geführt haben, richtet sich der Verdacht der Beihilfe auch gegen Sie, und die Steuerfahndung durchsucht die Kanzlei und nimmt Datenträger mit. Betroffen sind damit die Unterlagen aller anderen Mandanten, denen gegenüber Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Verteidigung und Streit um die Beschlagnahme beginnen sofort, unabhängig davon, ob vom Vorwurf am Ende etwas übrig bleibt.
Steuerberatungskanzlei
Diese Versicherungen kommen in Frage
In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
an erster StelleFür die selbstständige Steuerberatung ist der Versicherungsnachweis nach § 67 StBerG Voraussetzung der Bestellung; abgefragt wird er von der Kammer, nicht vom Mandanten. Sachlich passt die Sparte, weil Ihr Fehler beim Mandanten als Steuer, Zinsen oder Säumniszuschlag ankommt — als reiner Geldbetrag, ohne dass etwas zu Bruch gegangen wäre.
Was die Vermögensschaden-Haftpflicht leistetCyberversicherung
Auf Ihrem Server liegen Löhne, Umsätze und Kontobewegungen ganzer Betriebe, ein Bestand, der für Erpresser ungleich mehr wert ist als die Daten eines einzelnen Unternehmens. Steht die Buchhaltungssoftware still, verschieben sich Abgabetermine nicht, sondern laufen weiter.
Was die Cyber leistetGeschäftsinhaltsversicherung
Belegordner, Verträge und Handakten Ihrer Mandanten stehen in Ihren Räumen, und für die Handakte gilt die berufsrechtliche Aufbewahrungspflicht des § 66 StBerG. Ein Feuer oder ein Leitungswasserschaden trifft damit fremdes Material, das Sie herausgeben können müssen.
Was die Geschäftsinhalt leistetStraf-Rechtsschutzversicherung
Steuerberatende geraten regelmäßig über ihre Mandanten in Ermittlungsverfahren: Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Vorwürfe rund um nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, Fragen zur Mitwirkung an einer Gestaltung. Der Vorwurf richtet sich gegen Sie als Person, und die Verteidigung beginnt mit der Durchsuchung, nicht mit der Anklage.
Was die Straf-Rechtsschutz leistetElektronikversicherung
Erklärungen, Anmeldungen und Bilanzen gehen ausschließlich elektronisch an die Finanzverwaltung; ohne Server, Scanstraße und Anbindung an das Rechenzentrum steht die Kanzlei. Ersatz für eine über Jahre gewachsene Kanzlei-IT liegt nicht am nächsten Tag im Regal, und die Abgabetermine warten nicht ab.
Was die Elektronik leistetWelche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
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Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
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Häufige Fragen
Kann ich meine Haftung gegenüber dem Mandanten begrenzen?
§ 67a StBerG lässt das zu, durch schriftliche Einzelvereinbarung oder — enger gefasst — durch vorformulierte Bedingungen. Wirksam ist eine solche Begrenzung aber nur, soweit für den begrenzten Betrag auch Versicherungsschutz besteht; sonst steht im Mandatsvertrag eine Grenze, hinter der nichts liegt. Mandatsbedingungen und Police gehören deshalb zusammen geprüft und nicht in getrennten Ordnern.
Was gilt, wenn mir der Mandant Unterlagen vorenthalten hat?
Das ändert die Lage, beendet sie aber nicht. Für einen Sachverhalt, den Sie nicht kennen konnten, haften Sie in der Regel nicht — nachweisen müssen Sie das trotzdem, und dafür zählt, was Sie angefordert und wie Sie es dokumentiert haben. Der Streit über das Mitverschulden ist ein eigener Teil des Falls und verursacht eigene Kosten.
Ich mache überwiegend Buchführung und Lohn — genügt ein schlanker Vertrag?
Die Versicherungspflicht knüpft an Ihre Bestellung an, nicht an den Zuschnitt Ihrer Mandate. Gerade die Lohnbuchhaltung erzeugt Schäden, die sich über Jahre summieren, weil ein einmal falsch eingeordneter Sachverhalt Monat für Monat wiederholt wird. Welche Tätigkeiten Sie tatsächlich ausüben, gehört in den Vertrag, damit im Schadenfall nicht darüber gestritten wird.
Was kostet die Absicherung einer Steuerkanzlei?
Gerechnet wird üblicherweise über die Zahl der Berufsträger und Mitarbeitenden, die Deckungssumme oberhalb der Pflichtgrenze und den Zuschnitt der Mandate — Jahresabschlüsse und Gestaltungsberatung wiegen anders als reine Buchführung. Weil die Kanzlei mit sensiblen Daten arbeitet, gehört die Cyberdeckung nach Umsatz und IT-Sicherheitsniveau mit in die Kalkulation. Nennen Sie uns Kopfzahl und Mandantenstruktur: Daraus wird ein durchgerechnetes Angebot je Baustein.
Bin ich als angestellter Berufsträger über die Kanzlei mitversichert?
In der Regel ja, sofern die Kanzlei ihren Vertrag entsprechend gefasst hat; die Steuerberaterkammer verlangt den Nachweis dennoch bezogen auf Ihre Bestellung. Übernehmen Sie daneben eigene Mandate oder ein Ehrenamt mit steuerlichem Bezug, ist das vom Kanzleivertrag nicht erfasst. Ein Blick in den Versicherungsschein Ihres Arbeitgebers klärt das schneller als jede Annahme.
Welche Versicherungssumme ist für eine Steuerkanzlei vernünftig?
Denken Sie in Mandaten, nicht in Mitarbeitern: Ein übersehener Termin in einer Umwandlung oder eine falsch gewürdigte Gestaltung kann einen Schaden auslösen, der ein Vielfaches des Honorars beträgt — und die gesetzliche Mindestdeckung ist für solche Fälle nicht gedacht. Wer gestaltend berät, Jahresabschlüsse großer Mandanten betreut oder Vermögensübertragungen begleitet, wählt deutlich höhere Summen als eine Kanzlei mit reiner Lohn- und Buchhaltungsarbeit.
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