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Geldanlage & Kapitalaufbau: Worauf beim Vergleich achten?
Bei Geldanlage & Kapitalaufbau lohnt sich ein Blick auf Leistungen, Voraussetzungen und Grenzen. Diese Übersicht hilft Ihnen, Fragen für ein persönliches Gespräch zu sammeln.

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Welche Fragen sind für Sie wichtig?
Halten Sie fest, was Sie klären möchten. Die folgenden Punkte helfen Ihnen bei der Vorbereitung.
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Welches Ziel und welchen Zeithorizont hat Ihre Anfrage?
Darauf kommt es an
Wann muss das Geld verfügbar sein und welche Verlustrisiken kommen für Sie infrage?
Im Gespräch klären
Welche Kosten, Vertragsbedingungen und Zuständigkeiten sind vor einer Entscheidung zu klären?
Lösungen im Vergleich
Was die einzelnen Anlagen zulassen1
Hinweise zum Vergleich lesen
Wer Geld anlegt, schaut selten nur auf die Rendite. Genauso wichtig ist, wie lange das Geld gebunden ist, ob Sie später nachlegen oder etwas herausnehmen dürfen und was im Todesfall damit geschieht. Die ersten drei Tabellen stellen diese Spielregeln der Vorsorgelösungen nebeneinander, so wie der Versicherer sie auf seinen Produktseiten angibt. Die vierte Tabelle gehört nicht zu den Produkten: Sie nennt die Freibeträge der Schenkungsteuer.
Vier Policen nebeneinander
4 von 5 Merkmalen anders als in SchatzBrief.4 von 5 Merkmalen anders als in VermögensPolice.5 von 5 Merkmalen anders als in SchatzBrief.3 von 5 Merkmalen anders als in PrivateFinancePolice.Grün ist die stärkere Angabe.
| Merkmal | VermögensPolice | SchatzBrief | PrivateFinancePolice | PrivateMarketsPolice |
|---|---|---|---|---|
| MindestbeitragBei der VermögensPolice ist die Beitragssumme insgesamt gemeint, bei den drei übrigen Lösungen der Einmalbeitrag. | 3.000 € | 3.000 € | 10.000 € | 10.000 € |
| LaufzeitBeim SchatzBrief hängt die Mindestlaufzeit vom gewählten Vorsorgekonzept ab. | keine Angabe | Mindestlaufzeit 10 Jahre | Mindestlaufzeit 12 Jahre | lebenslange Vertragsdauer |
| Zuzahlungen | grundsätzlich möglich | ab 500 € | nicht möglich | nicht möglich |
| Entnahmen | möglich, es gelten Mindestbeträge | ab 500 € | nicht möglich | ab 10.000 € |
| Leistung im TodesfallOb der SchatzBrief eine solche Leistung vorsieht, hängt vom gewählten Vorsorgekonzept ab. Bei VermögensPolice und PrivateMarketsPolice bestimmen Sie die bezugsberechtigte Person selbst, bei der VermögensPolice auch noch nachträglich. | einmalige Kapitalzahlung | Zahlung an die bezugsberechtigte Person | keine Angabe | einmalige Kapitalzahlung |
SchatzBrief und PrivateFinancePolice: Auszahlung und Steuern
1 von 4 Merkmalen anders als in PrivateFinancePolice.1 von 4 Merkmalen anders als in SchatzBrief.Grün ist die stärkere Angabe.
| Merkmal | SchatzBrief | PrivateFinancePolice |
|---|---|---|
| Form der Auszahlung | Rente, Kapital auf einmal oder beides gemischt | Rente auf Lebenszeit mit Garantie, Rente für eine feste Dauer, Kapital auf einmal oder gemischt |
| Spätester LeistungsbeginnDen Zeitpunkt wählen Sie selbst, solange die Mindestlaufzeit eingehalten ist. | 85 Jahre | 85 Jahre |
| Steuer auf eine lebenslange Rente | nur der Ertragsanteil | nur der Ertragsanteil |
| Steuer auf die KapitalzahlungWelche Voraussetzungen dafür gelten, nennt die Produktseite nicht. | Wertzuwachs zur Hälfte steuerpflichtig, wenn die Voraussetzungen vorliegen | Wertzuwachs zur Hälfte steuerpflichtig, wenn die Voraussetzungen vorliegen |
ParkDepot: neu anlegen oder wiederanlegen
6 von 7 Merkmalen anders als in ParkDepot Wiederanlage.6 von 7 Merkmalen anders als in ParkDepot.Grün ist die stärkere Angabe.
| Merkmal | ParkDepot | ParkDepot Wiederanlage |
|---|---|---|
| Mindestanlage | 3.000 €; juristische Personen 100.000 € | 3.000 € |
| Höchstanlage | 1 Mio. €; juristische Personen 2,5 Mio. € | keine Grenze |
| Laufzeit | 3 Monate bis 5 Jahre | 3 Monate bis 2 Jahre |
| ZinssatzDie Versicherung sichert den Zinssatz jeweils für drei Kalendermonate zu. | 2,10 % pro Jahr | 2,30 % pro Jahr |
| Zahl der Depots | eines je Kundin oder Kunde | keine Grenze |
| Zuzahlungen | möglich bis zur Höchstanlage | nur mit Geld aus einem ablaufenden Altersvorsorgevertrag der Versicherungsgesellschaft |
| Sicherung des GuthabensDas Sicherungsvermögen ist ein gesondert verwalteter Kapitalstock des Versicherers, aus dem Kundenansprüche im Insolvenzfall vorrangig erfüllt werden. | im Sicherungsvermögen, für den Insolvenzfall besonders geschützt | im Sicherungsvermögen, für den Insolvenzfall besonders geschützt |
Schenkungsteuer: Freibeträge je beschenkter Person
| Beschenkte Person | Freibetrag |
|---|---|
| Ehe- oder Lebenspartner:in | 500.000 € |
| Kinder und Stiefkinder | 400.000 € |
| Enkelkinder | 200.000 € |
| Urenkel | 100.000 € |
| Geschwister | 20.000 € |
| Andere Personen | 20.000 € |
- Die VermögensPolice lässt drei Beitragsformen zu: einen Einmalbeitrag, laufende Beiträge oder eine verkürzte Zahldauer. Ab dem Alter von 70 Jahren nimmt sie nur noch den Einmalbeitrag an.
- Nach oben ist die Beitragssumme der VermögensPolice auf 2,5 Mio. € begrenzt; der Eintritt ist bis zum Alter von 80 Jahren möglich, eine Gesundheitsprüfung verlangt die Versicherung dafür nicht.
- Für die Anlage stehen bei der VermögensPolice zwei Varianten zur Wahl: eine stärker auf Chancen, eine stärker auf Sicherheit ausgerichtet.
- Die Kapitalzahlung der VermögensPolice im Todesfall bleibt einkommensteuerfrei; Erbschaftsteuer fällt nur an, soweit die Freibeträge überschritten werden. Als Wege der Übertragung nennt die Versicherung Schenkung und Vererbung.
- Beim SchatzBrief wird Einkommensteuer erst fällig, wenn geleistet wird — während der Ansparzeit nicht.
- Die PrivateMarketsPolice kennt kein Mindesteintrittsalter und keine Zusatzbausteine; die versicherungsnehmende Person darf gewechselt werden.
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- Tarifvergleich: Grundlage sind die Produktübersichten der Versicherung zu den genannten Lösungen. Sie geben Mindestbeträge, Fristen, Zinssätze und Vertragsregeln wieder, nicht den Umfang und die Grenzen der einzelnen Leistungen. „Keine Angabe“ heißt: Die Produktübersicht sagt dazu nichts; ein Beleg dafür, dass es die Regelung nicht gibt, ist das nicht. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 10. August 2026.Quellen: VermögensPolice · SchatzBrief · PrivateFinancePolice · PrivateMarketsPolice · ParkDepot · Geldanlage in Aktien — Freibeträge der Schenkungsteuer
Diese Seite gibt Tarife und Leistungen verkürzt wieder und ist kein Angebot. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihrem persönlichen Angebot und in den Versicherungsbedingungen des Versicherers; diese gehen der Darstellung hier in jedem Punkt vor.