Tätigkeit am Kunden und verwendete Geräte beschreiben
Fußpflege und Podologie sollten anhand der tatsächlich angebotenen Leistungen beschrieben werden. Halten Sie Behandlungsarten, eingesetzte Geräte und zusätzliche Angebote fest. Ob im eigenen Studio oder bei Hausbesuchen gearbeitet wird, ist dabei relevant; die genaue Abgrenzung der Tätigkeit gehört in die Prüfung des Angebots.
Die Arbeit am Kunden ist ein anderer Bereich als beschädigte Instrumente, Einrichtung oder nicht nutzbare Geschäftsräume. Erfassen Sie eigene Sachwerte und mitgeführte Geräte deshalb gesondert. Haftungsumfang, versicherte Schadenursachen und mögliche Leistungen bei einem Ausfall ergeben sich aus den Vertragsbedingungen, nicht allein aus der Branchenbezeichnung.
Bereiten Sie eine Leistungsübersicht, Standorte und die Werte wichtiger Arbeitsmittel vor. Eine Beschreibung der Terminorganisation zeigt, welche Geräte kurzfristig ersetzt werden müssten. Verwenden Sie allgemeine Abläufe ohne Kundennamen oder medizinische Angaben; eine erste Anfrage benötigt weder Befunde noch Bilder von behandelten Personen.
