Behandlungen, Geräte und Hausbesuche einordnen
Eine Physiotherapiepraxis sollte manuelle Behandlungen, gerätegestützte Angebote und Hausbesuche getrennt beschreiben. Wichtig sind die Aufgaben aller mitarbeitenden Personen und die Räume, in denen Leistungen stattfinden. Daraus entsteht ein konkretes Tätigkeitsbild für die Vertragsprüfung, ohne einen einzelnen Behandlungsablauf bereits als gedeckt vorauszusetzen.
Schäden im Zusammenhang mit einer Behandlung sind von beschädigter Praxis- oder Elektroniktechnik zu unterscheiden. Erfassen Sie Gerätewerte, Eigentumsverhältnisse und Einsatzorte, einschließlich mitgeführter Arbeitsmittel. Für den Vergleich von Angeboten zählen neben dem Leistungsumfang auch Ausschlüsse und die Frage, wie eine eingeschränkte Nutzbarkeit der Praxis behandelt wird.
Halten Sie eine Übersicht Ihrer Leistungen, die Personalstruktur und unverzichtbare Geräte bereit. Für Hausbesuche hilft eine Beschreibung von Wegen und mitgenommenen Arbeitsmitteln. Nutzen Sie allgemeine Abläufe anstelle von Patientendaten; die erste Anfrage benötigt keine Gesundheitsunterlagen und muss keine konkrete Behandlungsgeschichte enthalten.
