Dienstleistung & Kreativwirtschaft
Versicherungen für Friseursalons – wenn die Farbe nicht hält
Im Salon arbeiten Sie mit Oxidationsmitteln, heißen Geräten und einem Terminkalender ohne Pufferzeiten. Eine Blondierung, die zu lange einwirkt, ein Glätteisen eine Sekunde zu nah an der Kopfhaut, ein Schlauch am Waschbecken, der sich nachts löst: Der Schaden entsteht in Sekunden und trifft entweder Ihre Kundschaft, deren Sachen oder Ihre eigene Einrichtung. Ein Friseurbetrieb ohne Warmwasser und Strom arbeitet dabei nicht halb, sondern gar nicht. Und weil der Salon vom Bürgersteig aus einsehbar sein soll, steht zwischen Ihnen und der Straße meist nur eine große Scheibe.
Für dieses Gewerbe
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Typische Fälle
Was in diesem Gewerbe schiefgeht
Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.
Blondierung mit Nebenwirkung
Eine Kundin lässt sich für eine Feier aufhellen; die Kopfhaut reagiert stark, sie muss zum Hautarzt und meldet sich krank. Sie verlangt Behandlungskosten und Schmerzensgeld, dazu den Verdienstausfall für die Tage, an denen sie nicht arbeiten konnte. Ob tatsächlich falsch dosiert oder eine Vorschädigung verschwiegen wurde, klärt sich erst Wochen später.
Nachts läuft der Waschplatz aus
Die Anschlussleitung am Waschbecken löst sich nach Feierabend, am Morgen steht das Wasser im Salon und zieht in das Ladenlokal darunter. Einrichtung und Bodenbelag sind durchnässt, der Nachbar meldet Schäden an seiner Decke an. Bis der Estrich trocken und der Boden neu ist, können Sie niemanden bedienen.
Die Gesellin geht, die Kundenkartei geht mit
Eine Mitarbeiterin kündigt, eröffnet zwei Straßen weiter und schreibt Ihre Stammkundinnen mit Namen und Terminhistorie an. Sie wollen das unterbinden und gleichzeitig klären, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sauber war, weil sie inzwischen dagegen klagt. Beides läuft über Anwälte, bevor eine einzige Frage beantwortet ist.
Friseursalon
Diese Versicherungen kommen in Frage
In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.
Betriebshaftpflichtversicherung
an erster StelleSie arbeiten mit Oxidationsmitteln und scharfen Klingen direkt an Kopfhaut, Ohren und Nacken — nirgends sonst im Betrieb ist der Weg von einem Handgriff zum Personenschaden so kurz. Dazu haften Sie für das, was Ihre Kundschaft im Salon trägt oder an der Garderobe ablegt.
Was die Betriebshaftpflicht leistetGeschäftsinhaltsversicherung
Der Wert Ihres Betriebs steckt in Waschplätzen, Stühlen, Trockenhauben, Spiegelwänden und dem Farbenlager im Hinterzimmer. Diese Ausstattung ist in einem gemieteten Ladenlokal das, was tatsächlich Ihnen gehört, und nach Feuer oder Leitungswasser nicht über Nacht wieder aufgebaut.
Was die Geschäftsinhalt leistetFirmen-Rechtsschutzversicherung
Im Friseurhandwerk sind Personalwechsel häufig, und der Streit darüber folgt Mustern: Kündigungsschutz, Arbeitszeugnis, mitgenommene Kundenadressen, ein neuer Salon um die Ecke. Dazu kommen Bewertungen im Netz und Auseinandersetzungen mit Vermietern über Lüftung, Lärm und Wasseranschlüsse.
Was die Firmen-Rechtsschutz leistetErtragsausfallversicherung
Ein Salon ohne Warmwasser, Strom oder trockenen Boden macht keinen halben Umsatz, sondern keinen. Miete für die Ladenfläche, Leasingraten und die Gehälter Ihres Teams laufen unverändert weiter, und die Termine der stillstehenden Wochen holen Sie später nicht nach.
Was die Ertragsausfall leistetGlasversicherung
Ein Salon besteht zu einem guten Teil aus Glas: die Scheibe zur Straße, die Spiegelwände hinter den Stühlen, Ablagen und Trennwände. Nach einem Bruch stehen Sie mit offener Front im Ladenlokal und können erst wieder bedienen, wenn Maß genommen und neu eingebaut ist.
Was die Glas leistetWelche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
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Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
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Sagen Sie uns kurz, was Sie tun und was Sie schon versichert haben — den Rest klären wir im Gespräch.
Häufige Fragen
Ich stehe allein im Salon und habe keine Angestellten. Brauche ich trotzdem eine Betriebshaftpflicht?
Ja. Die Haftung hängt nicht an der Betriebsgröße, sondern am Schaden: Eine Kopfhautverletzung kostet dasselbe, ob sie im Ein-Personen-Salon oder in einer Kette passiert. Als Einzelunternehmerin haften Sie zudem mit Ihrem Privatvermögen, nicht nur mit dem, was im Salon steht.
Deckt die Betriebshaftpflicht auch, wenn eine Farbe nicht so wird wie besprochen?
Meist nicht. Ein Ergebnis, das der Kundin nicht gefällt, ist zunächst eine Frage von Nacharbeit oder Minderung aus dem Werkvertrag und kein Haftpflichtschaden. Anders liegt es, wenn Haare abbrechen oder die Kopfhaut geschädigt ist — dann geht es um einen Personenschaden. Wo genau die Grenze verläuft, entscheidet der Einzelfall und Ihre Bedingungen.
Ich arbeite mobil und habe keine eigenen Räume. Was davon ist dann überhaupt sinnvoll?
Die Haftungsfrage bleibt unverändert, denn Sie schneiden und färben in fremden Wohnungen, wo Einrichtung und Bewohner im Weg stehen. Was am Ladenlokal hängt — Einrichtung, Glas, der Ausfall der Fläche — entfällt dagegen. Ihre Ausrüstung im Fahrzeug ist eine eigene Frage, die wir vorher klären sollten.
Was kostet die Absicherung eines Friseursalons?
Für einen Salon bleibt die Liste kurz: Die Haftpflicht wird nach Betriebsart, Umsatz und Mitarbeiterzahl eingestuft, die Einrichtung nach ihrem Wiederbeschaffungswert, der Ertragsausfall nach dem Umsatz, der bei einer Schließung wegbräche. Die belegten Deckungssummen der Betriebshaftpflicht stehen auf deren Seite im Kostenteil. Sagen Sie uns Stuhlzahl, Team und Umsatz — daraus machen wir eine ehrliche Monatsrechnung ohne Bausteine, die ein Salon nicht braucht.
Kann ich die Verträge beenden, wenn ich den Salon aufgebe?
Ja. Fällt das versicherte Risiko weg, weil Sie das Gewerbe abmelden, entfällt die Grundlage des Vertrages; der Versicherer verlangt dafür einen Nachweis, in der Regel die Gewerbeabmeldung. Melden Sie sich bei uns, bevor der letzte Kundentag feststeht, damit zwischen Schließung und Vertragsende weder eine Lücke noch eine Doppelzahlung entsteht.
Was ist eine angemessene Summe für einen Salon?
Der Salonalltag produziert eher kleine Schäden — die verfärbte Bluse, die gereizte Kopfhaut —, doch bemessen wird eine Haftpflichtsumme am seltenen Gegenteil: der allergische Schock nach einer Färbung ohne ausreichenden Test oder der Sturz einer Kundin über ein Kabel mit bleibenden Folgen. Weil zwischen den Summenstufen im Beitrag wenig liegt, ist die höhere Stufe im Salon fast immer die vernünftige Wahl. Die Sachseite bleibt mit der Einrichtung überschaubar.
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