Beratung & Recht
Versicherungen für die Wirtschaftsprüfung – wenn Dritte dem Testat vertrauen
Prüfungsplanung, Stichproben, Saldenbestätigungen, am Ende ein Bestätigungsvermerk unter dem Jahresabschluss. Der Unterschied zu anderen beratenden Berufen liegt darin, wer sich darauf verlässt: nicht nur der Mandant, sondern Banken, Gesellschafter, Käufer und Aufsichtsstellen, die den geprüften Abschluss zur Grundlage eigener Entscheidungen machen. Bleibt eine Position unentdeckt, entsteht der Schaden deshalb oft nicht dort, wo geprüft wurde, sondern bei Dritten, und er zeigt sich erst, wenn das Unternehmen ausfällt. § 54 WPO verlangt vor der Bestellung den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden; § 323 HGB regelt, wofür Sie als Abschlussprüferin oder Abschlussprüfer einstehen. Dazu kommen zehn Jahre Arbeitspapiere im Haus und Mandantendaten, die bei kapitalmarktnahen Aufträgen noch nicht öffentlich sind.
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Typische Fälle
Was in diesem Gewerbe schiefgeht
Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.
Testat trotz überbewerteter Forderungen
Bei der Prüfung eines Mittelständlers wird der Forderungsbestand nicht ausreichend auf Werthaltigkeit untersucht, der Abschluss erhält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Hausbank verlängert daraufhin die Kreditlinie; als das Unternehmen wenige Monate später ausfällt, nimmt sie den Prüfer in Anspruch, weil sie sich auf das Testat gestützt hat. Gestritten wird dann darüber, welche Prüfungshandlungen geschuldet waren und ob der Fehler bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte auffallen müssen.
Altlast in der Due Diligence übersehen
In einer Transaktionsprüfung bleibt eine Verpflichtung aus einem alten Liefervertrag unentdeckt, weil sie nur in einer Anlage zum Vertrag steht. Der Käufer bemisst den Kaufpreis nach Ihren Feststellungen und trägt die Verpflichtung anschließend selbst. Bei solchen Aufträgen ist der Kreis derer, die sich auf Ihre Arbeit berufen, größer als bei der gesetzlichen Abschlussprüfung — und die dortige Haftungsgrenze des § 323 HGB gilt hier nicht.
Verfahren nach dem Zusammenbruch eines Mandanten
Ein geprüftes Unternehmen meldet Insolvenz an, Gläubiger werfen der Geschäftsleitung Bilanzmanipulation vor, und die Staatsanwaltschaft prüft, ob im Prüfungsbericht unrichtig berichtet wurde — § 332 HGB stellt das unter Strafe. Neben dem Verfahren gegen die verantwortliche Person ermittelt die Berufsaufsicht und will dieselben Arbeitspapiere sehen. Beides setzt Jahre nach der Prüfung ein, und beides muss jemand fachlich begleiten, bevor irgendetwas entschieden ist.
Wirtschaftsprüfung
Diese Versicherungen kommen in Frage
In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
an erster StelleOhne den Nachweis nach § 54 WPO gibt es keine Bestellung, und Auftraggeber verlangen ihn vor der Beauftragung ohnehin. Der Grund liegt im Berufsbild: Ihr Testat ist eine Aussage, auf die Dritte Geld setzen, und dessen Verlust ist ein reiner Vermögensschaden ohne beschädigte Sache dahinter.
Was die Vermögensschaden-Haftpflicht leistetCyberversicherung
Während der Prüfung liegen Hauptbuch, Verträge sowie Personal- und Kundendaten Ihres Mandanten auf Ihren Systemen und in Ihrem Datenraum. Ein Abfluss trifft deshalb zuerst den Mandanten — bei kapitalmarktnahen Aufträgen mit Zahlen, die dort noch niemand kennen soll.
Was die Cyber leistetStraf-Rechtsschutzversicherung
Prüferinnen und Prüfer stehen nach Unternehmenszusammenbrüchen regelmäßig selbst im Verfahren, und die Berufsaufsicht ermittelt parallel zur Staatsanwaltschaft. Zwischen Prüfung und Vorwurf liegen oft Jahre, in denen sich niemand mehr an Einzelheiten erinnert; verteidigt wird dann allein mit den Arbeitspapieren.
Was die Straf-Rechtsschutz leistetGeschäftsinhaltsversicherung
Arbeitspapiere sind Ihr einziger Nachweis darüber, wie geprüft wurde, und § 51b WPO verpflichtet Sie, die Handakten zehn Jahre aufzubewahren. Gehen sie durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruch unter, fehlt Ihnen genau das Material, mit dem Sie sich Jahre später verteidigen müssten.
Was die Geschäftsinhalt leistetWelche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.
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Häufige Fragen
Ich prüfe nur kleine Gesellschaften — gilt die Pflicht trotzdem?
Ja. Sie knüpft an Ihre Bestellung an, nicht an die Größe Ihrer Mandate. Was sich mit dem Mandantenkreis ändert, ist die nötige Höhe des Schutzes: Prüfungen für Aktiengesellschaften und kapitalmarktorientierte Unternehmen verlangen mehr als der Abschluss einer kleinen GmbH, und die Vorgaben dazu stehen in der WPO.
Kann ich meine Haftung gegenüber dem Mandanten begrenzen?
Für die gesetzliche Abschlussprüfung zieht § 323 HGB bereits eine Grenze, die bei vorsätzlichem Handeln nicht gilt. Darüber hinaus erlaubt § 54a WPO eine vertragliche Begrenzung, allerdings nur in dem Rahmen, den die Vorschrift zieht, und nur, wenn in dieser Höhe auch Versicherungsschutz besteht. Eine Klausel ohne passende Police läuft ins Leere.
Ein Mandat liegt Jahre zurück — bin ich dafür noch geschützt?
Das hängt daran, wie der Vertrag den Versicherungsfall definiert und ob nach seinem Ende eine Nachmeldefrist vereinbart ist. Weil Ansprüche gegen Prüfende typischerweise erst nach einer Insolvenz oder einem Gesellschafterstreit auftauchen, ist dieser Punkt in Ihrem Beruf wichtiger als in den meisten anderen. Bei einem Wechsel des Versicherers oder bei Aufgabe der Praxis sollte er ausdrücklich geregelt sein.
Was kostet die Absicherung einer Prüfungsgesellschaft?
Die Vermögensschaden-Haftpflicht dominiert die Rechnung; ihre Höhe folgt in der Regel der Zahl der Berufsträger, der Deckungssumme — bei Pflichtprüfungen gesetzlich vorgegeben — und der Struktur der Prüfungsmandate. Je nach Gesellschaft kommen der Straf-Rechtsschutz nach Linie und Versicherungssumme sowie die Cyberdeckung hinzu. Mit Mandatsliste und Kopfzahl bereiten wir die Einstufung vor und legen Ihnen die Beiträge offen.
Bin ich als angestellter Prüfer über die Gesellschaft mitversichert?
In der Regel über den Vertrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft — die Kammer stellt aber auf Ihre persönliche Bestellung ab. Übernehmen Sie daneben eigene Aufträge, auch nur gelegentlich, ist das ein eigener Sachverhalt und gehört gesondert geregelt. Wie weit der Schutz Ihrer Gesellschaft reicht, steht in deren Versicherungsschein.
Wir sind eine kleine Praxis mit wenigen Prüfungsmandaten — ändert das den Bedarf?
Es ändert die Rechnung, nicht die Logik: Auch das einzelne Prüfungsmandat trägt die volle Verantwortung des Bestätigungsvermerks, und gerade kleine Praxen prüfen oft Gesellschaften, deren Gläubiger sich im Krisenfall an den Prüfer erinnern. Die Beiträge folgen der Größe des Berufsträgerkreises und dem Honorarvolumen — insofern zahlt die kleine Praxis weniger. Beim Deckungsumfang orientiert sich der Vertrag an den Mandaten, die Sie tatsächlich annehmen.
In welcher Höhe sichern sich Prüfer sinnvollerweise ab?
Das Berufsrecht schreibt eine Mindestversicherungssumme vor — sie ist die Startlinie, nicht die Empfehlung. Maßgeblich ist das Schadenpotenzial Ihrer Mandate: Bei der Prüfung größerer Gesellschaften stehen im Ernstfall Forderungen von Banken, Investoren und Insolvenzverwaltern im Raum, die sich an der Bilanzsumme orientieren, nicht an Ihrem Honorar. Die passende Höhe ergibt sich deshalb aus der Mandatsstruktur; wir gehen sie Mandat für Mandat mit Ihnen durch.
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