Beratung & Recht
Versicherungen für Immobilienmakler – Haftung für jede Angabe
Sie nehmen ein Objekt auf, übernehmen Wohnfläche, Baujahr und Energiekennwert aus den Unterlagen des Eigentümers, machen daraus ein Exposé und führen anschließend fremde Menschen durch fremde Häuser. Fast alles, was Sie liefern, ist eine Auskunft — und Käufer treffen auf ihrer Grundlage die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Stimmt eine Zahl nicht oder fehlt ein Hinweis, den Sie kannten, geht am Haus nichts kaputt: Der Schaden entsteht am Preis, und er wird bei Ihnen geltend gemacht. Dazu kommt alles, was am Ortstermin hängt — Schlüssel für leerstehende Objekte, Interessenten in fremden Räumen und der Zahlungsverkehr rund um den Notartermin.
Für dieses Gewerbe
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Typische Fälle
Was in diesem Gewerbe schiefgeht
Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.
Wohnfläche aus alten Unterlagen übernommen
Für ein Reihenhaus übernehmen Sie die Wohnfläche aus einer Berechnung des Voreigentümers, in der das ausgebaute Dachgeschoss mit voller Fläche steht. Nach dem Einzug lässt der Käufer neu aufmessen und kommt auf spürbar weniger Fläche als im Exposé. Er verlangt von Ihnen den Teil des Kaufpreises ersetzt, den er nach seiner Rechnung zu viel gezahlt hat, und beruft sich dabei auf Ihre Angabe.
Geänderte Bankverbindung kurz vor der Zahlung
Im Mailverkehr zur Kaufabwicklung liest jemand mit, und der Käufer erhält aus einem Postfach, das Ihrem täuschend ähnlich sieht, eine korrigierte Bankverbindung. Er überweist dorthin, und das Geld ist weg, bevor jemand den Fehler bemerkt. Neben der Aufklärung des Vorfalls und der Meldung an die Aufsichtsbehörde steht die Frage im Raum, ob Ihr Büro den Zugriff auf diese Kommunikation hätte verhindern müssen.
Dachfenster nach der Besichtigung offen geblieben
Sie führen die Besichtigung eines leerstehenden Hauses allein durch und ziehen ein gekipptes Dachfenster beim Rundgang nicht wieder zu. Über das Wochenende regnet es hinein; Estrich und Parkett im Obergeschoss ziehen Wasser, die Decke darunter zeichnet sich ab. Der Eigentümer verlangt Trocknung und Wiederherstellung von Ihnen, denn das Objekt war in Ihrer Obhut.
Immobilienmakler
Diese Versicherungen kommen in Frage
In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
an erster StelleIhr Produkt ist die Auskunft, und der typische Fehler im Maklergeschäft beschädigt nichts: Er verschiebt einen Kaufpreis, lässt einen Käufer eine Bebauung einplanen, die nicht genehmigungsfähig ist, oder eine Frist verstreichen. Vermitteln Sie zusätzlich Immobiliardarlehen nach § 34i GewO oder verwalten Sie Wohnimmobilien, ist der Nachweis dieser Deckung außerdem Voraussetzung für die Erlaubnis.
Was die Vermögensschaden-Haftpflicht leistetBetriebshaftpflichtversicherung
Sie arbeiten in Häusern, die Ihnen nicht gehören, führen fremde Schlüssel und begleiten Publikum durch Objekte, die niemand mehr bewohnt und in denen entsprechend wenig gesichert ist. Dort beginnt genau die Schadenart, bei der die Deckung für Vermögensschäden aufhört.
Was die Betriebshaftpflicht leistetGewerbliche Kfz-Versicherung
Ihr Arbeitstag ist eine Kette von Ortsterminen, und der Wagen ist Büro, Lager für Schlüssel und Unterlagen sowie Wartezimmer für Interessenten in einem. Wer beruflich so viel unterwegs ist, sollte die Fahrzeuge auch als betriebliches Risiko führen und nicht als Privatsache.
Was die Firmen-Kfz leistetCyberversicherung
In Ihrem Postfach und Ihrer Maklersoftware liegen Ausweiskopien, Selbstauskünfte, Gehaltsnachweise und Bonitätsunterlagen von Interessenten, die nie Kunde geworden sind. Zugleich ist genau dieser Mailverkehr der Ort, an dem Kaufpreiszahlungen angebahnt und Kontodaten ausgetauscht werden — das macht ein Maklerbüro zu einem lohnenden Ziel.
Was die Cyber leistetWelche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
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Bevor Sie anfragen
Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.
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Sagen Sie uns kurz, was Sie tun und was Sie schon versichert haben — den Rest klären wir im Gespräch.
Häufige Fragen
Ich vermittle nur, ich verwalte nichts — ist eine Versicherung für mich überhaupt Pflicht?
Für die reine Vermittlung nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO nicht. Die Pflicht greift, sobald Sie zusätzlich Immobiliardarlehen vermitteln oder gewerbsmäßig Wohnungseigentum beziehungsweise Mietverhältnisse für Dritte verwalten; dann verlangt die Erlaubnisbehörde den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Am Haftungsrisiko ändert die fehlende Pflicht allerdings nichts — es richtet sich nach dem Wert des Objekts, nicht nach der Erlaubnis.
Die Unterlagen kommen vom Verkäufer. Hafte ich für dessen Angaben?
Sie schulden keine eigene Bauprüfung, aber Sie dürfen fremde Angaben auch nicht ungeprüft als eigene weitergeben. Die Rechtsprechung verlangt, dass Sie nachfragen, wenn sich Zweifel aufdrängen, und dass erkennbar wird, woher eine Zahl stammt. Was Ihnen der Eigentümer beiläufig über einen früheren Wasserschaden erzählt, gehört weitergegeben — ein pauschaler Haftungsausschluss im Exposé trägt an dieser Stelle nur begrenzt.
Ich arbeite allein, ohne Büro und ohne Angestellte. Lohnt sich das?
Die Forderung bemisst sich am Objektwert, nicht an Ihrer Betriebsgröße — und im Immobiliengeschäft reichen wenige Quadratmeter Abweichung für eine Forderung, die kein Einzelbüro aus laufenden Provisionen begleicht. Hinzu kommt: Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer haften Sie persönlich, es steht keine Gesellschaft dazwischen.
Was kostet die Absicherung eines Immobilienmaklers?
Üblicherweise zählen das Vermittlungsvolumen und die Objektarten — Wohnimmobilien, Gewerbe, dazu gegebenenfalls Verwaltung —, die gewählte Deckungssumme und die Frage, ob Sie allein oder mit Team arbeiten. Mit Objektsparte und Jahresvolumen rechnen wir Deckung und Beitrag für Ihr Geschäft durch; die Summe orientiert sich dabei an Ihren typischen Kaufpreisen, nicht an einer Pauschale.
Der Käufer will die Provision zurück, weil er sich falsch beraten fühlt. Ist das ein Versicherungsfall?
In dieser Form nicht. Der eigene Lohn für die eigene Leistung ist kein Haftpflichtfall: Eine streitige Provision klären Sie mit dem Kunden oder vor Gericht, nicht über die Deckung. Etwas anderes gilt für den Nachteil, der ihm über die Provision hinaus durch einen Fehler entstanden ist; das ist die Forderung, um die es im Deckungsfall geht. Beides wird in der Praxis oft in einem Schreiben vermischt, muss aber getrennt beurteilt werden.
Welche Vermögensschadensumme braucht die Vermittlung?
Die Objektpreise Ihres Markts geben den Takt vor: Bei der Vermittlung von Wohnimmobilien in einer teuren Stadt bewegt jeder Abschluss Summen, bei denen ein Beratungs- oder Aufklärungsfehler ein Vielfaches der Provision kostet — der Schaden misst sich am Geschäft des Kunden, nicht an Ihrem Verdienst. Wer Gewerbeobjekte oder Anlagevermittlung dazunimmt, hebt die Messlatte weiter. Ihre typische Objektpreisklasse ist deshalb die erste Frage im Beratungsgespräch.
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