Beratung & Recht
Versicherungen für Hausverwaltungen – fremdes Geld, fremde Gebäude
Sie führen Konten, die Ihnen nicht gehören, beauftragen Handwerk an Gebäuden, die Ihnen nicht gehören, und setzen Beschlüsse um, die andere gefasst haben. Der Arbeitstag besteht aus Fristen: Abrechnungsfristen, Einladungsfristen, Gewährleistungsfristen, dazu Winterdienst und Verkehrssicherung an jedem betreuten Objekt. Wird eine dieser Fristen versäumt, ist der Schaden meist sofort endgültig — eine Nachforderung, die verfällt, ein Mangelanspruch, der verjährt. Und weil Sie das Haus betreuen, kommt auch der Sturz im Treppenhaus zuerst bei Ihnen an. Wer fremdes Wohnungseigentum oder fremden Wohnraum gewerbsmäßig verwaltet, braucht dafür die Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO und muss nach § 15 MaBV eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden unterhalten.
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Typische Fälle
Was in diesem Gewerbe schiefgeht
Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.
Betriebskostenabrechnung nach Fristablauf
Weil die Heizkostenaufstellung des Dienstleisters spät kommt, geht die Abrechnung für ein Mehrparteienhaus erst nach Ablauf des Folgejahres hinaus. Nach § 556 Absatz 3 BGB sind Nachforderungen dann ausgeschlossen; die Nachzahlungen mehrerer Mietparteien lassen sich nicht mehr durchsetzen. Der Eigentümer verlangt den Ausfall von Ihnen, weil die Frist in Ihrer Zuständigkeit lag.
Gemeldeter Mangel bleibt liegen
Ein Bewohner meldet ein lockeres Geländer im Treppenhaus, die Nachricht geht in der Woche der Eigentümerversammlung unter, ein Auftrag wird nicht ausgelöst. Wochen später stürzt eine Besucherin auf der Treppe und verletzt sich schwer. Neben Heilbehandlung und Schmerzensgeld steht die Frage, wer die Verkehrssicherungspflicht am Objekt tatsächlich wahrgenommen hat — und wer beweisen kann, dass er sie wahrgenommen hat.
Gefälschte Handwerkerrechnung vom Gemeinschaftskonto bezahlt
Eine Rechnung, die aussieht wie die des seit Jahren beauftragten Sanitärbetriebs, nennt eine geänderte Bankverbindung, und die Zahlung geht wie gewohnt vom Gemeinschaftskonto ab. Das Geld stammt aus der Erhaltungsrücklage und ist nicht zurückzuholen. Die Eigentümergemeinschaft will wissen, wie sorgfältig die Freigabe geprüft wurde, und verlangt Ersatz.
Hausverwaltung
Diese Versicherungen kommen in Frage
In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
an erster StelleFür Wohnimmobilienverwaltungen ist diese Deckung keine Abwägung, sondern Voraussetzung der Erlaubnis nach § 34c GewO — und sie ist zugleich die Sparte, die zum Kernrisiko passt: Ihre teuersten Fehler sind versäumte Fristen und fehlerhafte Abrechnungen, bei denen nichts beschädigt wird und trotzdem Geld verloren geht.
Was die Vermögensschaden-Haftpflicht leistetHaus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Streuen, prüfen und beauftragen tun Sie, tragen muss die Pflicht am Ende der Eigentümer — nach einem Sturz meldet sich der Verletzte trotzdem bei beiden. Diese Deckung hängt am betreuten Objekt und schließt die Verwaltung ein, wenn sie im Auftrag der Gemeinschaft tätig wird; Ihre eigene Betriebsdeckung allein reicht für ein fremdes Grundstück nicht.
Was die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistetImmobilienversicherung
Der Abschluss und die Pflege der Gebäudedeckung gehören zu Ihren kaufmännischen Aufgaben: Sie entscheiden über Summe, Gefahren und Bausteine für ein Gebäude, dessen Eigentümer die Lücke später bezahlt. Eine unterversicherte oder zu eng geschnittene Police wird deshalb im Streitfall zu Ihrem Problem, nicht nur zu seinem.
Was die Immobilien leistetCyberversicherung
Sie halten Mietverträge, Kontodaten, Ausweiskopien und Zahlungsvollmachten für Hunderte Haushalte in einem System und lösen daraus regelmäßig Überweisungen aus fremdem Vermögen aus. Diese Kombination — viele personenbezogene Daten und ein Konto mit Zeichnungsbefugnis — ist genau das, worauf Angriffe zielen.
Was die Cyber leistetFirmen-Rechtsschutzversicherung
Zwischen Eigentümergemeinschaft, einzelnen Eigentümern, Mietparteien und Dienstleistern stehen Sie in der Mitte, und Beschlussanfechtungen, Streit über den Verwaltervertrag oder Auseinandersetzungen mit Handwerksbetrieben sind Teil des Geschäfts. Solche Verfahren sind keine Schadenersatzforderung gegen Sie und werden deshalb von keiner Haftpflichtdeckung getragen.
Was die Firmen-Rechtsschutz leistetWelche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.
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Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
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Häufige Fragen
Gilt die Nachweispflicht auch für mich, wenn ich nur Gewerbeobjekte verwalte?
Nein. Erlaubnis- und Versicherungspflicht nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO knüpfen an die Verwaltung von Wohnungseigentum und von Mietverhältnissen über Wohnräume an. Wer ausschließlich Gewerbeimmobilien betreut, fällt nicht darunter — an der Haftung für Abrechnung, Fristen und Objektbetreuung ändert das nichts, und die Beträge sind dort eher größer als kleiner.
Die Gemeinschaft hat doch eine Gebäudeversicherung. Reicht die nicht?
Die deckt das Haus, nicht Ihre Arbeit. Brennt es oder läuft eine Leitung aus, zahlt sie den Schaden am Gebäude; wenn Sie eine Frist versäumt, falsch abgerechnet oder einen Auftrag nicht ausgelöst haben, ist das keine versicherte Gefahr an der Sache, sondern eine Forderung gegen die Verwaltung. Das sind zwei Verträge mit zwei unterschiedlichen Aufgaben, und in Ihrer Rolle brauchen Sie beide im Blick — den einen für die Gemeinschaft, den anderen für sich.
Ich verwalte nur wenige Einheiten nebenbei — bin ich damit schon erlaubnispflichtig?
Maßgeblich ist die Gewerbsmäßigkeit, nicht die Zahl der Einheiten: Wer die Verwaltung fremden Wohneigentums auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt, braucht die Erlaubnis und den Versicherungsnachweis, auch wenn es nur um zwei Objekte geht. Die Verwaltung eigener Immobilien fällt nicht darunter. Wo genau die Grenze in Ihrem Fall verläuft, entscheidet am Ende die Erlaubnisbehörde — vor dem Start lohnt die Rückfrage dort.
Was kostet die Absicherung einer Hausverwaltung?
Die verwalteten Einheiten sind die Rechengröße: Ihre Zahl und Art — WEG, Mietverwaltung, Gewerbe — bestimmt in der Regel die Vermögensschaden-Deckung; dazu kommen Deckungssumme, Rücklagenvolumen und die weiteren Bausteine bis zur Gebäudedeckung eigener Objekte. Belegte Eckwerte hält die Kostenübersicht der Immobilienversicherung bereit. Mit Einheitenzahl und Bestandsstruktur rechnen wir das Verwaltungspaket durch.
Was passiert, wenn Geld aus der Rücklage vorsätzlich veruntreut wird?
Vorsätzliches Handeln ist in Haftpflichtverträgen nicht gedeckt, und daran ändert kein Baustein etwas. Das betrifft nicht nur Sie selbst, sondern ist auch der Grund, warum die Frage bei Beschäftigten mit Kontovollmacht gesondert betrachtet wird — dafür gibt es eigene Vertrauensschaden-Lösungen, die nicht zu dieser Auswahl gehören. Versehen, Fehlbuchungen und getäuschte Freigaben sind dagegen genau der Fall, für den die Deckung gedacht ist.
Wonach richtet sich die Deckungshöhe einer Verwaltung?
Nach dem verwalteten Bestand: Anzahl und Wert der Einheiten, Höhe der verwalteten Gelder und die Frage, ob WEG- oder Mietverwaltung überwiegt. Ein versäumter Sanierungsbeschluss oder eine verpasste Frist kann Schäden auslösen, die sich am Gebäudewert orientieren — und getroffen wird im Zweifel die Rücklage der Gemeinschaft, die Ersatz von Ihnen verlangt. Wächst der Bestand, gehört die Summe nachgezogen; das prüfen wir bei jeder Bestandsmeldung mit.
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