Beratung & Recht
Versicherungen für Architekturbüros – Entwurf, Vergabe, Bauüberwachung
Ihr Arbeitstag verteilt sich auf drei Orte: den Entwurf am Bildschirm, den Termin beim Bauherrn und die Baustelle, auf der geprüft wird, ob das Gebaute dem Plan entspricht. Gebaut wird dabei von anderen — was Sie schulden, ist eine Planung, eine Ausschreibung, eine Freigabe, eine Kontrolle. Deshalb treffen in einem Architekturbüro zwei sehr verschiedene Ansprüche zusammen: einer, der am Bauwerk endet und ein Bauteil öffnen lässt, und einer, der nur den Kostenrahmen betrifft, den Ihre Planung dem Bauherrn vorgegeben hat. Dazwischen steht die Bauüberwachung, in der Sie neben dem ausführenden Betrieb für einen Mangel einstehen, den Sie nicht verursacht, sondern nicht bemerkt haben. Die Berufsbezeichnung ist geschützt und an die Eintragung in die Architektenliste der Länderkammer gebunden; wer eigenverantwortlich und selbstständig tätig ist, muss dafür nach dem Architektengesetz seines Bundeslandes eine Berufshaftpflicht unterhalten. Diese Seite ordnet, welche Verträge in einem Architekturbüro üblicherweise zusammengehören.
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Was in diesem Gewerbe schiefgeht
Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.
Abdichtung geschlossen, bevor sie geprüft war
Sie führen die Bauüberwachung für ein Wohnhaus. Der Anschluss der Sockelabdichtung an die Bodenplatte wird an einem Tag verfüllt, an dem kein Termin von Ihnen auf der Baustelle lag, und danach sieht die Schicht niemand mehr. Zwei Winter später steht Feuchte im Untergeschoss, und der Rohbaubetrieb hat sein Gewerbe inzwischen abgemeldet. Der Bauherr hält sich an Sie, weil die Kontrolle dieses Bauabschnitts zu Ihrer Leistung gehörte.
Kostenberechnung trägt die Finanzierung
Für die Finanzierung legt der Bauherr Ihre Kostenberechnung vor, und die Bank stellt den Rahmen danach auf. Nach der Ausschreibung liegen die Angebote deutlich darüber, weil eine Position mit einer Annahme aus der Vorplanung stehengeblieben ist. Der Bauherr muss nachfinanzieren, streicht Teile des Ausbaus und verlangt die Differenz von Ihnen. Gestritten wird dann nicht über einen Mangel am Haus, sondern darüber, was Ihre Kostenangabe ihm zugesagt hat.
Ausführungsplanung liegt verschlüsselt
An einem Montagmorgen öffnen sich weder Modell noch Planstand noch Postfach. Auf der Baustelle wartet der Ausbau auf freigegebene Ausführungspläne, und ohne Freigabe geht dort nichts weiter — der Stillstand läuft ab dem ersten Tag mit. In denselben Projektordnern liegen Unterlagen fremder Gebäude: Grundrisse, Vergabeunterlagen, Angaben zu Schließ- und Sicherheitstechnik. Wen Sie darüber unterrichten müssen, entscheidet sich, bevor überhaupt feststeht, was abgeflossen ist.
Architekturbüro
Diese Versicherungen kommen in Frage
In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.
Berufshaftpflichtversicherung
an erster StelleSie mauern keine Wand, und trotzdem steckt der Schaden hinterher im Bauwerk: ein Detail, das so nicht ausführbar war, eine Freigabe, die zu früh kam, eine Schicht, die vor dem Schließen niemand mehr gesehen hat. Bei einem Überwachungsfehler stehen Sie neben dem ausführenden Betrieb ein, nicht an seiner Stelle — und wer die geschützte Berufsbezeichnung eigenverantwortlich führt, muss diese Deckung gegenüber seiner Kammer ohnehin belegen.
Was die Berufshaftpflicht leistetVermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Kostenschätzung, Kostenberechnung, Vergabevorschlag, Rechnungsprüfung: Mit diesen Leistungen geben Sie dem Bauherrn die Zahlen vor, auf die er seine Finanzierung stellt — und eine Kostenobergrenze, die Sie mit ihm vereinbart haben, ist keine Prognose, sondern Teil dessen, was Sie schulden. Reicht das Geld am Ende nicht, fordert er die Differenz von Ihnen, während am Bau selbst alles so steht, wie es geplant war.
Was die Vermögensschaden-Haftpflicht leistetFirmen-Rechtsschutzversicherung
In seinen Verfahren steht ein Architekturbüro meistens auf der Klägerseite: Es treibt ein Honorar ein, das der Bauherr nach Umplanung oder vorzeitiger Beendigung nicht zahlen will, oder streitet über Leistungsphasen, die er für nicht erbracht hält. Dazu kommen Auseinandersetzungen um Ihre Rechte am Entwurf und, sobald Angestellte und Praktikanten im Büro arbeiten, das Arbeitsrecht — Verfahren, die Sie selbst betreiben müssen und deren Kosten anfallen, lange bevor über die Sache entschieden ist.
Was die Firmen-Rechtsschutz leistetGeschäftsinhaltsversicherung
Was in Ihren Räumen steht, ist zu einem guten Teil nicht nachkaufbar: Planarchive laufender und längst abgenommener Vorhaben, Bemusterungsordner, Modelle und Musterplatten, dazu Plotter und Großformatgeräte. Kommt Jahre nach der Abnahme ein Mangelvorwurf, ist der Planstand von damals Ihr wichtigstes Beweismittel — nach Feuer oder Löschwasser gibt es ihn nur noch, soweit er wiederhergestellt wird.
Was die Geschäftsinhalt leistetCyberversicherung
Ihre Freigabe gibt der Baustelle den Takt: Was nicht freigegeben herausgeht, wird nicht gebaut, und ein Büro, das zwei Wochen keine Pläne liefern kann, hält mehrere Gewerke gleichzeitig an. Dazu kommt, dass in Ihren Projektordnern Gebäudedaten fremder Objekte liegen — Grundrisse, Vergabeunterlagen und Angaben zu Schließ- und Sicherheitstechnik, die auch nach der Fertigstellung niemanden sonst etwas angehen.
Was die Cyber leistetWelche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
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Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
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- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
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Häufige Fragen
Den Mangel hat der ausführende Betrieb verursacht — warum werde ich in Anspruch genommen?
Weil bei einem Überwachungsfehler beide als Gesamtschuldner einstehen: der Betrieb für die mangelhafte Ausführung, Sie dafür, dass die Überwachung sie nicht erfasst hat. Der Bauherr wendet sich dann an den, der greifbar und zahlungsfähig ist, und nach einer Insolvenz auf der Baustelle ist das häufig das Architekturbüro. § 650t BGB gibt Ihnen dafür ein Leistungsverweigerungsrecht: Solange der Bauherr dem bauausführenden Unternehmen keine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und diese nicht erfolglos verstrichen ist, müssen Sie nicht leisten. Erheben und durchsetzen muss diesen Einwand aber jemand, und dieser Teil kostet unabhängig davon, wie die Sache ausgeht.
Ich arbeite in der Innenarchitektur — gilt das alles auch für mich?
Die Länderkammern führen die Fachrichtungen getrennt: Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung. Ein Versicherungsvertrag folgt derselben Logik — geschützt ist die Tätigkeit, die in ihm beschrieben ist. Wer aus der Innenarchitektur heraus zusätzlich Genehmigungsplanung übernimmt oder als Landschaftsarchitektin die Bauleitung mitführt, arbeitet neben dem, was einmal angegeben wurde; unproblematisch ist das, solange es vorher gemeldet wird. Wächst das Büro dagegen in Richtung Generalplanung, Projektsteuerung oder Bauträgergeschäft, ist das ein eigener Sachverhalt und gesondert zu vereinbaren.
Was kostet die Absicherung eines Architekturbüros?
Drei Dinge treiben den Beitrag: die Berufsgruppe mit ihrem Planungsrisiko, die Versicherungssumme — sie muss zu den Bausummen Ihrer Projekte passen — und die ergänzenden Bausteine, etwa für Büroinhalt und Datenverlust. Welche Linie welche Summe vorsieht, lesen Sie in der Kostenübersicht der Berufshaftpflicht nach. Mit Projektgrößen und Mitarbeiterzahl rechnen wir das Büro durch; Innenarchitektur und Objektüberwachung fließen gesondert ein.
Statik und Gebäudetechnik plant nicht mein Büro — wer haftet für deren Fehler?
Gegenüber dem Bauherrn entscheidet, wer den Vertrag geschlossen hat. Beauftragt er die Fachplanung selbst, steht jeder für sein Gewerk ein; beauftragen Sie sie als Generalplanerin weiter, schulden Sie das Gesamtergebnis und holen sich das Geld anschließend beim Fachplaner zurück, sofern der versichert und noch am Markt ist. Unabhängig davon bleiben die Koordination der Fachplanungen und ihre Einarbeitung in Ihre Pläne Ihre eigene Leistung — und die Fehler entstehen fast immer an genau diesen Schnittstellen. Wer welche Schnittstelle prüft, gehört deshalb in den Vertrag und nicht in die Erinnerung an ein Baustellengespräch.
Der Bauherr baut meinen Entwurf um und nennt mich nicht mehr — ist das ein Versicherungsfall?
Es ist kein Haftungsfall, sondern ein Streit, den Sie selbst führen müssen. Entwürfe und Bauwerke sind nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 UrhG als Werke der Baukunst geschützt, sofern sie die nötige Gestaltungshöhe erreichen; ob eine bestimmte Änderung hinzunehmen ist, wird zwischen Ihrem Urheberinteresse und dem Eigentum des Bauherrn abgewogen. Eine Haftpflichtdeckung greift dafür nicht, weil niemand Schadenersatz von Ihnen verlangt. Ob und in welchem Umfang ein Rechtsschutzvertrag urheberrechtliche Auseinandersetzungen trägt, unterscheidet sich von Vertrag zu Vertrag — das gehört vor die Unterschrift, nicht vor den ersten Umbau.
Zwei Partner, ein kleines Büro — welche Konsequenz hat das für den Schutz?
Zunächst eine organisatorische: Beide Berufsträger und ihre jeweiligen Aufgabenfelder müssen im Vertrag stehen, denn versichert ist die beschriebene Tätigkeit. Die Bürogröße mindert das Einzelrisiko nicht — der kleine Zweierbetrieb plant Gebäude derselben Größenordnung wie die Konkurrenz mit zwanzig Leuten, nur mit weniger Rücklagen für den Ernstfall. Beitragsentlastung kommt über das Honorarvolumen von selbst; gespart wird an der Bürotechnik, nicht am Kern des Vertrags.
Welche Summen sind in der Architektur üblich und nötig?
Üblich sind gestaffelte Höhen für Personen- und Sachschäden samt Vermögensschadenteil; nötig ist, was Ihre Projekte hergeben: Bei Planung und Bauüberwachung haften Sie neben den ausführenden Firmen häufig als gesamtschuldnerischer Anker, und ein Mangel am Rohbau rechnet sich nach Bausumme, nicht nach Honorarzone. Länderarchitektengesetze und Auftraggeber setzen Mindesthöhen, die eher Untergrenzen markieren. Wir legen die Staffel an Ihre Projektliste an — von dort kommt die Zahl.
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