Tätigkeit und Einsatzorte auch bei kleinem Umfang erfassen
Bei einem Kleingewerbe ist die tatsächlich ausgeführte Arbeit wichtiger als die Bezeichnung klein oder nebenberuflich. Beschreiben Sie Leistungen, Waren und Einsatzorte sowie die Nutzung eigener oder fremder Sachen. Ein geringer Umfang beantwortet noch nicht, welche Folgen ein Fehler haben könnte; zusätzliche Aufgaben sollten deshalb ebenfalls in der Übersicht auftauchen.
Eigene Arbeitsmittel sind von möglichen Ansprüchen eines Kunden zu unterscheiden. Arbeiten Sie von zu Hause oder nutzen private Geräte auch geschäftlich, sollte diese Verwendung bei der Vertragsdurchsicht erkennbar sein. Prüfen Sie vorhandene Vereinbarungen nach Tätigkeitsumfang und versicherten Sachen, statt aus der privaten oder gewerblichen Bezeichnung allein einen Schutz abzuleiten.
Stellen Sie eine kurze Beschreibung typischer Aufträge und eine Liste wichtiger Arbeitsmittel zusammen. Ergänzen Sie Standorte, geplante Veränderungen und vorhandene Verträge. Damit lässt sich der tatsächliche Bedarf gezielt besprechen; für die erste Anfrage genügen allgemeine Angaben ohne Kundennamen, einzelne Rechnungen oder vertrauliche Unterlagen Ihrer Auftraggeber.
