Gemeinsame Tätigkeit und Aufgaben der Beteiligten beschreiben
Bei einer GbR sollte die Beschreibung mit den gemeinsamen Leistungen beginnen. Halten Sie fest, wer welche Aufgaben übernimmt und ob daneben eigenständige Tätigkeiten ausgeführt werden. Die Rechtsform allein beschreibt weder das Geschäft noch einen konkreten Haftungsfall. Das tatsächliche Zusammenwirken der Beteiligten muss deshalb im Tätigkeitsbild nachvollziehbar sein.
Ansprüche aus der gemeinsamen Arbeit sind von Schäden an Einrichtung und Arbeitsmitteln zu unterscheiden. Klären Sie bei vorhandenen Verträgen, welche Tätigkeit und welcher Personenkreis genannt sind und wem die verwendeten Sachen gehören. Falls Leistungen oder Beteiligte wechseln, sollte die Vertragsprüfung diese Veränderung berücksichtigen, ohne pauschale Aussagen über einen Einzelfall abzuleiten.
Eine Übersicht über Aufgabenverteilung, Einsatzorte und gemeinsame Sachwerte ist eine geeignete Gesprächsgrundlage. Ergänzen Sie bestehende Versicherungsunterlagen und zusätzliche Tätigkeiten einzelner Beteiligter. Für den Einstieg reicht eine allgemeine Beschreibung der Organisation; vertrauliche Vertragsinhalte, Kundendaten oder persönliche Unterlagen der Gesellschafter müssen nicht mit der ersten Anfrage übermittelt werden.
