Büro & Rechtsform
Versicherungen für Freiberufler und Selbstständige – Sie sind der Betrieb
Ein Auftrag, eine Rechnung, ein Kalender: Wer freiberuflich arbeitet, verkauft die eigene Leistung ohne Firma dahinter — ohne Rechtsabteilung, ohne IT, ohne Vertretung im Krankheitsfall. Ein Fehler wird deshalb unmittelbar Ihnen zugerechnet, und die Forderung landet bei Ihrem Privatvermögen, weil zwischen Ihnen und dem Betrieb nichts steht, was sie abfängt. Für einen Teil der Katalogberufe nach § 18 EStG ist das keine Abwägung: Anwältinnen, Steuerberater und Wirtschaftsprüferinnen müssen eine Berufshaftpflicht nachweisen, sonst werden sie nicht zugelassen, und bei Ärztinnen, Hebammen, Architekten und beratenden Ingenieurinnen folgt dieselbe Pflicht aus Berufsordnungen und Landeskammerrecht. Diese Seite ordnet, welche Verträge bei freiberuflicher und selbstständiger Arbeit üblicherweise zusammengehören.
Für dieses Gewerbe
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Typische Fälle
Was in diesem Gewerbe schiefgeht
Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.
Die Klausel, die anders ankam
Sie übertragen für einen Auftraggeber einen Rahmenvertrag in eine andere Sprache und geben eine Haftungsklausel enger wieder, als sie im Original steht. Ihr Auftraggeber unterschreibt auf dieser Grundlage und muss nachverhandeln, als es mit seinem Vertragspartner zum Streit kommt. Verletzt ist niemand und kaputt ist nichts — er verlangt von Ihnen den Nachteil ersetzt, der ihm dadurch entstanden ist.
Aufbau beim Auftraggeber
Für einen Workshop bauen Sie in den Räumen der Kundin auf; beim Verschieben eines Rollkoffers kippt ein Stativ gegen eine Glasvitrine, später stolpert eine Teilnehmerin über das provisorisch verlegte Kabel und verletzt sich am Knie. Die Kundin fordert Ersatz für die Vitrine, die Teilnehmerin Schmerzensgeld und Behandlungskosten. Beides passiert in fremden Räumen, in denen Sie nur zu Gast waren.
Alles auf einem Rechner
Ihr Notebook wird verschlüsselt; darauf liegen laufende Projekte, die Angebots- und Rechnungsablage und die Unterlagen mehrerer Auftraggeber, die letzte Sicherung ist ein paar Tage alt. Sie sind Ihre eigene IT und müssen entscheiden, wie es weitergeht, während vereinbarte Termine unverändert im Kalender stehen. Weil auch personenbezogene Daten Ihrer Auftraggeber betroffen sind, kommen die Meldepflichten der DSGVO dazu.
Freiberufler und Selbstständige
Diese Versicherungen kommen in Frage
In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.
Berufshaftpflichtversicherung
an erster StelleIn vielen freien Berufen ist der Nachweis Voraussetzung dafür, überhaupt tätig werden zu dürfen — bei Ärztinnen und Hebammen ebenso wie bei Architekten und beratenden Ingenieurinnen, je nach Berufsordnung und Landeskammerrecht. Und wo keine Pflicht besteht, bleibt es dabei, dass zwischen Ihnen und der Forderung kein Unternehmen steht, das sie auffängt.
Was die Berufshaftpflicht leistetVermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Für die rechts- und wirtschaftsberatenden Katalogberufe ist der Nachweis Zulassungsvoraussetzung: § 51 BRAO für die Anwaltschaft, § 67 StBerG für die Steuerberatung, § 54 WPO für die Wirtschaftsprüfung. In den übrigen freien Berufen — Unternehmensberatung, Fachübersetzung, Sachverständigentätigkeit, Coaching — prüft das keine Kammer, und was abgesichert sein muss, ergibt sich allein aus dem Auftrag: Was ein Projekt an Honorar einbringt, hat mit dem, was beim Auftraggeber davon abhängt, meist nichts zu tun.
Was die Vermögensschaden-Haftpflicht leistetCyberversicherung
Bei Ihnen liegen die Daten fremder Auftraggeber auf Geräten, die Sie selbst administrieren — es gibt keine Abteilung, die nachts das Backup kontrolliert. Fällt ein Gerät aus oder gerät sein Inhalt in falsche Hände, betrifft das jeden Ihrer Auftraggeber gleichzeitig, und die gesetzlichen Fristen laufen unabhängig davon, ob Sie gerade arbeitsfähig sind.
Was die Cyber leistetGeschäftsinhaltsversicherung
Alles, womit Sie arbeiten, haben Sie selbst gekauft: Rechner, Kamera, Instrumente, Werkzeug, Fachliteratur, Musterkoffer. Steht das im häuslichen Arbeitszimmer, gilt es für die private Hausratversicherung als gewerblich genutzt und ist ausgeklammert oder eng begrenzt — genau dann, wenn Sie es ersetzen müssen, um weiterarbeiten zu können.
Was die Geschäftsinhalt leistetWelche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
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Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
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Häufige Fragen
Bin ich verpflichtet, eine Berufshaftpflicht abzuschließen?
Das hängt am Beruf, nicht am Umsatz. Für Anwältinnen, Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen, Ärztinnen, Hebammen sowie Architekten und beratende Ingenieurinnen ist eine Absicherung Zulassungs- oder Berufsvoraussetzung. Für Medien-, Sprach- und viele Kreativberufe gibt es keine solche Pflicht — dort entscheidet der Auftrag: Rahmenverträge größerer Kunden verlangen den Nachweis regelmäßig trotzdem.
Ich arbeite als Freelancer im Team meines Auftraggebers — bin ich über ihn gedeckt?
In aller Regel nicht. Die Betriebshaftpflicht Ihres Auftraggebers versichert dessen Betrieb und dessen Beschäftigte; als selbstständige Auftragnehmerin sind Sie für diesen Vertrag eine Dritte. Prüfen Sie stattdessen Ihren Rahmenvertrag: Häufig ist dort eine eigene Deckung samt Mindestsumme verlangt, und der Nachweis wird vor dem ersten Einsatz abgefragt.
Ich arbeite von zu Hause — genügen Hausrat und Privathaftpflicht?
Für den privaten Teil ja, für den beruflichen nicht. Beide Verträge sind auf das Privatleben zugeschnitten und klammern die selbstständige Tätigkeit aus; das betrifft den Schaden, den Sie im Auftrag verursachen, genauso wie die Geräte, mit denen Sie arbeiten. Die Trennlinie verläuft nicht an der Wohnungstür, sondern an der Frage, ob Sie gerade beruflich tätig waren.
Was kostet die Absicherung für Freiberufler?
Ihr Berufsbild ist die Rechengrundlage: Die Berufshaftpflicht stuft nach Berufsgruppe, Versicherungssumme und Bausteinen ein; beratende Berufe ergänzen die Vermögensschaden-Deckung nach Honorarvolumen und Deckungssumme. Wer vom Homeoffice aus arbeitet, braucht oft weniger Bausteine, als der Katalog hergibt. Die Summen je Linie zeigt die Kostenübersicht der Berufshaftpflicht. Mit Beruf und Auftragsvolumen rechnen wir Ihre Absicherung passgenau.
Was ist mit Ansprüchen, die erst nach dem Ende meiner Selbstständigkeit kommen?
Damit ist zu rechnen, denn Fehler zeigen sich oft Jahre später. Entscheidend ist, ob Ihr Vertrag Ansprüche noch trägt, die nach seinem Ende gemeldet werden; bei den Pflichtversicherungen der beratenden Berufe ist eine Nachhaftung vorgeschrieben, sonst muss sie vereinbart werden. Bevor ein Vertrag gekündigt oder umgestellt wird, sehen wir uns genau diesen Punkt an.
Woran orientiere ich die Höhe als Freiberufler?
An den Folgen Ihres Rats oder Werks beim Auftraggeber: Ein Übersetzungsfehler in einem Vertragstext, eine fehlerhafte Berechnung, ein verpasster Abgabetermin — der Schaden entsteht im Geschäft des Kunden und skaliert mit dessen Größe, nicht mit Ihrem Honorar. Wer für Konzerne arbeitet, braucht deshalb mehr Höhe als bei Privatkundschaft, auch als Einzelperson. Ihre Auftraggeberstruktur ist die Grundlage, auf der wir die Summe festmachen.
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