Ausrüstung unterwegs und vereinbarte Aufnahmen unterscheiden
Bei einer fotografischen Tätigkeit sollten Auftragsarten und Einsatzorte beschrieben werden. Studioaufnahmen, Termine beim Kunden und Veranstaltungen stellen unterschiedliche Anforderungen an Organisation und Ausrüstung. Halten Sie fest, welche Ergebnisse und Termine vereinbart werden und ob weitere Personen mitarbeiten; dies ist besonders hilfreich, wenn Aufnahmen später nicht einfach wiederholt werden können.
Kameras, Objektive und Rechner sind nach Eigentum, Wert und Einsatzort zu erfassen. Ein Geräteschaden ist anders zu betrachten als ein Anspruch wegen einer nicht wie vereinbart gelieferten Aufnahme oder eines Vorfalls beim Shooting. Prüfen Sie diese Bereiche getrennt und klären Sie insbesondere den Umgang mit mitgeführter oder geliehener Technik.
Eine Liste der Ausrüstung und eine Beschreibung typischer Auftragsabläufe erleichtern die Vorbereitung. Ergänzen Sie Transport, Lagerung und den Weg von der Aufnahme zur Übergabe der Dateien. Für eine erste Anfrage reichen anonymisierte Beispiele; Kundenbilder, private Kontaktdaten und vertrauliche Vertragsunterlagen müssen dabei nicht versendet werden.
