Dienstleistung & Kreativwirtschaft
Versicherungen für Kosmetikstudios – wenn die Haut reagiert
Sie behandeln Gesicht, Augenpartie und Nagelbett, also die empfindlichsten Stellen, die ein Mensch hat, und meist mit Stoffen oder Geräten, die genau deshalb wirken. Zwischen dem gewünschten Ergebnis und einer Verätzung, Verbrennung oder Entzündung liegen oft nur die Einwirkzeit, die Geräteeinstellung und ein Anamnesebogen, den jemand unvollständig ausgefüllt hat. Kommt es dazu, geht es nicht um Nacharbeit, sondern um ärztliche Behandlung und um die Frage, ob Sie hätten erkennen müssen, dass die Haut für diese Behandlung nicht geeignet war. Gleichzeitig hängt Ihr Angebot an wenigen Apparaten, die niemand kurzfristig ersetzt, und an Terminen, die sich nicht nachholen lassen.
Für dieses Gewerbe
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Typische Fälle
Was in diesem Gewerbe schiefgeht
Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.
Peeling auf vorbehandelter Haut
Eine Kundin erwähnt beim Vorgespräch nicht, dass sie ein verschreibungspflichtiges Aknemittel nimmt; nach dem Fruchtsäurepeeling bleiben Rötungen und Pigmentflecken zurück. Sie geht zum Hautarzt und fordert Behandlungskosten und Schmerzensgeld, weil Sie hätten nachfragen müssen. Der Streit dreht sich dann nicht um das Peeling, sondern um Ihre Aufklärung und Ihre Dokumentation.
Verbrennung bei der Lichtbehandlung
Bei einer Behandlung mit Lichtimpulsen ist eine Hautpartie stärker pigmentiert als eingeschätzt; es entstehen Blasen und später eine hellere Narbe am Hals. Die Kundin lässt das dermatologisch behandeln und verlangt Ersatz sowie Schmerzensgeld für eine sichtbare Stelle. Geführt wird der Fall über die Frage, ob die Geräteeinstellung zur Hauttypbestimmung passte.
Das Gerät fällt aus, die Termine bleiben
Nach einem Überspannungsschaden im Haus reagiert Ihr Kombigerät nicht mehr, der Hersteller nennt für die Reparatur mehrere Wochen. Die Behandlungen, die Sie damit anbieten, sind ausgebucht und lassen sich nicht auf andere Geräte umlegen. Ein Teil der Kundinnen geht in dieser Zeit in das Studio, das den Termin halten kann.
Kosmetikstudio
Diese Versicherungen kommen in Frage
In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.
Betriebshaftpflichtversicherung
an erster StelleIhre Arbeit endet nicht an der Hautoberfläche: Säuren, Kleber, Wärme, Licht und Klingen kommen an Augenlid, Gesicht und Nagelbett zum Einsatz, und der Fehler zeigt sich oft erst Tage später. Dazu haften Sie für alles, was Kundinnen in Ihren Räumen zustößt, von der Behandlungsliege bis zum nassen Boden am Waschbecken.
Was die Betriebshaftpflicht leistetGeschäftsinhaltsversicherung
Behandlungsliegen, Kabinenausstattung, Empfang und ein Lager voller Wirkstoffprodukte mit Haltbarkeitsdatum stehen in Räumen, die Sie in der Regel nur gemietet haben. Nach Feuer, Leitungswasser oder Einbruch ist der Ersatz dieser Ausstattung der größte Posten, nicht die Wand dahinter.
Was die Geschäftsinhalt leistetElektronikversicherung
Der Unterschied zwischen Ihrem Studio und dem nächsten steckt meist in zwei oder drei Apparaten, die zu den teuersten Anschaffungen des Betriebs gehören und deren Bedienung Sie täglich üben. Genau dort schlagen ein Griff daneben, ein Überspannungsereignis oder ein Sturz beim Umstellen durch — und Ersatz gibt es nicht im Fachhandel um die Ecke.
Was die Elektronik leistetErtragsausfallversicherung
Ein Kosmetikstudio verkauft Termine, keine Lagerware: Ausgefallene Stunden lassen sich nicht nachholen, weil der nächste Tag längst vergeben ist. Miete, Leasingraten für die Geräte und die Gehälter Ihrer Mitarbeiterinnen laufen weiter, während die Kabine leer steht.
Was die Ertragsausfall leistetWelche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.
Lieber direkt sprechen?
Ali Qaderi · 0176 66835895
Mo–Fr 9–18 Uhr · außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag
Bevor Sie anfragen
Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.
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Sagen Sie uns kurz, was Sie tun und was Sie schon versichert haben — den Rest klären wir im Gespräch.
Häufige Fragen
Reicht meine private Haftpflichtversicherung für die Arbeit im Studio?
Nein. Private Verträge nehmen die berufliche Tätigkeit ausdrücklich aus, und genau dort entstehen Ihre Schäden. Daran ändert sich nichts, wenn Sie nur wenige Stunden in der Woche behandeln oder nebenberuflich angefangen haben.
Ich biete auch apparative Behandlungen an. Ist das automatisch mitversichert?
Nicht ohne Weiteres. Geräte mit Licht-, Laser- oder Radiofrequenztechnik und alles, was die Hautbarriere durchdringt — Microneedling, Permanent Make-up, Wimpernverlängerung mit Klebern — wird gesondert abgefragt und ist teils ausgeschlossen. Sagen Sie uns vor Vertragsschluss, was Sie tatsächlich anbieten, auch das, was erst geplant ist.
Was gilt, wenn eine Kundin eine Vorerkrankung oder ein Medikament verschwiegen hat?
Das entlastet Sie nicht automatisch. Von Ihnen wird erwartet, dass Sie vor der Behandlung fragen, das Ergebnis festhalten und im Zweifel ablehnen. Ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Anamnesebogen ist im Streitfall Ihr wichtigstes Papier — er entscheidet häufig mehr als der Versicherungsvertrag.
Was kostet die Absicherung eines Kosmetikstudios?
Ihr Behandlungsangebot bestimmt die Einstufung: Apparative Verfahren wie Ultraschall oder Laser gehören gesondert in Haftpflicht- und Gerätedeckung. Daneben zählen Umsatz, Studiogröße und der Wert der Ausstattung; mobiles Arbeiten fließt eigens ein. Mit Behandlungsliste und Gerätewerten rechnen wir Ihr Studio durch — vom Einzelplatz bis zum Team, und nur mit den Bausteinen, die Ihr Angebot wirklich hergibt.
Ich arbeite mobil und behandle bei Kundinnen zu Hause. Ändert das etwas?
Für die Haftung nicht, für den Rest schon. Ohne eigene Räume entfällt der Grund für die Absicherung der Studioeinrichtung, dafür sind Ihre Geräte ständig unterwegs und werden mehrmals täglich ein- und ausgeladen. Das gehört ausdrücklich in den Vertrag, sonst gilt der Schutz nur an der Betriebsstätte.
Mein Studio bin im Grunde ich selbst — wie schlank darf der Vertrag sein?
So schlank, dass er genau Ihre Behandlungsliste trägt und nichts darüber hinaus: Für ein Ein-Personen-Studio zählt die Haftpflicht mit sauber beschriebenen Behandlungen mehr als jedes Zusatzpaket. Behandlungsformen jenseits der klassischen Pflege verändern das Risiko stärker als jede Studiogröße — sie gehören einzeln benannt. Die Einrichtung versichern Sie nach tatsächlichem Wert, nicht nach Katalogpauschale. Klein und präzise schlägt hier groß und ungefähr.
An welchem Ernstfall orientiert sich die Summe im Studio?
An der Haut, die nicht mitspielt: eine Unverträglichkeit mit bleibenden Pigmentstörungen im Gesicht, eine Verbrennung durch ein Gerät, eine verschleppte Entzündung nach einer Behandlung — solche Fälle bringen Schmerzensgeld und Behandlungskosten zusammen und setzen die Messlatte für die Personenschadensumme. Der Warenschrank spielt dagegen kaum eine Rolle. Wählen Sie die Stufe deshalb nach dem Gesicht Ihrer Kundin, nicht nach dem Wert der Cremes.
Sie bekommen Ihren Beitrag schriftlich – kostenlos und unverbindlich.
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