Kundenfahrzeuge und eigene Betriebstechnik unterscheiden
Bei Kfz-Handel und Werkstatt sollten Verkauf, Reparatur, Wartung und Probefahrten einzeln beschrieben werden. Entscheidend ist, wann Kundenfahrzeuge im Betrieb verbleiben und wer sie bewegt. Halten Sie zusätzlich fest, welche Leistungen ausgelagert werden und welche Fahrzeuge zum eigenen Bestand des Unternehmens gehören.
Ein beschädigtes Kundenfahrzeug, eine defekte Hebebühne und ein Schaden am eigenen Firmenwagen sind verschiedene Prüfbereiche. Erfassen Sie deshalb fremde Sachen in Obhut getrennt von eigener Einrichtung und Fahrzeugbestand. Für jede Situation bleiben die vereinbarten Schadenursachen, Tätigkeiten, Selbstbehalte und Ausschlüsse maßgeblich.
Bereiten Sie den Weg eines Fahrzeugs von der Annahme bis zur Rückgabe vor. Ergänzen Sie Stellplätze, Probefahrten und die Werte wichtiger Werkstattgeräte. Mit dieser Übersicht lassen sich Fragen zu Betriebshaftung, eigener Technik und Fahrzeugschutz besprechen, ohne den gesamten Werkstattablauf als pauschal gedeckt darzustellen.
