Gästebetrieb, Einrichtung und Gebäudeverantwortung abgrenzen
Bei einem Hotel oder Beherbergungsbetrieb zählen neben Zimmern auch die tatsächlich angebotenen Zusatzleistungen. Beschreiben Sie beispielsweise Bewirtung und weitere von Ihnen betriebene Bereiche, soweit sie vorhanden sind. Die Aufgaben rund um Gäste, übernommene Sachen und die tägliche Betreuung sollten ebenso sichtbar werden wie externe Dienstleister im Haus.
Eigene Einrichtung, Gebäude und Gegenstände von Gästen sind nicht derselbe Sachbereich. Erfassen Sie Eigentümer und Zuständigkeiten deshalb getrennt. Auch Buchungssysteme und weitere unverzichtbare Technik gehören in die Übersicht. Ein möglicher Betriebsausfall ist nach Ursache und vereinbartem Umfang zu prüfen; eine schwächere Belegung allein ist keine zugesagte Versicherungsleistung.
Eine Beschreibung der Betriebsbereiche und wesentlichen Sachwerte bietet eine gute Grundlage für das Gespräch. Ergänzen Sie Miet- oder Eigentumsverhältnisse, bestehende Verträge und Abläufe bei nicht nutzbaren Zimmern. Für die erste Anfrage sind allgemeine Angaben ausreichend; Gästelisten, Ausweiskopien und personenbezogene Buchungsunterlagen sollten nicht übermittelt werden.
