Handel & Gastronomie
Versicherungen für den Einzelhandel – Fläche, Ware, Publikum
Ihre Verkaufsfläche steht jeden Tag Fremden offen: Kundschaft geht durch die Gänge, Ware wird nachgeräumt, im Eingang wischt jemand den Regen weg, und an der Rampe wartet die Anlieferung. Zum Schaden wird dieser Alltag dort, wo zwei dieser Vorgänge zusammentreffen — jemand rutscht auf der frisch gewischten Fläche aus, ein Stapel kippt neben einem Kinderwagen um. Dazu kommt, dass Ihr Betriebsvermögen fast vollständig in einem einzigen Raum liegt: als Ware im Regal, als Einrichtung, als Kasse und Kühlung. Was diesen Raum trifft — ein Einbruch, Wasser aus der Etage darüber, ein Feuer im Nachbarhaus —, trifft deshalb sofort auch den Umsatz, denn ein geschlossener Laden hat keine Kundschaft, die wartet.
Für dieses Gewerbe
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Typische Fälle
Was in diesem Gewerbe schiefgeht
Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.
Sturz auf der frisch gewischten Fläche
An einem Regentag wischt eine Aushilfe den Eingangsbereich, das Warnschild steht zwei Meter daneben. Eine Kundin rutscht aus, bricht sich das Handgelenk und ist als Selbstständige wochenlang arbeitsunfähig. Neben Behandlungskosten und Schmerzensgeld fordert ihre Krankenkasse zurück, was sie geleistet hat, und der Verdienstausfall kommt obendrauf.
Nachts durch die Schaufensterscheibe
Gegen drei Uhr schlägt jemand die Auslage ein, räumt den vorderen Verkaufstisch leer und hinterlässt im Laden ein Trümmerfeld. Bis eine Notverglasung steht, muss das Geschäft bewacht oder geschlossen bleiben; die Ersatzscheibe ist bedruckt und braucht Vorlauf. Verloren sind nicht nur Ware und Scheibe, sondern jeder Verkaufstag, an dem die Fläche halb abgesperrt ist.
Die Charge, die niemand behalten will
Eine gelieferte Serie erweist sich nach zwei Wochen als mangelhaft — Nähte reißen, die Kundschaft bringt sie zurück, und Sie stehen in der Gewährleistung. Ihr Lieferant bestreitet den Mangel und verweist auf den Hersteller im Ausland. Bis das geklärt ist, tragen Sie die Erstattungen, die Rücksendungen und die Kosten für zwei Auseinandersetzungen gleichzeitig.
Einzelhandel
Diese Versicherungen kommen in Frage
In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.
Betriebshaftpflichtversicherung
an erster StelleIhre Verkaufsfläche betritt, wer will — Sie suchen sich weder die Kundschaft noch deren Aufmerksamkeit aus. Damit beginnt Ihre Haftung nicht erst bei einem Fehler im Verkauf, sondern auf jedem Quadratmeter, den jemand betreten darf: Eingang, Gänge, Treppe, Lagerzugang.
Was die Betriebshaftpflicht leistetGeschäftsinhaltsversicherung
Im Handel steckt der größte Teil des Betriebsvermögens in Ware, die im Regal liegt und laufend nachgekauft wird — der Bestand vor dem Weihnachtsgeschäft ist ein Vielfaches dessen, was im Februar auf der Fläche steht. Diese Schwankung muss der Vertrag abbilden, sonst ist die Summe ausgerechnet dann zu niedrig, wenn am meisten im Laden liegt.
Was die Geschäftsinhalt leistetGlasversicherung
Kaum ein anderes Gewerbe stellt seine Fassade als Werbefläche aus Glas aus: Schaufenster, Windfang, Vitrinen, dazu beklebte oder bedruckte Flächen, die sich nicht aus dem Lager ersetzen lassen. Bricht davon eine, steht der Verkaufsraum bis zum Einbau offen — der Zeitdruck ist ein anderer als in einem Büro.
Was die Glas leistetErtragsausfallversicherung
Ein Ladengeschäft lebt von Laufkundschaft, und die kommt nach der Wiedereröffnung nicht von selbst zurück, weil sie inzwischen anderswo gekauft hat. Der Ausfall dauert im Handel deshalb länger als die Reparatur, und die vereinbarte Haftzeit sollte diesen Nachlauf abbilden statt nur die Bauzeit.
Was die Ertragsausfall leistetFirmen-Rechtsschutzversicherung
Im Handel laufen zwei Fronten gleichzeitig: Gewährleistung gegenüber der Kundschaft und Regress gegenüber Lieferanten, oft für dieselbe Ware. Dazu kommen Mietverträge über Ladenflächen und saisonale Aushilfen — Streit, den Sie führen müssen, während der Laden weiter geöffnet ist.
Was die Firmen-Rechtsschutz leistetWelche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.
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Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
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- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
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Häufige Fragen
Ich habe ein kleines Ladengeschäft — genügt die Betriebshaftpflicht?
Sie deckt, was Sie anderen zufügen, und das ist im Publikumsverkehr der größte Einzelposten. Ihre eigene Ware, Ihre Einrichtung und der Umsatz, der Ihnen nach einem Schaden entgeht, sind damit aber nicht abgesichert. Welche Reihenfolge für Ihren Laden sinnvoll ist, hängt davon ab, wie viel Wert auf der Fläche liegt und wie schnell Sie nach einer Schließung wieder verkaufen könnten.
Ist Ladendiebstahl mitversichert?
In aller Regel nicht. Die Inhaltsversicherung setzt beim Diebstahl einen Einbruch voraus; der Griff ins Regal während der Öffnungszeit gehört nicht dazu und gilt als kalkulierbarer Schwund. Für Diebstahl durch eigene Beschäftigte gibt es eine gesonderte Deckung — sprechen Sie uns an, wenn das bei Ihnen ein Thema ist, statt es im Inhaltsvertrag zu vermuten.
Der Warenbestand schwankt stark — wie wird die Summe festgelegt?
Maßgeblich ist der Wert, der tatsächlich in Laden und Lager liegt, und zwar zum Neuwert. Wer die Summe am Februarbestand ausrichtet, ist im November unterversichert, und dann wird die Entschädigung anteilig gekürzt, auch bei einem kleinen Schaden. Für saisonale Spitzen lässt sich eine Vorsorge vereinbaren; wir gehen den Jahresverlauf mit Ihnen durch, bevor eine Zahl im Antrag steht.
Was kostet die Absicherung eines Ladengeschäfts?
Die Rechnung beginnt beim Warenwert: Er setzt die Versicherungssumme der Inhaltsdeckung, während die Haftpflicht nach Betriebsart, Umsatz und Personal eingestuft wird; Schaufensterflächen laufen über das Aufmaß der Glasdeckung, der Ertragsausfall über Umsatz und Haftzeit. Die belegten Summen der Betriebshaftpflicht je Linie stehen in deren Kostenübersicht. Mit Ladenfläche, Warenwert und Umsatz stellen wir die Rechnung je Baustein auf.
Was gilt für Ware, die ich ausliefere oder auf einem Markt verkaufe?
Sobald Ware die Fläche verlässt, greift der Vertrag für den Betriebssitz nicht mehr automatisch. Außenversicherung, Transport und Verkaufsstand sind eigene Vereinbarungen und meist zeitlich wie der Höhe nach begrenzt. Sagen Sie uns, wohin Ihre Ware regelmäßig geht — danach richtet sich, ob eine Erweiterung genügt oder ein eigener Vertrag nötig ist.
Sie bekommen Ihren Beitrag schriftlich – kostenlos und unverbindlich.
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