Handel & Gastronomie
Versicherungen für Onlineshops – wenn der Shop stillsteht
Bestellungen kommen herein, während niemand im Haus ist: nachts, am Feiertag, aus drei Zeitzonen. Dahinter hängt eine Kette, die Sie nur zum Teil selbst betreiben — Shopsystem, Zahlungsdienst, Marktplatzkonto, Lager, Versanddienstleister. Zum Schaden wird das an zwei Stellen: wenn ein Glied dieser Kette ausfällt und der Umsatz mit der ersten Minute stoppt, weil es keine Ladentür gibt, durch die trotzdem jemand käme — und wenn ein Artikel, den Sie nur weiterverkauft haben, bei jemandem zu Hause etwas anrichtet. Für das, was Sie in Umlauf bringen, stehen Sie ein, auch wenn es fertig verpackt aus einem Container kam.
Für dieses Gewerbe
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Typische Fälle
Was in diesem Gewerbe schiefgeht
Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.
Verschlüsselt am Wochenende
Freitagabend legt ein Angriff Shop, Warenwirtschaft und Lagerverwaltung still. Bezahlte Bestellungen lassen sich nicht mehr zuordnen, die Kundschaft schreibt und storniert, der Zahlungsdienstleister bucht zurück. Weil auch Kundendaten betroffen sind, laufen zusätzlich die Meldepflichten der DSGVO: Die Aufsichtsbehörde ist unverzüglich zu unterrichten, im Regelfall binnen 72 Stunden.
Das Netzteil aus dem Import
Sie verkaufen ein zugekauftes Elektrogerät, dessen Netzteil bei einem Kunden in Brand gerät — der Schaden bleibt nicht am Gerät. Weil der Hersteller außerhalb der EU sitzt und Sie die Ware eingeführt haben, trifft Sie die Haftung wie einen Hersteller; der Hausratversicherer des Kunden nimmt Sie in Anspruch. Daneben steht die Frage, ob die restliche Charge aus dem Verkauf muss.
Die Saisonware kommt nass an
Eine Sammelsendung wird beim Umschlag durchnässt, ein Teil der Kartons ist unverkäuflich, Nachschub aus Übersee braucht Wochen. Der Frachtführer haftet nur begrenzt, den Rest tragen Sie — während die gebuchten Anzeigen für genau die Artikel weiterlaufen, die im Shop inzwischen als nicht verfügbar stehen. Die Saison wartet nicht auf die Ersatzlieferung.
Onlineshop
Diese Versicherungen kommen in Frage
In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.
Cyberversicherung
an erster StelleIhr Geschäft hat keine zweite Vertriebsform: Steht das System, steht der Umsatz, und zwar sofort und rund um die Uhr. Dazu verwalten Sie Adress-, Bestell- und Zahlungsdaten von Menschen, die Sie nie gesehen haben — deren Betroffenheit löst gesetzliche Pflichten aus, unabhängig davon, wie groß Ihr Shop ist.
Was die Cyber leistetBetriebshaftpflichtversicherung
Sie bringen Ware in Umlauf, auch wenn Sie nichts davon selbst herstellen — beim Import aus dem Nicht-EU-Ausland rücken Sie in die Rolle des Herstellers. Der Schaden entsteht dann nicht bei Ihnen, sondern in einer fremden Wohnung, und die Forderung erreicht Sie Monate nach dem Verkauf.
Was die Betriebshaftpflicht leistetGeschäftsinhaltsversicherung
Ihr Lager ist der Shop: Was nicht im Regal liegt, lässt sich nicht verkaufen, und bei Saison- oder Aktionsware ist der Bestand für Wochen im Voraus eingekauft und bezahlt. Ein Wasser- oder Brandschaden im Lager trifft damit nicht Einrichtung, sondern Ihr gesamtes Sortiment auf einmal.
Was die Geschäftsinhalt leistetWarentransportversicherung
Ihre Ware verbringt einen erheblichen Teil ihres Lebens unterwegs — vom Lieferanten in Übersee bis zum Umschlaglager, und danach wieder hinaus zur Kundschaft. Auf dieser Strecke gehört sie Ihnen, aber Sie haben sie nicht in der Hand; und der Beteiligte, in dessen Obhut sie beschädigt wird, haftet nur in engen Grenzen.
Was die Warentransport leistetErtragsausfallversicherung
Ein Ausfall kostet Sie nicht nur die Bestellungen des Tages, sondern die Sichtbarkeit danach: schlechtere Bewertungen, gestrichene Anzeigen, ein Marktplatzkonto mit Lieferverzug. Die Fixkosten — Lagermiete, Personal, gebuchte Werbung — laufen dabei ungebremst weiter.
Was die Ertragsausfall leistetWelche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
Mo–Fr 9–18 Uhr · außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag
Bevor Sie anfragen
Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.
Angebot für Ihren Betrieb
Sagen Sie uns kurz, was Sie tun und was Sie schon versichert haben — den Rest klären wir im Gespräch.
Häufige Fragen
Ich verkaufe ausschließlich über einen Marktplatz — betrifft mich das überhaupt?
Vertragspartner Ihrer Kundschaft sind Sie, nicht der Marktplatz; Haftung für Produkt und Lieferung bleibt bei Ihnen. Was allerdings kein Versicherungsvertrag auffängt, ist eine Kontosperrung: Sie ist weder Sachschaden noch Angriff von außen, sondern eine Vertragsfrage zwischen Ihnen und der Plattform. Wer nur dort verkauft, muss dieses Risiko anders lösen als über eine Police.
Zahlt eine Cyberversicherung, wenn mein Hoster ausfällt?
Nicht ohne Weiteres. Gedeckt sind Vorfälle in Ihrem eigenen Verantwortungsbereich; ein Ausfall beim Dienstleister ohne Angriff ist häufig ausgeschlossen oder nur über einen ausdrücklichen Baustein erfasst. Ihr Hostingvertrag begrenzt dessen Haftung meist zusätzlich. Wir sehen uns beide Seiten an, bevor Sie sich auf eine Deckung verlassen.
Das Lager ist ein angemieteter Raum, gepackt wird zu Hause — was gilt wo?
Versichert ist der Ort, der im Vertrag steht. Ware in einer Privatwohnung ist über eine gewerbliche Inhaltsversicherung nicht automatisch erfasst und über eine Hausratversicherung schon gar nicht, weil sie Betriebsvermögen ist. Nennen Sie uns die tatsächlichen Lagerorte, auch die unbequemen — eine ehrliche Aufstellung ist im Schadenfall mehr wert als eine glatte.
Was kostet die Absicherung eines Onlineshops?
Beim Handel im Netz führt die Cyberdeckung die Rechnung an — eingestuft nach Branche, Umsatz und IT-Sicherheitsniveau —, gefolgt von der Haftpflicht für die verkauften Produkte und der Inhaltsdeckung für Lager und Packplatz. Auch der Versand zählt: Wer die eigene Ware auf dem Weg zum Kunden absichert, rechnet über Warenwert und Sendungsaufkommen. Mit Umsatz, Lagerorten und Versandvolumen kalkulieren wir das Paket für Ihren Shop.
Sind Abmahnungen wegen fehlerhafter Pflichtangaben versichert?
In der Regel nicht. Eine Abmahnung wegen Widerrufsbelehrung, Impressum oder Preisangaben beruht auf einem Verstoß, den Sie abstellen müssen — versichert werden Schäden, nicht die Folgen solcher Pflichtverletzungen. Wir sagen das offen, weil es die häufigste Erwartung an eine Onlineshop-Absicherung ist, die sich nicht erfüllt.
Der Shop läuft im Nebenerwerb aus dem Gästezimmer — was ist da nötig?
Weniger, als ein Ladengeschäft braucht, aber mehr als nichts: Sobald Sie gewerblich verkaufen, haften Sie als Händler für die Produkte, die Sie in Verkehr bringen — auch nebenberuflich und auch für zugekaufte Ware. Die Privathaftpflicht steigt an dieser Stelle aus. Ein kleiner Shop startet mit Betriebshaftpflicht samt Produkthaftung; Lager- und Cyberdeckung folgen, wenn Warenwert und Bestellvolumen es rechtfertigen. Der Einstieg ist bewusst schlank kalkuliert.
Welche Deckungssumme sollte ein Onlineshop wählen?
Die Stückzahl macht das Risiko: Wer ein fehlerhaftes Produkt hundertfach versendet, hat keinen Einzelfall, sondern eine Serie — und bei Ware am Körper oder am Kind reicht ein Chargenfehler für Personenschäden in mehreren Haushalten. Die Summe sollte deshalb zur Absatzmenge und zur Produktart passen, nicht zum Büroinventar. Importieren Sie aus Drittländern, rücken Sie zudem in die Herstellerrolle; auch das fließt in die Bemessung ein.
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