Arbeitsverhältnis und konkrete Betreuungsaufgaben einordnen
Erziehende und Betreuungskräfte sollten zunächst beschreiben, ob und in welcher Form sie angestellt oder selbstständig arbeiten. Dazu gehören die übernommenen Aufgaben und Einsatzorte. Eine Tätigkeit innerhalb einer Einrichtung ist von zusätzlich ausgeführten eigenen Angeboten abzugrenzen; aus der Berufsbezeichnung allein ergibt sich keine Aussage zu einem konkreten Haftungsfall.
Vorhandene Absicherung über eine Einrichtung und eigene Verträge sollten anhand von Tätigkeit und versichertem Personenkreis geprüft werden. Halten Sie fest, ob Schlüssel, fremde Gegenstände oder Arbeitsmittel übernommen werden. Fragen zu Haftungsansprüchen und Unfallleistungen sind dabei getrennt zu betrachten, weil der jeweilige Vertrag unterschiedliche Voraussetzungen und Grenzen enthalten kann.
Nutzen Sie eine allgemeine Beschreibung Ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten zur Vorbereitung. Ergänzen Sie Unterlagen zur bestehenden Absicherung und gegebenenfalls selbstständige Zusatzangebote. Namen betreuter Personen, interne Vorfallberichte und persönliche Informationen über Kinder oder Familien werden im ersten Kontakt nicht benötigt; die Arbeitsorganisation lässt sich ohne diese Angaben darstellen.
