Alle im Auto sind geschützt – bis auf einen
Verursachen Sie einen Unfall, reguliert Ihre Haftpflicht die Ansprüche der Mitfahrer und aller anderen Beteiligten. Eine Person geht dabei leer aus: Sie selbst am Steuer – eigene Ansprüche gegen die eigene Haftpflicht gibt es nicht. Diese Lücke schließt der Fahrerschutz als eigener Baustein. Relevant wird er genau dann, wenn niemand sonst haftet, etwa weil Sie allein von der Fahrbahn abgekommen sind. Wer regelmäßig selbst fährt, sollte diese Konstellation kennen, bevor sie eintritt.
