Starkregen steht nicht im Grundschutz
Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm und Hagel bilden den Kern der Absicherung. Was viele stillschweigend dazuzählen, gehört jedoch nicht hinein: Überschwemmung, Starkregen und Rückstau sind nur über einen eigenen Elementarbaustein gedeckt. Dieser Irrtum fällt in der Regel erst auf, wenn das Wasser bereits im Keller stand und die Regulierung an genau dieser Stelle scheitert. Beim Blick in den Vertrag zählt deshalb weniger der Beitrag als die Frage, welche Gefahren überhaupt eingeschlossen sind – und welche fehlen.
