Was nicht im Katalog steht, bleibt draußen
Die klare Liste ist zugleich die Grenze des Schutzes: Der Verlust einer Fähigkeit, die der Vertrag nicht aufführt, löst keine Leistung aus – Einschränkungen unterhalb des vereinbarten Schweregrades ebenso wenig. Vor allem aber bleibt die Psyche außen vor: Seelische Erkrankungen gehören üblicherweise nicht zu den versicherten Auslösern – ausgerechnet jener Grund, der hinter einer Berufsunfähigkeit am häufigsten steht. Wer dieses Risiko einschließen will, braucht je nach Tarif eine Erweiterung – oder gleich die Berufsunfähigkeitsversicherung. Zu einer sauberen Entscheidung gehört diese Grenze auf den Tisch, bevor unterschrieben wird.
