Berufsunfähig ist man früher, als das Wort klingt
Das Wort klingt nach Rollstuhl und Klinik – der Vertrag setzt weit früher an. Berufsunfähig im Sinne der Bedingungen ist in der Regel, wer den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann und bei wem dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Ein Rücken, der keine volle Schicht mehr zulässt, oder eine Erkrankung, die die halbe Arbeitszeit unmöglich macht, kann demnach bereits genügen. Es braucht keinen spektakulären Unfall – und genau deshalb trifft es auch Berufe, die sich sicher fühlen.
