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Gesundheit & Pflege

Versicherungen für Zahnarztpraxen – Zahnersatz, Behandlungseinheit, Praxislabor

Zwei oder drei Behandlungseinheiten, ein Terminraster, das der Schmerzpatient ohne Termin regelmäßig sprengt: In einer Zahnarztpraxis läuft die Arbeit im Takt der Stühle. Am Ende der Sitzung bleibt dabei ein Werkstück im Mund — Füllung, Krone, Brücke oder Implantat werden von da an täglich gekaut, und der Streit beginnt meist erst, wenn die Arbeit nach Monaten nachgibt. Dazu kommt ein technischer Betrieb, den eine reine Sprechstundenpraxis nicht kennt: Druckluft und Absaugung an jedem Platz, wasserführende Leitungen im Behandlungsstuhl, Röntgen im Haus, dazu die Sterilisation und häufig ein eigenes Labor mit Gips, Ofen und Fräse. Und regelmäßig liegt fremdes Eigentum bei Ihnen — die Prothese, die zur Erweiterung bleibt, die Laborarbeit, die noch nicht eingegliedert ist. Diese Seite ordnet, welche Verträge in einer Zahnarztpraxis zusammengehören und warum; was die einzelne Sparte leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.

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Typische Fälle

Was in diesem Gewerbe schiefgeht

Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.

Taubes Gefühl nach der Weisheitszahnoperation

Sie entfernen einen verlagerten Weisheitszahn im Unterkiefer; das Taubheitsgefühl in Lippe und Kinn, das danach bleibt, geht auch nach Monaten nicht zurück. Die Patientin hält Ihnen vor, die Lage des Nervs vorab nicht ausreichend abgeklärt und sie über dieses Risiko nicht deutlich genug aufgeklärt zu haben, und fordert Schmerzensgeld; parallel lässt ihre Krankenkasse den Verlauf begutachten. Ob am Ende gehaftet wird, entscheidet sich an Röntgenbild, Aufklärungsbogen und Ihrer Dokumentation.

Die Prothese der Patientin landet im Abfall

Eine Patientin legt ihre Teilprothese für die Behandlung ab; sie wird in Zellstoff eingeschlagen auf dem Beistelltisch abgelegt und beim Umrüsten des Zimmers mit dem übrigen Material entsorgt. Bemerkt wird das erst, als die Patientin am Empfang danach fragt. Die Arbeit muss neu angefertigt werden, bis dahin ist die Patientin ohne Ersatz — und die Sache, die abhandenkam, gehörte nicht Ihnen.

Nachts läuft die Behandlungseinheit aus

In der Nacht löst sich in einem Behandlungszimmer die Wasserzuleitung der Einheit. Am Morgen steht das Wasser im Bodenaufbau, der Unterschrank ist durchweicht, und bis in den Nachbarraum mit dem Röntgengerät hat es sich ausgebreitet. Bis Estrich und Trockenbau ausgetrocknet sind und die Einheit neu gesetzt ist, arbeiten Sie mit einem Behandlungsplatz weniger und sagen wochenlang Termine ab. Die Wohnung unter der Praxis meldet unterdessen eigene Schäden an.

Zahnarztpraxis

Diese Versicherungen kommen in Frage

In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.

Berufshaftpflichtversicherung

an erster Stelle

Der Vorwurf trifft Sie in der Zahnmedizin selten am Tag der Behandlung, sondern an einer Arbeit, die seit Monaten im Mund sitzt und unter Kaubelastung nachgegeben hat. Dass Sie für solche Ansprüche einstehen können, verlangt zugleich Ihr Berufsrecht: § 4 der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer sieht Absicherung und Nachweis gegenüber der Kammer vor — verbindlich wird das über die Berufsordnung Ihrer Landeszahnärztekammer.

Was die Berufshaftpflicht leistet

Geschäftsinhaltsversicherung

Was in einer Zahnarztpraxis zu Schaden kommt, ist selten ein Gerät für sich: Die Einheit ist mit Wasser, Druckluft und Absaugung in den Boden eingebunden, Sterilisation und Röntgenraum sind gebaut und nicht gestellt, dazu kommen Verbrauchsmaterial, Legierungen und die Einrichtung des Praxislabors. Ersetzt wird deshalb nicht ein Stuhl, sondern ein wieder behandlungsfähiges Zimmer.

Was die Geschäftsinhalt leistet

Elektronikversicherung

Bei Ihnen fällt nicht ein Gerät aus, sondern ein Zimmer: Stuhl, Turbine, Absaugung, Röntgen und Bildschirm hängen an einer Steuerung, und mit ihr steht der ganze Behandlungsplatz samt der Termine, die dort eingeplant waren. Dazu kommt die digitale Kette aus Intraoralscanner, DVT und Fräseinheit — reißt sie an einer Stelle, lässt sich die Versorgung in einer Sitzung nicht zu Ende bringen.

Was die Elektronik leistet

Firmen-Rechtsschutzversicherung

Gestritten wird in Ihrem Fach seltener über die Diagnose als über die Haltbarkeit: Für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz gilt nach § 136a Absatz 4 SGB V eine zweijährige Gewähr, und daran hängen Nachbesserung, Honorar und die Abrechnung mit der Kasse. Daneben stehen Gegner, die es so nur im zahnärztlichen Betrieb gibt — das Dentaldepot nach einer mangelhaft gelieferten Einheit, das Labor nach der dritten Umarbeitung.

Was die Firmen-Rechtsschutz leistet

Ertragsausfallversicherung

Der Umsatz einer Praxis entsteht je besetztem Stuhl und Stunde; steht ein Behandlungszimmer wochenlang trocken, ist der Termin nicht verschoben, sondern verloren. Begonnene Arbeiten warten dabei nicht mit — Provisorien sind auf wenige Wochen ausgelegt, Implantate haben ihre Einheilzeit, Laboraufträge sind vergeben —, und wer die angefangene Versorgung anderswo fertigstellen lässt, kommt für den Rest nicht zurück.

Was die Ertragsausfall leistet

Cyberversicherung

Ihre Bilddaten lassen sich nicht einfach noch einmal erzeugen: Eine verlorene Panorama- oder DVT-Aufnahme wäre eine zweite Strahlenanwendung, und die setzt nach § 83 Absatz 3 StrlSchG eine rechtfertigende Indikation voraus — eine fehlgeschlagene Sicherung ist keine. Zugleich verlässt bei Ihnen täglich etwas das Haus: Scandaten und Aufträge gehen ins Labor, Heil- und Kostenpläne und Abrechnungen an Kassen und Abrechnungsstellen; derselbe Weg führt auch herein.

Was die Cyber leistet

Welche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.

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Häufige Fragen

Die Krone hält nicht — ist die Neuanfertigung ein Versicherungsfall?

Nein. Die Nachbesserung Ihrer eigenen Arbeit ist Gewährleistung und damit unternehmerisches Risiko; für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz schreibt § 136a Absatz 4 SGB V eine zweijährige Gewähr vor, in der Sie die Arbeit ohne neue Berechnung erneuern. Material und Laborrechnung der zweiten Anfertigung bleiben deshalb bei Ihnen. Etwas anderes gilt für den Schaden, der daneben entsteht — etwa die Behandlung einer Entzündung, die auf die mangelhafte Arbeit zurückgeht.

Das Labor hat die Arbeit fehlerhaft gefertigt — wer haftet gegenüber der Patientin?

Gegenüber der Patientin stehen Sie ein: Der Behandlungsvertrag besteht mit Ihrer Praxis, und Sie haben die Arbeit beauftragt, kontrolliert und eingegliedert. Ob und in welcher Höhe Sie das Labor in Regress nehmen, ist eine zweite Auseinandersetzung, die Sie zusätzlich führen — und die häufig daran hängt, ob sich der Fehler der Fertigung oder der Abformung zuordnen lässt. Bei einem praxiseigenen Labor entfällt dieser Weg ohnehin, dort bleibt beides bei Ihnen.

Wir bieten Implantate, Behandlung in Sedierung und Bleaching an — muss das im Vertrag stehen?

Ja, und zwar einzeln benannt. Versichert ist das Tätigkeitsbild, das im Vertrag beschrieben ist; Implantologie, Behandlungen in Sedierung oder Vollnarkose, Laser- und Alignertherapie sowie rein kosmetische Leistungen wie das Bleaching sind vom allgemeinen zahnärztlichen Risiko nicht selbstverständlich mitgetragen. Prüfen Sie das, wenn Sie Ihr Spektrum erweitern oder eine Kollegin mit eigenem Schwerpunkt anstellen — nicht erst, wenn eine Forderung im Raum steht.

Was kostet die Absicherung einer Zahnarztpraxis?

Das Behandlungsspektrum gibt die Richtung vor: Implantologie, Sedierung und ein eigenes Labor verändern die Einstufung der Berufshaftpflicht, die daneben von Versicherungssumme und Behandlerzahl abhängt. Der zweite große Posten ist die Technik — Behandlungseinheiten, Röntgen, Fräsanlagen — mit ihrem Neuwert in Elektronik- und Inhaltsdeckung. Die Summen je Haftpflichtlinie stehen in der Kostenübersicht der Berufshaftpflicht. Mit Spektrum und Geräteliste rechnen wir das Praxispaket vollständig durch.

Unser Praxislabor fertigt auch für andere Praxen — ändert das etwas?

Ja. Solange das Labor nur die eigenen Fälle bearbeitet, gehört es zum Praxisbetrieb; sobald Sie Arbeiten an Dritte liefern, tritt ein gewerblicher Betrieb neben die zahnärztliche Tätigkeit und braucht eine eigene Beschreibung im Vertrag. Dasselbe Augenmerk verdienen fremde Arbeiten und Prothesen, die zur Umarbeitung im Haus liegen: Sachen in Ihrer Obhut sind je nach Vertrag gesondert geregelt oder der Höhe nach begrenzt.

Für eine Einzelpraxis mit kleinem Team — wo liegt das richtige Maß?

Beim Kern bleibt es kompromisslos: Die zahnärztliche Berufshaftpflicht in tragfähiger Höhe steht in der Einzelpraxis genauso außer Frage wie in der großen Gemeinschaft. Maß halten lässt sich drumherum — Inhaltssumme nach tatsächlicher Ausstattung, Elektronikdeckung nach Gerätepark, Ausfallabsicherung nach der Frage, wie lange die Praxis ohne Sie stillstünde. Diese Staffelung hält den Beitrag im Rahmen, ohne am falschen Ende zu kürzen.

Welche Summenhöhe braucht eine Zahnarztpraxis?

Auch in der Zahnmedizin führt der Weg über den Personenschaden: Nervverletzungen, Eingriffe in Sedierung oder eine verschleppte Entzündung können weit über die eigentliche Zahnbehandlung hinaus Folgen haben — und lange Behandlungsketten mit Implantaten machen auch die reinen Nachbesserungskosten beachtlich. Die Summe wird deshalb an diesen Verläufen ausgerichtet. Berufsordnung und Versorgungsverträge geben Untergrenzen vor; nach oben entscheidet Ihr Behandlungsspektrum.

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