Suche

Zum Beispiel Zahnersatz, Rückstau oder Betriebshaftpflicht.

Mit ↑ und ↓ wählen, ↵ öffnet den markierten Treffer.

Dienstleistung & Kreativwirtschaft

Versicherungen für Reitschule und Reitbetrieb – Tier, Schüler, fremdes Pferd

Auf Ihrem Hof laufen drei Verantwortungen nebeneinander: Sie halten eigene Pferde, Sie unterrichten Menschen darauf, und Sie haben fremde Einstellpferde in Obhut, die anderen gehören. Der Schaden entsteht, wenn eine dieser Ketten reißt — ein Schulpferd, das anders reagiert als erwartet, eine Einstellerin, die in der Stallgasse getroffen wird, ein Tier, das durch ein offenes Tor auf die Landstraße kommt. Als Tierhalterin oder Tierhalter stehen Sie dabei nach § 833 BGB für Ihre Pferde ein; weil die Tiere Ihrem Erwerb dienen, kommen Sie nur frei, wenn Sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nachweisen — die Beweislast liegt also bei Ihnen. Dazu ist die Fläche selbst ein Risiko: Halle, Reitplatz, Stallgasse, Heulager und Maschinen, mit denen bei jedem Wetter gearbeitet wird.

Ein Ansprechpartner

Für alle Versicherungen

Kostenlos & unverbindlich

Angebot ohne Verpflichtung

Persönliche Beratung

Telefonisch, per Video oder online

Antwort innerhalb 24 h

An Werktagen

Typische Fälle

Was in diesem Gewerbe schiefgeht

Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.

Das Schulpferd springt zur Seite

In der Abteilung scheut ein Schulpferd vor einem Vogel im Hallendach; die Reitschülerin kommt seitlich zu Boden und wird mit einer Beckenfraktur in die Klinik gefahren. Neben Behandlungskosten und Schmerzensgeld steht der Verdienstausfall im Raum, und die Familie lässt prüfen, ob Pferd und Aufgabe zum Ausbildungsstand passten. Die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB dreht dabei die Beweislast um: Sie müssen belegen, dass Auswahl, Ausbildung und Beaufsichtigung des Pferdes der erforderlichen Sorgfalt entsprachen.

Das Tor stand offen

Nachts kommen zwei Pferde von der Koppel auf die Kreisstraße; ein Fahrzeug weicht aus und landet im Graben. Es geht um den Fahrzeugschaden, um die Insassen und um ein verletztes Tier, das einer Einstellerin gehört und nicht Ihnen. Solche Fälle klären sich selten schnell, weil mehrere Parteien mit unterschiedlichen Verträgen beteiligt sind.

Ein Tritt in der Stallgasse

Beim Ausmisten trifft ein Pferd Sie am Knie; nach Operation und Reha bleibt eine Bewegungseinschränkung, mit der Sie nicht mehr täglich in den Sattel steigen. Als Inhaberin sind Sie in der gesetzlichen Unfallversicherung anders gestellt als Ihre Angestellten, und was am Wochenende beim eigenen Ausritt passiert, ist häufig gar kein Arbeitsunfall. Der Hof läuft in dieser Zeit weiter, nur ohne die Person, die ihn führt.

Reitschule und Reitbetrieb

Diese Versicherungen kommen in Frage

In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.

Betriebshaftpflichtversicherung

an erster Stelle

Der Unterricht ist der Teil, in dem Sie entscheiden: welches Pferd, welche Aufgabe, welche Absicherung im Gelände. Für Reitschüler, Zuschauer und Besucher auf dem Hof steht der Betrieb gerade, auch wenn eine Aushilfe die Stunde gegeben hat.

Was die Betriebshaftpflicht leistet

Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung

Ein Reitbetrieb ist mehr als ein Kursanbieter: Koppeln und Zäune, Heu und Stroh, Mist, Maschinen und oft Flächen, die bewirtschaftet werden. Für das, was von Tieren und vom Hof ausgeht, greift die Halterhaftung nach § 833 BGB, und den Entlastungsbeweis müssen Sie führen — für Einstellpferde kommt die Haftung als Tieraufseher nach § 834 BGB hinzu.

Was die Landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht leistet

Betriebliche Unfallversicherung

Auf dem Hof wird körperlich gearbeitet, in unmittelbarer Nähe von Tieren, die auch bei bester Ausbildung reagieren. Für Sie selbst, für mitarbeitende Familienangehörige und für Aushilfen ist der gesetzliche Schutz dabei schmaler als gedacht, und ein Unfall beim eigenen Ausritt am Sonntag zählt in der Regel nicht als Arbeitsunfall.

Was die Betriebliche Unfall leistet

Geschäftsinhaltsversicherung

Sattelkammer, Longen und Ausrüstung, Hindernisse, Bodenbearbeitungsgerät, Futter- und Streuvorräte, dazu die Technik in Halle und Stall: Was in einem Reitbetrieb steht, ergibt zusammengerechnet einen erheblichen Wert und lagert in Gebäuden mit hoher Brandlast.

Was die Geschäftsinhalt leistet

Welche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.

Lieber direkt sprechen?

Ali Qaderi · 0176 66835895

Mo–Fr 9–18 Uhr · außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag

Bevor Sie anfragen

Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Sind Sie unabhängig?
Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
Was kostet mich das?
Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
Und wenn kein Vertrag daraus wird?
Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

Angebot für Ihren Betrieb

Sagen Sie uns kurz, was Sie tun und was Sie schon versichert haben — den Rest klären wir im Gespräch.

Betriebshaftpflicht · Frage 1 von 5Dauert etwa eine Minute

Was möchten Sie erreichen?

Nach jeder Auswahl geht es automatisch weiter.

Ab wann soll der Schutz gelten?

Eine grobe Einordnung genügt.

Verschlüsselt übertragenKostenlos und unverbindlich

Häufige Fragen

Meine private Pferdehaftpflicht läuft doch. Reicht die für den Reitunterricht?

In der Regel nicht. Private Tierhalterverträge setzen die private Nutzung voraus und nehmen den gewerblichen Einsatz — Schulbetrieb, Beritt, Vermietung — meist ausdrücklich aus. Sobald mit dem Pferd Geld verdient wird, gehört es in den betrieblichen Vertrag, sonst steht im Schadenfall der Ausschluss im Weg.

Hafte ich für jeden Sturz in der Reitstunde?

Nein. Reiten ist eine Sportart mit einem Risiko, das Teilnehmende bewusst eingehen; ein Sturz ohne Fehler Ihrerseits ist kein Haftungsfall. Anders liegt es, wenn Pferd oder Aufgabe zum Können nicht passten, die Ausrüstung mangelhaft war oder eine Anweisung erkennbar zu weit ging. Deshalb sind die Einteilung der Gruppen und die Dokumentation der Ausbildungsstände so wichtig.

Wer haftet, wenn ein Einstellpferd auf meinem Hof zu Schaden kommt?

Zuerst kommt es darauf an, ob Sie eine Pflicht verletzt haben — bei Zaun, Box, Fütterung oder Beaufsichtigung. Fremde Tiere in Obhut sind zudem ein eigener Punkt im Vertrag und nicht selbstverständlich eingeschlossen. Halten Sie in den Einstellverträgen fest, was Sie schulden und was nicht; das entscheidet den Fall oft vor jedem Versicherungsvertrag.

Was kostet die Absicherung eines Reitbetriebs?

Tiere machen die Rechnung besonders: Zahl und Nutzung der Pferde — Schulbetrieb, Pension, Zucht — bestimmen die Einstufung der Haftpflicht ebenso wie Reitanlage, Umsatz und Personal; für landwirtschaftlich geprägte Höfe gilt eine eigene Bemessung nach Betriebsumfang und Bausteinen für die Tierhaltung. Mit Pferdezahl, Angebot und Anlagen rechnen wir das Paket und klären vorab, welcher Vertragstyp zu Ihrem Hof passt.

Ich unterrichte ohne Trainerschein. Ist das ein Problem?

Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt, und ein fehlender Schein steht dem Vertrag nicht grundsätzlich entgegen. Für die Haftung ist er trotzdem nicht bedeutungslos: Im Streit wird geprüft, ob Sie über die Qualifikation verfügten, die für die erteilte Aufgabe erforderlich war. Was Sie tatsächlich anbieten — Longenstunden, Ausritte, Beritt, Kinderkurse, Reittherapie —, gehört deshalb vollständig in die Tätigkeitsbeschreibung.

Kleiner Stall, wenige Einsteller — welche Bausteine tragen zuerst?

Die Reihenfolge ergibt sich aus der Gefahr: zuerst die Haftpflicht für den Betrieb mit Unterricht und Pferdehaltung, denn das Tier bleibt unberechenbar, egal wie klein der Hof ist. Danach die Obhut für Einstellpferde — schon ein einzelnes fremdes Pferd ist ein Vermögenswert in Ihrer Verantwortung. Gebäude und Reithalle folgen nach Bestand. Der kleine Betrieb lässt also nichts weg, er gewichtet nur; der Beitrag folgt Pferdezahl und Umfang.

Warum raten Fachleute bei Pferden zu besonders hohen Summen?

Weil Pferde zwei teure Eigenschaften vereinen: Sie können Menschen schwer verletzen, und sie erschrecken unberechenbar — der durchgehende Wallach auf der Landstraße ist der Klassiker unter den Großschäden, mit Verkehrsunfall, Personenschäden und Tierarztkosten in einer einzigen Kette. Reitschüler, Besucher und Ausreitwege multiplizieren die Gelegenheiten. Deshalb gilt im Pferdebetrieb: die Personenschadensumme an die Spitze dessen setzen, was der Tarif hergibt.

Jetzt Angebot anfordern

Sie bekommen Ihren Beitrag schriftlich – kostenlos und unverbindlich.

Lieber kurz sprechen

0176 66835895 · Mo–Fr 9–18 Uhr

Jetzt Angebot anfordern