Büro & Rechtsform
Versicherungen für Kleingewerbe – klein angemeldet, unbegrenzt haftbar
Ein Kleingewerbe fängt meistens klein an: eine Gewerbeanmeldung, ein Auto, ein Raum zu Hause, die ersten Aufträge aus dem Bekanntenkreis, und das alles neben oder nach dem eigentlichen Job. Was dabei leicht untergeht: Die Bezeichnung sagt etwas über Umsatz und Buchführung, nichts über Haftung. Wer als Einzelunternehmen auftritt, steht für jeden Schaden mit dem gesamten Vermögen ein — mit dem Ersparten, mit dem Auto, mit der Immobilie —, und die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ändert daran nichts. Der Schaden richtet sich nach dem, was passiert ist, nicht nach dem, was Sie im Jahr umsetzen.
Für dieses Gewerbe
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Typische Fälle
Was in diesem Gewerbe schiefgeht
Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.
Bö am Marktstand
Ihr Pavillon steht am Samstagvormittag auf dem Wochenmarkt, beschwert mit zwei Gehwegplatten, weil das bisher immer gereicht hat. Eine Bö hebt ihn an, ein Gestängeteil trifft eine Passantin am Kopf und reißt die Auslage des Nachbarstands mit. Die Verletzte fordert Schmerzensgeld, der Nachbar den Wert seiner Ware; die entscheidende Frage ist, ob der Stand ausreichend gesichert war.
Betriebssachen in der Privatwohnung
Werkzeug, Warenlager und Vorführmaterial stehen im Arbeitszimmer und in der Garage, weil sich ein eigener Raum noch nicht rechnet. Nach einem Rohrbruch im Haus ist unbrauchbar, was am Boden stand. Die Hausratversicherung winkt ab: Sachen, die gewerblich genutzt werden, sind dort nicht oder nur in engen Grenzen versichert.
Der Kunde will sein Geld zurück
Ein größerer Auftrag ist abgenommen und bezahlt; drei Monate später rügt der Kunde Mängel, verlangt Rückabwicklung und Ersatz für Folgekosten und kündigt eine Klage an. Sie halten die Arbeit für einwandfrei, müssten das im Verfahren aber belegen, womöglich über ein Gutachten. Für einen Betrieb ohne Rücklage entscheidet dann nicht die Rechtslage, sondern ob das Kostenrisiko tragbar ist.
Kleingewerbe
Diese Versicherungen kommen in Frage
In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.
Betriebshaftpflichtversicherung
an erster StelleOb neben- oder hauptberuflich, ob mit oder ohne Umsatzsteuer: Ein Einzelunternehmen haftet unbeschränkt, und die Höhe eines Personenschadens hat mit Ihrer Betriebsgröße nichts zu tun. Damit ist die Haftpflicht im Kleingewerbe der Vertrag, an dem der Fortbestand hängt, und nicht der, den man sich später leistet.
Was die Betriebshaftpflicht leistetGeschäftsinhaltsversicherung
Im Kleingewerbe stehen die Betriebsmittel selten in einem Betrieb: Sie stehen im Arbeitszimmer, in der Garage, im Kofferraum oder in einem angemieteten Abstellraum. Genau dort hört die private Hausratversicherung auf, weil sie gewerblich genutzte Sachen ausklammert oder eng begrenzt — und ohne Werkzeug und Ware arbeiten Sie nicht weiter.
Was die Geschäftsinhalt leistetFirmen-Rechtsschutzversicherung
Wer allein arbeitet, hat weder Rechtsabteilung noch Rücklage für ein Verfahren und muss sich trotzdem gegen Mängelrügen, Rückforderungen und Ansprüche eines Auftraggebers wehren können. Das Kostenrisiko eines einzigen Prozesses kann den Jahresgewinn eines kleinen Betriebs übersteigen, und genau das entscheidet dann darüber, ob überhaupt gestritten wird.
Was die Firmen-Rechtsschutz leistetWelche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
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Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
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Sagen Sie uns kurz, was Sie tun und was Sie schon versichert haben — den Rest klären wir im Gespräch.
Häufige Fragen
Ich mache das nur nebenbei — reicht meine Privathaftpflicht?
Nein. Private Haftpflichtverträge decken das private Leben ab und klammern gewerbliche und berufliche Tätigkeiten aus; ob Sie damit viel oder wenig verdienen, spielt dafür keine Rolle. Sobald Sie ein Gewerbe angemeldet haben und gegen Rechnung arbeiten, brauchen Sie für diesen Teil eine eigene Deckung.
Bin ich als Kleingewerbetreibende in einer Berufsgenossenschaft?
Ihren Betrieb müssen Sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, sobald Sie ihn aufnehmen — auch ohne Personal. Ob Sie selbst als Unternehmerin dort pflichtversichert sind, entscheidet die Satzung der jeweiligen Genossenschaft; in vielen Branchen ist es freiwillig möglich. Beschäftigte sind in jedem Fall zu melden, auch auf Minijob-Basis.
Mein Betrieb wächst — muss ich etwas ändern?
Ja, und zwar bevor es auffällt. Umsatz, Beschäftigtenzahl und vor allem die Art der Tätigkeit sind die Grundlage des Vertrags; wer ein neues Feld aufnimmt — Montage statt nur Verkauf, Arbeiten beim Kunden statt nur in der eigenen Werkstatt —, muss das anzeigen, sonst fehlt für den neuen Teil die Deckung. Eine kurze Nachricht an uns genügt, um das nachzuziehen.
Was kostet die Absicherung eines Kleingewerbes?
Kleine Betriebe zahlen nach denselben Regeln wie große — nur mit kleineren Werten: Betriebsart, Umsatz und Personenzahl bestimmen die Haftpflicht, der Bestand an Ausstattung die Inhaltsdeckung. Entscheidend ist deshalb weniger die Betriebsgröße als die Tätigkeit selbst. Die Summenstufen der Betriebshaftpflicht stehen in deren Kostenübersicht. Nennen Sie uns Tätigkeit und erwarteten Umsatz: Wir rechnen ein Paket, das mitwächst, statt von Anfang an zu viel zu kosten.
Brauche ich das schon, bevor der erste Auftrag läuft?
Der Schutz beginnt frühestens mit dem Vertrag, rückwirkend lässt sich nichts versichern. Weil der erste Auftrag meist vor der ersten Rechnung kommt, ist der sinnvolle Zeitpunkt die Aufnahme der Tätigkeit und nicht der erste Zahlungseingang.
Richtet sich die Deckungssumme nach meiner Betriebsgröße?
Nein — genau das ist der verbreitetste Denkfehler im Kleingewerbe: Die Summe muss zum möglichen Schaden passen, und der fragt nicht nach Ihrem Umsatz — der Wasserschaden im Kundenhaus oder die verletzte Passantin kosten beim kleinsten Gewerbe dasselbe wie beim großen. Klein sein senkt den Beitrag über Lohnsumme und Umsatzstaffeln von allein. An der Summenhöhe zu drehen, um zu sparen, hieße dagegen: kleiner Rabatt, großes Restrisiko.
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