Dienstleistung & Kreativwirtschaft
Versicherungen für IT-Dienstleister – fremde Systeme, eigene Haftung
Sie migrieren Postfächer, spielen Updates ein, überwachen Sicherungen und stehen in Wartungsverträgen mit zugesagten Reaktionszeiten. Der Schaden entsteht dabei nicht an Ihrer eigenen Hardware, sondern bei dem Kunden, dessen Warenwirtschaft nach dem Update nicht mehr startet oder dessen Backup sich im Ernstfall nicht zurückspielen lässt. Weil ein stehendes System dort sofort Umsatz kostet, ist die Forderung meist ein reiner Geldschaden — und sie kommt oft von einem Betrieb, der deutlich größer ist als Ihrer. Dazu halten Sie Fernwartungszugänge in fremde Netze und sind damit selbst ein Ziel, das sich mehrfach lohnt.
Für dieses Gewerbe
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Typische Fälle
Was in diesem Gewerbe schiefgeht
Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.
Das Backup lässt sich nicht zurückspielen
Nach einem Ausfall beim Kunden zeigt sich, dass die Sicherung seit Monaten unvollständig lief, während die Überwachung grün meldete. Der Kunde arbeitet tagelang ohne Warenwirtschaft und rechnet Ihnen den Stillstand vor, dazu die Kosten einer externen Datenrettung. Zerstört ist dabei nichts, was sich ersetzen ließe.
Update am Freitagabend
Ein geplantes Update auf dem Server des Kunden bringt eine Fachanwendung zum Stehen; das Zurückrollen scheitert an einer Datenbankversion, die niemand geprüft hat. Der Betrieb ruht bis Montagnachmittag, Lieferungen gehen verspätet raus und Vertragsstrafen werden fällig. Der Kunde verlangt beides von Ihnen — den Ausfall und die Strafe.
Der Fernwartungszugang als Einfallstor
Über einen Ihrer Fernwartungszugänge gelangt Schadsoftware in das Netz eines Kunden und verschlüsselt dort die Server. Sie müssen gleichzeitig die eigene Umgebung prüfen, alle weiteren Kunden warnen und die Frist von 72 Stunden aus Art. 33 DSGVO im Blick behalten. Ihr Ruf in der Region entscheidet sich in diesen Tagen, nicht im Verfahren danach.
IT-Dienstleister
Diese Versicherungen kommen in Frage
In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
an erster StelleIhr typischer Schaden ist ein System, das nicht läuft — bei jemand anderem. Weil dort weder etwas zerstört noch jemand verletzt wird, greift der Haftungsteil, der auf reine Geldschäden zugeschnitten ist; und weil Ihre Kunden größer sein können als Sie, richtet sich die Höhe nach deren Stillstand, nicht nach Ihrer Betriebsgröße.
Was die Vermögensschaden-Haftpflicht leistetCyberversicherung
Sie halten Zugänge in die Netze Ihrer Kunden und sind damit ein Ziel, über das sich viele Betriebe auf einmal erreichen lassen. Ein Vorfall bei Ihnen bleibt selten bei Ihnen: Er wandert über Fernwartung, gemeinsame Werkzeuge und hinterlegte Zugangsdaten in genau die Betriebe weiter, für die Sie verantwortlich sind.
Was die Cyber leistetElektronikversicherung
Testumgebungen, Werkstattgeräte, Messtechnik und die Rechner, an denen Ihr Team arbeitet, sind Produktionsmittel und keine Büroausstattung. Ein Kurzschluss, eine Überspannung oder ein Griff daneben legt hier nicht einen Arbeitsplatz still, sondern die Reaktionszeiten, die Sie vertraglich zugesagt haben.
Was die Elektronik leistetBetriebshaftpflichtversicherung
Ein Teil Ihrer Arbeit ist körperlich: Sie ziehen Leitungen, setzen Access Points, tauschen Racks und bewegen Geräte in fremden Gebäuden. Sobald ein Kabelkanal ein Rohr trifft oder ein Rack im Aufzug einen Schaden anrichtet, geht es nicht mehr um Daten, sondern um Sachschaden an fremdem Eigentum.
Was die Betriebshaftpflicht leistetFirmen-Rechtsschutzversicherung
Der Streit in Ihrer Branche dreht sich um Leistungsbeschreibungen, Abnahmen und offene Rechnungen aus Projekten, die anders liefen als geplant. Dazu kommen Arbeitsverhältnisse mit gesuchten Fachkräften, Wettbewerbsklauseln und die Frage, wem der Code aus einem Projekt gehört.
Was die Firmen-Rechtsschutz leistetWelche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
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Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.
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Häufige Fragen
Reicht eine Betriebshaftpflicht für einen IT-Betrieb nicht aus?
Für die körperliche Seite ja, für Ihren Hauptfall nicht. Der Schaden aus einem fehlgeschlagenen Update oder einem unbrauchbaren Backup ist ein reiner Vermögensschaden, und den nimmt die Betriebshaftpflicht in der Regel ausdrücklich aus. Ohne die Ergänzung bleibt genau der Fall unversichert, der bei Ihnen am wahrscheinlichsten ist.
Wie weit tragen die Haftungsbegrenzungen in meinen AGB?
Sie helfen, aber nicht so weit, wie viele hoffen. Gegenüber Unternehmen lässt sich einiges begrenzen; bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind die Grenzen eng, und formularmäßige Klauseln fallen im Streit häufig ganz weg. Sinnvoll ist beides: saubere Verträge und eine Deckung dahinter.
Ich entwickle Software, betreue aber keine Kundennetze. Ändert das die Auswahl?
Es verschiebt die Gewichte. Ohne Kundennetze fällt weg, was aus Fernzugriffen entsteht; dafür rücken Gewährleistung, Nutzungsrechte und Open-Source-Lizenzen nach vorn. Was Sie tatsächlich tun, gehört deshalb genau in die Tätigkeitsbeschreibung des Vertrages — sie entscheidet im Schadenfall mit.
Was kostet die Absicherung eines IT-Dienstleisters?
Ihr Leistungsmodell steuert den Beitrag: Softwareentwicklung, Systembetreuung und der Betrieb von Kundenumgebungen werden unterschiedlich eingestuft — Grundlage sind in der Regel Umsatz, Teamgröße und die Deckungssumme für Vermögensschäden Ihrer Kunden. Die eigene Cyberdeckung kommt nach Branche, Umsatz und Sicherheitsniveau hinzu. Mit Leistungsportfolio und Umsatz rechnen wir beides zusammen und trennen sauber, was Ihre Kunden schützt und was Ihren Betrieb.
Muss ich einen Sicherheitsvorfall bei einem Kunden selbst melden?
Gegenüber der Aufsichtsbehörde meldet die verantwortliche Stelle, also in der Regel Ihr Kunde; die 72-Stunden-Frist aus Art. 33 DSGVO läuft für ihn. Als Auftragsverarbeiter müssen Sie ihn nach Art. 33 Abs. 2 DSGVO unverzüglich unterrichten, und das ist keine Formsache: Verzögern Sie, haften Sie für die Folgen mit.
Als einzelner Entwickler ohne Angestellte — welcher Umfang ist sinnvoll?
Die IT-Berufshaftpflicht mit Vermögensschadenteil ist der Kern, und sie ist für Solo-Entwickler ausdrücklich gedacht — viele Auftraggeber verlangen den Nachweis inzwischen vor dem ersten Sprint. Verzichtbar ist beim Einzelkämpfer oft die große Sachdeckung: Ein Laptop und ein Monitor rechtfertigen keine Inhaltsversicherung wie ein Serverraum. Entscheidend ist die saubere Beschreibung Ihrer Leistungen — Entwicklung, Betrieb, Beratung —, denn daran hängt, welcher Fehler gedeckt ist.
Welche Größenordnung ist bei IT-Projekten richtig?
Fragen Sie nicht, was Ihre Arbeit kostet, sondern was ihr Ausfall beim Kunden kostet: Steht dessen Produktion, Kasse oder Onlineshop wegen eines Fehlers in Ihrem Code oder Ihrer Administration still, läuft der Schaden pro Stunde — und zwar in der Größenordnung des Kundengeschäfts. Wer geschäftskritische Systeme betreut, braucht deshalb deutlich mehr Höhe als ein Entwickler von Begleittools. Die Systemlandschaft Ihrer Kunden ist die ehrlichste Bemessungsgrundlage.
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