Handwerk & Bau
Versicherungen für Handwerksbetriebe – Haftung auf fremdem Grund
Der Tag beginnt am Betriebshof: Material aufladen, Maschinen in den Transporter, dann drei Adressen, die alle jemand anderem gehören. Genau darin liegt das Risiko des Handwerks — Sie arbeiten an fremden Wänden, fremden Leitungen und fremden Böden, und der Schaden entsteht meist genau dort, wo eben noch Ihr Werkzeug angesetzt hat. Dazu kommt, dass ein erheblicher Teil des Betriebsvermögens abends im Fahrzeug steht und nicht hinter einer verschlossenen Hallentür. Diese Seite ordnet, welche Verträge für einen Handwerksbetrieb tragen und warum; was die einzelne Sparte leistet, steht jeweils auf ihrer eigenen Seite.
Für dieses Gewerbe
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Typische Fälle
Was in diesem Gewerbe schiefgeht
Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.
Bohrung trifft die Fußbodenheizung
Für eine Unterkonstruktion setzen Sie Dübel im Estrich einer frisch sanierten Wohnung. Eine Bohrung erwischt ein Heizungsrohr, das Wasser zieht in den Bodenaufbau und weiter in die Wohnung darunter. Der Eigentümer verlangt Trocknung, neuen Estrich und Ersatz für die Zeit, in der die Mieter nicht einziehen können.
Transporter über Nacht aufgebrochen
Nach Feierabend bleibt der Transporter mit der kompletten Ausstattung an der Baustelle stehen. In der Nacht wird die Schiebetür aufgehebelt; am Morgen fehlen Akkumaschinen, Messgerät und Spezialwerkzeug. Bis Ersatz beschafft ist, kann die Kolonne den Auftrag nicht weiterführen, und der Folgetermin verschiebt sich mit.
Material am Feierabend nicht gesichert
Am Ende des Arbeitstages bleiben Paletten und ein loses Bauzaunelement neben dem Gerüst liegen, die Absperrung ist provisorisch. Ein Anwohner stürzt im Dunkeln darüber und bricht sich das Handgelenk. Er fordert Behandlungskosten und Schmerzensgeld — und die Frage, wer die Stelle abzusichern hatte, landet bei Ihrem Betrieb.
Handwerksbetrieb
Diese Versicherungen kommen in Frage
In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.
Betriebshaftpflichtversicherung
an erster StelleIm Handwerk entsteht der Schaden fast nie neben der Arbeit, sondern an dem Bauteil, das Sie eben noch in der Hand hatten. Für Ihren Betrieb entscheidet deshalb weniger die Höhe der Summe als die Frage, ob Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden erfasst sind und ob wirklich alle Gewerke im Vertrag stehen, die Sie anbieten.
Was die Betriebshaftpflicht leistetGeschäftsinhaltsversicherung
Der Wert eines Handwerksbetriebs steckt in Werkzeug, Maschinen und Material — und diese Werte verteilen sich auf Halle, Lager und Fahrzeuge. Wichtiger als der Umfang der versicherten Gefahren ist für Sie deshalb, ob die Sachen auch außerhalb des Betriebsgrundstücks mitversichert sind.
Was die Geschäftsinhalt leistetGewerbliche Kfz-Versicherung
Der Transporter ist im Handwerk Lager und Werkstatt zugleich, er wird auf engen Baustellenzufahrten rangiert und von wechselnden Mitarbeitenden gefahren. Das ist eine andere Nutzung als beim Privatwagen, und sie schlägt auf Fahrerkreis, Einstufung und die sinnvollen Bausteine durch.
Was die Firmen-Kfz leistetFirmen-Rechtsschutzversicherung
Handwerk streitet über Mängel, Abnahme und Schlussrechnungen — und über Kündigungen, sobald Gesellen und Auszubildende im Betrieb sind. Ob Sie eine berechtigte Forderung durchsetzen, sollte an der Sache scheitern können, nicht am Kostenrisiko des Verfahrens.
Was die Firmen-Rechtsschutz leistetErtragsausfallversicherung
Handwerk lebt von Terminen und von eingespielten Leuten. Steht die Werkstatt nach einem Brand, wandern zugesagte Aufträge zum nächsten Betrieb, und Gesellen, die Sie halten wollen, sind bis zur Wiedereröffnung anderswo untergekommen. Entscheidend ist für Ihren Betrieb deshalb die Zeit bis zum Wiederanlauf: Absaugung, Starkstrom, eingerichtete Maschinen — eine Werkstatt steht nicht nach ein paar Wochen wieder.
Was die Ertragsausfall leistetWelche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
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Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.
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Sagen Sie uns kurz, was Sie tun und was Sie schon versichert haben — den Rest klären wir im Gespräch.
Häufige Fragen
Mein Betrieb führt mehrere Gewerke aus — genügt ein Vertrag?
In der Regel ja, aber nur, wenn alle Tätigkeiten dort auch aufgeführt sind. Wer neben der Installation zusätzlich fliest, Estrich zieht oder Photovoltaik montiert, muss das melden; für Arbeiten, die nicht in der Betriebsbeschreibung stehen, besteht kein Schutz. Prüfen Sie das bei jeder Erweiterung Ihres Angebots, nicht erst im Schadenfall.
Der Kunde reklamiert meine Arbeit — zahlt eine Versicherung die Nacharbeit?
Nein. Die Nacherfüllung Ihrer eigenen Leistung ist unternehmerisches Risiko und in keiner Haftpflicht enthalten; ersetzt werden die Schäden, die daneben an fremdem Eigentum entstehen. Streiten Sie mit dem Kunden über den Mangel selbst, geht es um die Kosten der Auseinandersetzung — nicht um den Preis der zweiten Ausführung.
Was kostet die Absicherung eines Handwerksbetriebs?
Das Paket wird je Betrieb gerechnet — den größten Einfluss haben die Gewerke, die Sie ausführen, der Umsatz und die Zahl der Mitarbeitenden; dazu kommt, welche Bausteine neben der Haftpflicht dazugehören, vom Inhalt bis zu den Fahrzeugen. Belegte Deckungssummen zur Betriebshaftpflicht hält deren Seite im Kostenabschnitt bereit. Nennen Sie uns Gewerke, Teamgröße und Fuhrpark — daraus rechnen wir das Gesamtpaket mit Einzelbeiträgen je Vertrag.
Mein Werkzeug bleibt oft über Nacht im Fahrzeug. Ist das versichert?
Nicht selbstverständlich. Verträge unterscheiden hier nach Ort, Zeit und Sicherung: verschlossenes Fahrzeug, abgeschlossene Halle, Nachtstunden, sichtbar zurückgelassene Geräte. Wer regelmäßig auswärts übernachtet oder Material auf der Baustelle zwischenlagert, sollte das ausdrücklich vereinbaren, statt sich auf die Grunddeckung zu verlassen.
Wir sind nur zu zweit in der Werkstatt — lohnt sich das Paket trotzdem?
Die Schadenhöhe fragt nicht nach der Betriebsgröße: Die getroffene Wasserleitung kostet dasselbe, ob zwei Leute im Betrieb arbeiten oder zwanzig. Kleiner ist bei Ihnen nur der Puffer, der so einen Schlag auffangen könnte — und genau deshalb wiegt die Absicherung im Zwei-Mann-Betrieb eher schwerer. Der Zuschnitt bleibt trotzdem schlank: Was Ihr Betrieb nicht hat, muss er auch nicht versichern.
Woran machen wir die Deckungssumme für einen Handwerksbetrieb fest?
Am schlimmsten realistischen Fall Ihres Gewerks, nicht am Jahresumsatz: Ein Personenschaden — das Gerüstteil, das einen Passanten trifft — sprengt jede knappe Summe, und der Wasserschaden im Mehrfamilienhaus läuft durch mehrere Stockwerke. Empfohlen sind deshalb Summen, die solche Ketten tragen; der Beitragsunterschied zwischen den Stufen ist meist überschaubar. Wir zeigen Ihnen die Stufen nebeneinander, dann sehen Sie das Verhältnis selbst.
Sind Auszubildende und Aushilfen auf der Baustelle mitversichert?
Wer für Ihren Betrieb arbeitet, ist bei seiner Tätigkeit in die Betriebshaftpflicht einbezogen — vom Gesellen bis zur Ferienaushilfe. Zwei Punkte verdienen trotzdem einen Blick: Die gemeldete Lohnsumme oder Kopfzahl muss zur Wirklichkeit passen, weil sie in die Beitragsrechnung eingeht, und für Schäden, die Beschäftigte untereinander erleiden, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, nicht die Haftpflicht. Beides sortieren wir bei der Antragsaufnahme.
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