Dienstleistung & Kreativwirtschaft
Versicherungen für Fotografie – der Moment kommt nicht wieder
Sie arbeiten an Orten, die Ihnen nicht gehören, mit Technik, die Sie tragen, an Terminen, die es genau einmal gibt. Ein Stativbein im Mittelgang einer Kirche, ein Blitzkopf auf zu leichtem Fuß, eine Speicherkarte, die sich nach der Trauung nicht mehr lesen lässt: Der Schaden entsteht selten am Bild, sondern an fremden Personen, fremden Sachen oder an einem Auftrag, der sich nicht wiederholen lässt. Dazu verwerten Sie ständig Rechte anderer — Gesichter, Marken, fremde Musik unter dem Bewegtbild — und tragen die Verantwortung für Rohdaten und Kundenadressen, die monatelang auf Ihren Platten liegen.
Für dieses Gewerbe
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Typische Fälle
Was in diesem Gewerbe schiefgeht
Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.
Die Karte lässt sich nicht mehr lesen
Nach einer Hochzeit fällt beim Einlesen auf, dass eine Speicherkarte fehlerhaft ist; ausgerechnet die Trauung liegt nur darauf. Das Paar verlangt das Honorar zurück und dazu Ersatz für eine nachgestellte Aufnahme mit Kleid, Floristik und Anreise der Trauzeugen. Zerstört ist dabei nichts, was man anfassen kann — die Forderung ist reines Geld.
Der Blitzkopf kippt in der Location
Beim Shooting im gemieteten Loft rutscht ein Stativ mit Blitzkopf auf dem Parkett weg und schlägt in eine raumhohe Fensterfront. Der Vermieter fordert Ersatz für die Scheibe und für die Tage, an denen er den Raum nicht vermieten konnte. Ihr eigenes Equipment ist dabei der kleinere Teil der Rechnung.
Kamera weg, Abgabetermin bleibt
Auf dem Rückweg vom Termin wird der Kofferraum aufgebrochen; Body, zwei Objektive und der Rechner mit den unbearbeiteten Dateien sind fort. Ersatzgeräte beschaffen Sie in Tagen, die Rohdaten des laufenden Auftrags dagegen gar nicht. Der Kunde interessiert sich nicht für den Einbruch, sondern für seinen Termin.
Fotografie
Diese Versicherungen kommen in Frage
In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.
Betriebshaftpflichtversicherung
an erster StelleSie fotografieren fast nie im eigenen Raum, sondern in Kirchen, Lofts, Werkshallen und auf der Straße, mit Stativen, Kabeln und Lichtern, über die Fremde stolpern können. Für alles, was dort zu Bruch geht oder jemanden verletzt, stehen Sie gerade, auch wenn eine Assistenz es verursacht hat.
Was die Betriebshaftpflicht leistetElektronikversicherung
Ihre Arbeitsmittel sind tragbar, teuer und ständig in Bewegung: Kameras, Objektive, Funkstrecken, Akkus, Schnittrechner. Sand, Salzluft, Regen, ein Sturz vom Stativ oder ein Griff daneben sind bei Ihnen kein Ausnahmefall, sondern Berufsalltag — genau das unterscheidet Ihre Technik von der eines Bürobetriebs.
Was die Elektronik leistetGeschäftsinhaltsversicherung
Sobald Sie ein Studio unterhalten, hängt daran mehr als die Kamera: Hintergründe, Lichtformer, Möbel und Requisiten, Drucker, Papier, oft auch Ware für den Verkauf. Nach Feuer, Leitungswasser oder Einbruch ersetzen Sie diese Ausstattung Stück für Stück, während der Raum nicht bespielbar ist.
Was die Geschäftsinhalt leistetVermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Ihr teuerster Fehler kostet kein Material: eine verlorene Datei, ein versäumter Abgabetermin, ein Bildnis ohne die nach § 22 KUG erforderliche Einwilligung, eine fremde Marke im Hintergrund. In diesen Fällen fordert der Kunde oder ein Dritter Geld, ohne dass irgendetwas beschädigt worden wäre.
Was die Vermögensschaden-Haftpflicht leistetWelche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
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Bevor Sie anfragen
Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.
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Sagen Sie uns kurz, was Sie tun und was Sie schon versichert haben — den Rest klären wir im Gespräch.
Häufige Fragen
Ich brauche das Bild einer Person für die Website meines Kunden. Reicht die mündliche Zusage?
Für die Veröffentlichung eines erkennbaren Bildnisses verlangt § 22 KUG eine Einwilligung, und im Streit müssen Sie sie beweisen. Schriftlich, mit Zweck und Medium benannt, ist deshalb der einzige belastbare Weg; bei Minderjährigen unterschreiben die Sorgeberechtigten. Für Bilder von Versammlungen und für Beiwerk gibt es Ausnahmen, die enger ausgelegt werden, als viele annehmen.
Ist meine Ausrüstung auch beim Einbruch ins Fahrzeug abgesichert?
Das ist der Punkt, an dem Verträge enger sind, als man denkt. Für Sachen im abgestellten Fahrzeug gelten häufig Zeitfenster, Auflagen zu Sichtschutz und Verschluss oder eigene Höchstgrenzen. Sagen Sie uns, wie Sie tatsächlich transportieren und wo das Material über Nacht steht — daran hängt, ob der Schutz im Ernstfall trägt.
Wer haftet, wenn Bilddaten meiner Kunden durch einen Angriff abfließen?
Zunächst Sie, denn die Aufnahmen und die Kundenadressen liegen in Ihrer Verantwortung. Bei personenbezogenen Daten gilt die Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO: 72 Stunden ab Kenntnis gegenüber der Aufsichtsbehörde, unabhängig davon, ob am Ende ein Schaden bleibt. Wie hart Sie ein solcher Vorfall trifft, hängt vor allem daran, wie Ihre Sicherungen organisiert sind — das ersetzt kein Vertrag.
Was kostet die Absicherung eines Fotostudios?
Der größte Einzelposten ist meist die Ausrüstung: Kameras, Objektive und Licht werden in der Elektronikdeckung nach Art und Wert der Geräte eingestuft — mitsamt der Grenze für den Einsatz unterwegs. Die Haftpflicht folgt Umsatz und Auftragsart, vom Studiotermin bis zur Hochzeitsreportage; wer Bildrechte und Datenverlust absichert, ergänzt entsprechend. Mit Geräteliste und Auftragsprofil rechnen wir das Paket — auch in einer schlanken Fassung für den Nebenerwerb.
Ich fotografiere nebenberuflich. Lohnt sich das überhaupt schon?
Für die Haftung ist der Umfang gleichgültig: Wer gegen Entgelt fotografiert, wird an denselben Sorgfaltsmaßstäben gemessen wie ein Vollerwerbsbetrieb. Was sich unterscheidet, ist die Ausstattung, die abgesichert werden muss — ohne Studio bleibt am Ende eine deutlich kürzere Liste.
Wie viel Deckung braucht die Fotografie?
Die kritischen Momente liegen selten beim Bild selbst: Auf Hochzeiten, Events und in fremden Räumen steht Ihr Stativ zwischen Menschen, Blitzanlagen hängen über Köpfen, und ein umkippendes Setup trifft im Zweifel eine Person oder ein teures Interieur. Dazu kommt der Vermögensschaden, wenn die einzigen Aufnahmen eines unwiederholbaren Termins verloren gehen. Beide Achsen — Personen- und Vermögensseite — gehören in die Summenwahl; die Kamera selbst ist der kleinste Posten.
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